WinFuture-Forum.de: Wirkungslose Versicherung Verkauft - WinFuture-Forum.de

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Wirkungslose Versicherung Verkauft Kann ich da was tun?


#1 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 13. Juni 2008 - 15:17

[EDIT] text allgemeiner umformuliert


Nehmen wir mal an eine bank verkauft irgendjemand eine versicherung. diese war die ganze zeit und auch bei Versicherungsbeginn wirkungslos. Die Versicherung hat und konnte also nie seinen Zweck erfüllen und Schützen.


Jetzt hat dieser kunde 3-4 Jahre Beiträge gezahlt.

Denkt ihr der kunde könnte eine chance haben seine Beiträge zurück zu verlangen?

Dieser Beitrag wurde von Vista_Fan bearbeitet: 13. Juni 2008 - 15:28


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#2 Mitglied ist offline   lynx 

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geschrieben 13. Juni 2008 - 15:22

Ganz klar Rechtsanwalt.
Deine Informationen sind sehr dürftig also kann ich dazu auch nichts konkret sagen wobei auch Rechtsberatung im Internet meines Wissens nicht erlaubt ist, solange nicht pauschalisiert wird. Du kannst z.B. so schreiben,
Man nehme an eine Person hat eine Versicherung angenommen die wirkungslos und nicht seinen Zweck erfüllt. Kann man dann mit einer Rückzahlung der Beiträge rechnen?
Wenn du das so formulierst und präzisere Aussagen machst, helf ich dir gerne.

#3 Mitglied ist offline   Vista_Fan 

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geschrieben 13. Juni 2008 - 15:31

ich habs umgeschrieben xD

also. nehmen wir mal an irgend ein Kunde schliesst eine Versciherung ab die im Todesfall oder bei Arbeitslosigkeit die Restschuld begleicht.
Als nur der Kunde Arbeitslos wurde, verweigerte die Versicherung die Zahlung... weil bei Versicherungsbeginn die Voraussetzungen gar nicht gegeben waren (über 12 Monate in einem einem betrieb angestellt).

Somit hat doch die Bank im prinzip dem Kunden LUFT verkauft.


Könnte in so einem Fall ein betroffener Kunde seine Beitragszahlungen und/oder sogar die Schuldentilgung von der Bank fordern?

#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 13. Juni 2008 - 17:08

Ich denke eher nicht. Nehmen wir mal das Beispiel der Arbeitslosenversicherung:
Da hat nicht der Versicherungsvertreter zu prüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind, sondern der Versicherungsnehmer.
Ich mein, wer unterschreibt einen Vertrag, ohne sich das kleingedruckte durchzulesen?

#5 Mitglied ist offline   lynx 

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geschrieben 15. Juni 2008 - 09:35

Also in diesem allgemeinen Fall hat der kunde leider keine Chance Geld in irgendeinem Sinne wieder zu sehen. Die Vorraussetzung steht ja im Vetrrag und der Kunde hat diesen zu lesen und unterschreibt dann. Selbst ein Rechtsanwalt wird hier leider keine Abhilfe leisten können. Man könnte probieren mit der Bank Kontakt aufzunehmen und auf Kulanz zu hoffen, jedoch strebt die Chance gegen 0.
Tut mir Leid.

Und sorry hab deine PM grad erst gelesen :D

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