Ich würde auf jeden Fall, so wie es Samstag schon vorgeschlagen hat, ein vollständiges Backup des betroffenen Rechners durchfüheren, um im Fall der Fälle Beweismateriel zu haben. Zwar glaube ich auch noch nicht so ganz an eine Malware, welche über DSL ohne weiteres kostenpflichtige Inhalte abruft, aber heutzutage kann man sich da nie so sicher sein.
Das mit dem Beweismaterial ist in sofern wichtig, da die IN-t, sobald sie keinen Zahlungseingang feststellen, relativ schnell ein Inkassobüro (vermutlich aCS) beauftragen, den Betrag einzutreiben. Wenn man jetzt keine eindeutigen Beweise hat, dass die 6,28€ unrechtmäßig erhoben werden, z.B. wegen dubiosen Anbieter ala Free-SMS, bleibt man irgendwann auf ein paar 100€ sitzen.
Auch wäre es von Vorteil auf irgend eine Art und Weise zu ermitteln, von welcher Firma welche Software genau angeblich heruntergeladen wurde. Normaler Weise ist IN-t hier verpflichtet, nach Aufforderung genaue Auskünfte zu geben, da sie letzendlich den Betrag erheben, auch wenn sie das nur im Auftrage einer dritten Partei machen. Diese wischi-waschi Auskunft, welche Du da oben erwähnt hast, ist in der Form so nicht hinnehmbar.
Auch würde ich an Deiner Stelle Deinen Sohn mal genau befragen, ob er da nicht vielleicht doch einen Online Fussball Manager in Anspruch genommen (eventuell für die EM) hat und ,ohne es zu bemerken, die Kosten verursacht hat. Der 1.7. muss nicht unbedingt der Tag sein, an dem die Leistung in Anspruch genommen wurde, dass kann auch nur das Datum sein, an dem die IN-t die Daten bekommen hat.
Dieser Beitrag wurde von DK2000 bearbeitet: 28. Juli 2008 - 14:34