WinFuture-Forum.de: Kunde Will Musik Auf Webseite... Gema?!? - WinFuture-Forum.de

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Kunde Will Musik Auf Webseite... Gema?!? wer bekommt Ärger?

#16 Mitglied ist offline   agrippina 

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geschrieben 05. Mai 2008 - 20:10

Beitrag anzeigenZitat (bunny_hunter: 01.05.2008, 22:41)

Meine Frage:

man könnte die Frage auch anderst stellen: "wer ist verantwortlich für den inhalt der webseite. der webmaster oder der inhaber oder beide?"

[EDIT]

bitte Frage richtig lesen !!!

mir geht es hauptsächlich darum von wem der kopf rollt, wenn es Probleme geben sollte. Wer ist für den inhalt veranwortlich... Webmaster (ich) oder Webseiteninhaber (mein Kunde) ?


Hallo bonny_hunter,

ich kann dir sagen, wie es mit meinen Kunden aussieht (bin Grafikerin). Grundsätzlich ist immer der Kunde/Auftraggeber verantwortlich für sein Produkt und dessen Bewerbung und Vermarktung. Wenn er dir einen Auftrag erteilt, ist seine alleine seine Pflicht, dir alles Material zur Verfügung zu stellen, dass du zur Erfüllung dieses Auftrages benötigst und er ist somit auch verantwortlich für die Rechtmäßigkeit dieses Materials.
Der Gestalter, der diesen Auftrag annimmt, ist daher nicht verantwortlich für die Rechtmäßigkeit dieses Materials, denn er handelt immer in gutem Glauben.

In Deinem Fall und der Brisanz deines Auftrags, würde ich einen Vertrag aufsetzten (was man ohnehin immer tun sollte), in dem unter dem Punkt Pflichten des Auftraggebers, explizit erwähnt wird, dass alleine er für das Material haftet. Und unter dem Punkt Pflichten des Auftragnehmers, sollte dann dementsprechend noch mal erwähnt sein, dass du deinen Auftrag in gutem Glauben über das verwendete Material, erfüllst.
Diese beiden Punkte sollten ohnehin immer in einem Vertrag stehen, sobald man Material vom Kunden erhält.

Zusätzlich und um dich noch mal abzusichern, sollte im Impressum der Seite ohnehin stehen:
Verantwortlich für den Inhalt dieser Website ist: bla, bla, bla + Kontaktadresse

Für das Aufsetzen dieses Vertrages, solltest du in jedem Fall einen Fachanwalt konsultieren. So hast du für dich auch einen professionelle Grundlage für künftige Aufträge.

Deine Bedenken kann ich sehr gut verstehen und sie sind tatsächlich nicht grundlos. Gerade Bild-, Text- und Tonmaterial ist ein Muss, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen , bzw. die entsprechende Vergütung zu bezahlen.

Viel Erfolg :)

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#17 Mitglied ist offline   zx6-axl 

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geschrieben 09. Juni 2008 - 17:10

So, ist zwar schon etwas her, aber ich hab dieses noch gefunden was man auf den erstellten Sites eines Kunden unbedingt gut lesbar einbinden sollte

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: xxxxxxxxxxx (Anschrift wie oben)

x=Name des Auftragsgeber + (Anschrift des AufGeb.)


Vielleicht hilfts den nächsten
mfg

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