Hallo
wer hat brauchbares zum Thema Kfz gewärleistung
Hintergrund ( Kauf eines KFZ beim Händler der Gewährleistung anbietet 1 Jahr)
aber ausschliest Zylinderkopf Dichtung / Wasserpumpe Zahnriehmen
/ Lichtmaschine Kühler /
und auch nur Teile in Gewärleistung fallen wie Motor / Elektronik
Arbeits Kosten man aber selber Zahlen müsste
für mich ist das irgendwie seltsam den bei gleichen Händler hatte ich vor 4 Jahren
Auto gekauft mit Gewährleistung von einen Jahr und da wurden Zylinderkopf Dichtung
Kühler ersetzt und bezahlt in rahmen der Gewährleistung ( ebenso die Arbeitsleistung
wobei ich aber einen Teil mit Zahlen musste bei den Arbeitsstunden )
wie wo was alles genau geregelt ist , was vernünftiges dazu fand ich in der
suchmaschine nicht bei eingabe von >>> kfz gewährleistung <<<
noch zur Info es Handelt sich um einen Nissan Micra und einen Nissan Händler
um brauchbare Gesetzes Texte , u.s.w wäre ich dankbar
mfg mister x
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Kfz Gewährleistung
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#2
geschrieben 02. Mai 2008 - 16:54
Das ist schon mal ein kleiner Anfang. Allerdings find ich das nicht besonders ausführlich. Mal weiter suchen.
PS: Ich schieb das mal direkt ins OT.
Edit: Hier ist etwas ausführlicher.
PS: Ich schieb das mal direkt ins OT.
Edit: Hier ist etwas ausführlicher.
Alkohol und Nikotin rafft die halbe Menschheit hin und nach alter Sitt und Brauch stirbt die andere Hälfte auch.
#3 _asterx_
geschrieben 02. Mai 2008 - 23:10
Die meisten Autohäuser arbeiten meist mit solchen " Versicherern " zusammen, wie zb. CarGarantie, dabei gelten auch wieder Ausnahmen von Alter und Laufleistung ->Klick, Klick, und nochmal . Wenn es sich um eine Hausgarantie der Händlers handelt hilft wohl nur ein Blick in die AGB´s von denen.
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