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1&1 Kündigung


#1 Mitglied ist offline   diddi 

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geschrieben 12. Juli 2008 - 12:27

Hallo!Auch ich habe keine guten erfahrungen mit 1&1 gemacht.Ich bin umgezogen,habe den Umzugsservice in anspruch genommen,und nichts passierte.erst als ich nach paar tagen dort anrief wurde mir gesagt,daß 1&1 mir an meinem neuen Wohnort kein DSL liefern könne.Nun wollte ich kündigen.da wurde mir gesagt dies ginge nicht da mein Vertrag noch bis Oktober läuft.Das schlimmste daran ist das 1&1 jeden Monat frei weg die 29.99Euro abkassiert ohne das ich dafür irgend eine Leistung bekomme.

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#2 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 12. Juli 2008 - 12:34

Wenn die nach eigenen Angaben dir die Leistung (DSL) nicht bieten können,
brauchst du auch nicht zahlen.
Einzugsermächtigung zurückziehen,
und zu viel abgebuchte Rechnungsbeträge wenn möglich zurück buchen lassen.
Natürlich 1&1 schriftlich darüber informieren,
und darauf hinweisen,
das es an Betrug grenzt für eine wissentlich nicht erbrachte Leistung
Rechnungen zu stellen und die Rechnungsbeträge einzuziehen.
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#3 Mitglied ist offline   Schnubbie 

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geschrieben 12. Juli 2008 - 12:40

Du hast in so einem Fall ein Recht auf außerordentliche Kündigung, das schickst du am besten per Einschreiben an den Verein und beantragst bei der Bank das 1&1 keine Lastschrift bei dir mehr machen darf, sprich die Abbuchungen.

Da können die sich so winden wie sie wollen, du bist im Recht.

#4 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Juli 2008 - 12:58

Ich hab das für dich beim googeln (ich habe es absichtlich mal nicht gekürzt, dein Interesse dürfte sich auf den letzten Absatz beschränken) gefunden:

---

"Urteil - Kündigung des DSL-Vertrags wegen mangelnder DSL-Verfügbarkeit

Der Wunsch nach einem schnellen Internetzugang per DSL kann leider nicht jedem Interessenten erfüllt werden. Während der Erhalt der theoretisch möglichen Übertragungsrate (DSL-Geschwindigkeit) des DSL 16000 in Großstädten meistens kein Problem ist, haben einige Anwohner ländlicher Gegenden keine Chance auf DSL. Weil es zu wenige Kunden in den kleinen Orten gibt, lohnt es sich für die Dt. Telekom häufig nicht, die Bewohner an das Breitbandnetz anzuschließen. Und wenn auch keine DSL-Alternativen verfügbar sind, bleibt meistens nur die Wählverbindung über den Telefonanschluss als Internet-Zugang.

Die Frage, was mit dem DSL-Vertrag geschieht, wenn ein DSL-Kunde umzieht und an seinem neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist, stellte sich bereits einigen Betroffenen. Zwar handelt es sich um einen gültigen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Doch warum soll ein Kunde für einen DSL-Anschluss zahlen, wenn er ihn aus technischen Gründen nicht nutzen kann? Das Amtsgericht München musste über einen solchen Fall entscheiden und ließ, zumindest aus Kundensicht, Gerechtigkeit walten.

Ein Kunde hatte mit einem Anbieter einen Vertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Dann zog der Kunde um. In der Wohnung an dem neuen Wohnort konnte der DSL-Anschluss des Anbieters nicht verwendet werden und der DSL-Provider auch keine Abhilfe schaffen. Der Anbieter verzichtete dennoch nicht auf die Zahlungen des Kunden, der seinen DSL-Vertrag daraufhin kündigte. Der Anbieter akzeptierte die Kündigung seines Kunden nicht, doch das Gericht wies dessen Klage ab. Die Kündigung sei wirksam gewesen, urteilte das Amtsgericht München. Denn ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung.

Urteil des Amtsgericht München, rechtskräftig (Aktz.: 271 C 32921/06 vom 20.03.2007)
Quelle: AG München"


QUELLE DES TEXTES: Telespiegel.de

---


Du weißt aber auch, dass ein anderes oder dieses Gericht nicht an diese Entscheidung gebunden ist. Und ich glaube gehört zu haben, dass es dazu auch anderlautende Entscheidungen gibt.

Warum: Der Provider mit dem du einen zwei Jahres Vertrag hast, hat es nicht zu vertreten, wenn jemand umziehen will. Das ist das reine Privatproblem des Umzugswilligen.

Und ich glaube weiter gehört zu haben, dass ein arbeitsplatzmotivierter Umzug (um das mal so auszudrücken) wohl als Kündigungsgrund anerkannt werden muss. Leider hab ich da nicht genau hingehört. Ich möchte dir nur sagen, dass die rechtliche Situation für dich leider nicht so eindeutig ist, wie meine beiden Vorposter schrieben.

Hab beim Weitergoogeln den Artikel in der PC Welt gefunden, den du dir unbedingt reinziehen solltest (er belegt meine Ausführungen im letzten Absatz):

http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/dsl/pr...itig_kuendigen/

Dieser Beitrag wurde von mesios bearbeitet: 30. März 2009 - 10:13


#5 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 12. Juli 2008 - 15:42

Beziehe dich bei deiner Kündigung auf den Paragrafen §626 BGB

Zitat

Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.


Die Provider stellen sich zwar auf den Standpunkt das dies für sie nicht gelte,
aber wie die rechtliche Seite wirklich aussieht,
muss wohl noch geklärt werden.
Auf n Versuch würde ich es ankommen lassen.
Die Rechnungsbeträge kannst du ja zur Not unter Vorbehalt weiterzahlen,
so das dir aus der Richtung keine weiteren Maßnahmen drohen dürften......
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#6 Mitglied ist offline   Win-Fan 

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geschrieben 12. Juli 2008 - 16:36

AG München: Kündigung eines DSL-Anschlusses bei Umzug

Kündigung aufgrund nicht verfügbarem DSL-Anschluss wirksam


Manche Unternehmen müssen sich auch immer quer stellen oder gehen gern auf "Dummfang". :wink:
Bei mir gab es da keine Probleme (zum. zu dem Zeitpunkt vor ca. nem 3/4 Jahr).
War vorher bei Freenet und mein Umzug stand an. Angerufen und wollte alles klären und ändern, worauf mir gesagt wurde das eine normale Umstellung bzw. Mitnahme nicht möglich wäre. Ich solle aus besagtem Grund (Umzug) vorzeitig Kündigen und nach Eingang der Kündigungsbestätigung einfach neu abschließen.
War natürlich gut, da ich eh einen günstigeren Tarifwechsel wollte und so auch gleich einen Providerwechsel vorgenommen hatte.

Ist natürlich hier laienhaft und keine rechtsverbindliche Auskunft, aber ich denke das Das nicht rechtens ist was 1&1 hier angibt und versucht.
Am besten so vorgehen wie saw oben schreibt. Wenn du weiter zahlst rennst du sonst später nur deinem Geld (vergeblich)-hinterher. Erkundige dich doch bei einer Verbraucherzentrale in deiner nähe oder hast evtl. ne entsprechende Vertragsrechtschutz oder nen Anwalt oä. den du mal auf die schnelle befragen kannst?

Dieser Beitrag wurde von Win-Fan bearbeitet: 12. Juli 2008 - 17:13

Eingefügtes Bild

Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst eh nicht lebend raus.

#7 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Juli 2008 - 23:49

Beitrag anzeigenZitat (Win-Fan: 12.07.2008, 17:36)

Manche Unternehmen müssen sich auch immer quer stellen oder gehen gern auf "Dummfang". :blink:


Hast du den Artikel in der PC Welt gelesen. Er gibt die Realität wieder. Nicht nur nach der Meinung von 1 und 1 und sonstigen Providern, sondern auch nach der überwiegenden Rechtssprechung ist da kein rauskommen. Es gibt also auch Gerichte und Richter die das so sehen. Das hier die Rechtssprechung nicht einheitlich ist und sich verbraucherfreundlich bewegt ist sicher zu begrüßen. Nur redet dem Threadersteller bitte nicht ein hätte Recht, von einem Richer erhält niemand Recht sondern immer nur ein Urteil und da kann was anderes drin stehen als ihr schreibt.

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