Zitat (h-a-n-n-e-s: 08.07.2008, 14:13)
Gut zu wissen.
Auch in anderen Rechtsforen heißts es das meist noch 3~4 Mahnungen kommen aber dann ist Schluss. Erst wenn wirklich ein Gerichtsbescheid kommt soll man Einspruch einlegen.
Danke, Don666
Auch in anderen Rechtsforen heißts es das meist noch 3~4 Mahnungen kommen aber dann ist Schluss. Erst wenn wirklich ein Gerichtsbescheid kommt soll man Einspruch einlegen.
Danke, Don666
Da ich natürlich hier (mangels Qualifikation; habe da halt nur meine eigenen Erfahrungen gemacht und mich entsprechend informiert) keine verbindliche Beratung geben darf, würde ich dir vielleicht sicherheitshalber nochmal dazu raten, mit dem ganzen Altpapier mal zu deiner lokalen Verbraucherberatung zu gehen (die nehmen da ein paar Euro für), dann bist du 100%ig auf der sicheren Seite.
Dieser Beitrag wurde von DON666 bearbeitet: 08. Juli 2008 - 13:46

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