Hallo möchte mal hier von einem Problem berichten ich hoffe ihr habt einige Tips für mich.
Meine Freundin ist 19 Jahre alt und hat eine Eigene Wohnung.
Sie hat Probleme mit Ihren Eltern und wohnt seid 1 1/2 Jahren alleine.
Sie bekommt Hartz 4. Sie hat vom Amtsgericht eine Betreuering zur Verfügung gestellt bekommen, die machen kann wass sie will.
Sie kann an ihr Konto und Unterschreiben wass sie will.
Meine Freundin hatte jetzt letzten einen Kurs mitgemacht und die haben Vorgeschlagen dass sie die Abendrealschule machen sollte. Sie hat sich Angemeldet und auch den Test bestanden.
Heute hatte sie mit ihrer Betreuerin einen Termin bei Ihren Eltern, und da gabs mal wieder Richtig Ärger.
Ihr Vater hatte ihr Versprochen den Führerschein zu bezahlen. Jetzt hatte sie damit angefangen jetzt will er ihn net mehr bezahlen. Statt Schule soll sie lieber Arbeiten gehn. Aber dazu wäre ja gerade der FS nützlich mit mann Mobil bleiben kann. Die Betreuerin und das KJC (Kreis Job Center) wollen auch net mehr dass sie die Schule macht wieso auch immer. Wie will mann den Ohne einen gescheiten Abschluss heute ne Arbeit bzw. ne Ausbildungsstelle finden. Die wollen dass sie jetzt auf einmal in Betreutes Wohnen geht. Als begründung geben sie ein Alkoholproblem an. Obwohl sie eigentlich nie welchen Trinkt.
Meine Fragen.:
Was kann mann machen mit mann eine Andere Betreuerin und/oder Frau beim KJC bekommt?
Wie kann mann Beweisen dass mann kein Alkoholproblem hat?
Können bzw. dürfen die das einfach so machen mit den Unterschriften und dem anderen Zeug?
Kann mann Irgendwo Rechtliche Hilfe finden?
Mfg schumi1111111
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Problem Mit Amtsgericht
#1
geschrieben 28. Juli 2008 - 16:08
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#2
geschrieben 28. Juli 2008 - 16:27
Was kann mann machen mit mann eine Andere Betreuerin und/oder Frau beim KJC bekommt? - Antrag beim Amtsgericht stellen
Wie kann mann Beweisen dass mann kein Alkoholproblem hat? - zum Arzt gehen und einen Bluttest machen lassen
Können bzw. dürfen die das einfach so machen mit den Unterschriften und dem anderen Zeug? - sicherlich nicht, den dafür gibt es eindeutig rechtliche Grundlagen, es sei den Deine Freundin ist endmündigt
Kann mann Irgendwo Rechtliche Hilfe finden? - Kostenlose Rechtsberatung gibt es auch beim Amtsgericht oder kostenpflichtig bei einem Anwalt. Ansonsten wenn es dort nicht geht wendet man sich an die vorgesetzte Dienstbehörde des Amtsgerichts!
Ansonsten würde ich Ihr mal empfehlen, Ihr bisheriges Leben zu überdenken! Nur wer seinen Hintern selber hoch bekommt und sich nicht nur auf andere verlässt, schafft etwas in seinem Leben!
Und vor dem Führerschein, ist ein Deutschkurs an der Abendschule Pflichtprogramm!
Wie kann mann Beweisen dass mann kein Alkoholproblem hat? - zum Arzt gehen und einen Bluttest machen lassen
Können bzw. dürfen die das einfach so machen mit den Unterschriften und dem anderen Zeug? - sicherlich nicht, den dafür gibt es eindeutig rechtliche Grundlagen, es sei den Deine Freundin ist endmündigt
Kann mann Irgendwo Rechtliche Hilfe finden? - Kostenlose Rechtsberatung gibt es auch beim Amtsgericht oder kostenpflichtig bei einem Anwalt. Ansonsten wenn es dort nicht geht wendet man sich an die vorgesetzte Dienstbehörde des Amtsgerichts!
Ansonsten würde ich Ihr mal empfehlen, Ihr bisheriges Leben zu überdenken! Nur wer seinen Hintern selber hoch bekommt und sich nicht nur auf andere verlässt, schafft etwas in seinem Leben!
Und vor dem Führerschein, ist ein Deutschkurs an der Abendschule Pflichtprogramm!
Dieser Beitrag wurde von Airboss bearbeitet: 28. Juli 2008 - 16:29
#3
geschrieben 28. Juli 2008 - 16:53
Hat sie jetzt so große Probleme mit ihren Eltern, dass sie mit 17/18 einfach nur weg wollte? ohne Geld, ohne Job und mit einem Entwicklungsstand, dass sie von amtsgerichtswegen eine Betreuerin braucht? Oder hat sie mit ihrem Vater ein Abmachung, dass er ihr den Führerschein bezahlt. Beides zusammen passt für mich nicht in diese Geschichte.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
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#4
geschrieben 28. Juli 2008 - 17:00
Die wichtigste Frage in dem Zusammenhang wäre natürlich, warum sie überhaupt eine richterlich angeordnete Betreuung bekommen hat. Hier muss doch etwas mächtig schief gelaufen sein, so dass jemand oder sie selbst das beantragt hat. Auch der Umfang der Betreuung, so wie Du ihn beschreibst, kling wirklich so, als ob sie unfähig ist, ihr leben selbst in die Hand zu nehmen bzw. wenn sie unbetreut ihr Leben führt, sie sich selbst oder anderen Schaden zufügen kann.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
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#5
geschrieben 28. Juli 2008 - 17:06
sie ist 19 und hat eine Betreuung? hat das Mädel eine anerkannte behinderung bzw. ne Macke?
weil mit 19 ist man volljährig und dann kann man sich dagegen wehren oder ihr zieht zusammen und du lässt dich als ihr vormund einsetzen. Das mit dem FS kannst du knicken weil der Vater nicht dazu verpflichtet ist es sei denn sie hätte eine Unterhaltsklage angestrengt was sie durchaus noch mit 19 machen kann aber das würde nur Unterhalt bestreffen und nicht die bezahlung des eigenen Hobbys.
Also ich würd mir nen Anwalt nehmen, erstmal den Vormund loswerden und dann Unterhalt von den Eltern einklagen. Solang wie sie sich in einer Ausbildung befindet kann sie bis zum 27. Lebensjahr unterstützung seitens der Eltern einklagen!
Warum ich das weiß? Ich habe einen Halbbruder der es mit meiner Mutter genau so gemacht hatte. Der Anus hatte sich in einer Stiftung gehockt und sich schön bis zum 27. Ausbilden lassen. Sein Vater darf ihn dank dieser lustigen HarzIV regelung noch heute durchziehen obwohl der nichtmal mit ihm Kotakt hat.
weil mit 19 ist man volljährig und dann kann man sich dagegen wehren oder ihr zieht zusammen und du lässt dich als ihr vormund einsetzen. Das mit dem FS kannst du knicken weil der Vater nicht dazu verpflichtet ist es sei denn sie hätte eine Unterhaltsklage angestrengt was sie durchaus noch mit 19 machen kann aber das würde nur Unterhalt bestreffen und nicht die bezahlung des eigenen Hobbys.
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