auf seiner webseite laufen zwei Musiktitel von xavier naidoo in voller Länge als hintergrund musik. auch ein Musikvideo ist als stream abrufbar. mein Kunde sagt stur er hätte automatisch das recht sowas zu benutzten ohne GEMA gebühren zu zahlen. ich glaube er hat unrecht
er gibt mir auch die anweisung Fotos dieser promienten zu benutztem um die webseite zu gestalten. diese fotos sind normalerweise auch urheberrechtlich egschützt.
Meine Frage:
wer wird verklagt ... ich als webmaster... oder er als eigentümer der webseite.... wenn es in der richtung wegen urheberrechtsverletzungen ärger geben sollte?
was vermutet ihr?
ist das eine Art grauzone das man sowas als Promoter darf oder ist es eigetnlcih alles komplett illegal?
man könnte die Frage auch anderst stellen: "wer ist verantwortlich für den inhalt der webseite. der webmaster oder der inhaber oder beide?"
Danke schonmal für jeden hinweis
[EDIT]
bitte Frage richtig lesen !!!
mir geht es hauptsächlich darum von wem der kopf rollt, wenn es Probleme geben sollte. Wer ist für den inhalt veranwortlich... Webmaster (ich) oder Webseiteninhaber (mein Kunde) ?
Dieser Beitrag wurde von bunny_hunter bearbeitet: 01. Mai 2008 - 23:50

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