WinFuture-Forum.de: Kunde Will Musik Auf Webseite... Gema?!? - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Beiträge in diesem Forum erhöhen euren Beitragszähler nicht.
  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

Kunde Will Musik Auf Webseite... Gema?!? wer bekommt Ärger?


#1 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 183
  • Beigetreten: 14. März 08
  • Reputation: 0

geschrieben 01. Mai 2008 - 22:41

ein Kunde von mir ist Promoter für Musiker. Er verkauft also Prominente an Clubs für kleinere Events (er hatte zB schon DJ Ötzi, xavier naidoo verkauft)


auf seiner webseite laufen zwei Musiktitel von xavier naidoo in voller Länge als hintergrund musik. auch ein Musikvideo ist als stream abrufbar. mein Kunde sagt stur er hätte automatisch das recht sowas zu benutzten ohne GEMA gebühren zu zahlen. ich glaube er hat unrecht

er gibt mir auch die anweisung Fotos dieser promienten zu benutztem um die webseite zu gestalten. diese fotos sind normalerweise auch urheberrechtlich egschützt.


Meine Frage:
wer wird verklagt ... ich als webmaster... oder er als eigentümer der webseite.... wenn es in der richtung wegen urheberrechtsverletzungen ärger geben sollte?
was vermutet ihr?

ist das eine Art grauzone das man sowas als Promoter darf oder ist es eigetnlcih alles komplett illegal?

man könnte die Frage auch anderst stellen: "wer ist verantwortlich für den inhalt der webseite. der webmaster oder der inhaber oder beide?"



Danke schonmal für jeden hinweis


[EDIT]

bitte Frage richtig lesen !!!

mir geht es hauptsächlich darum von wem der kopf rollt, wenn es Probleme geben sollte. Wer ist für den inhalt veranwortlich... Webmaster (ich) oder Webseiteninhaber (mein Kunde) ?

Dieser Beitrag wurde von bunny_hunter bearbeitet: 01. Mai 2008 - 23:50


Anzeige



#2 Mitglied ist offline   TheBrain 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 1.012
  • Beigetreten: 23. Dezember 04
  • Reputation: 0

geschrieben 01. Mai 2008 - 22:59

Meine Tipps:

Kontaktiere die GEMA und die enstprechenden Künstler, sowie Plattenfirmen telefonsich und lasse dir (bei Erlaubnis) diese SCHRFITLICH GEBEN, entweder als FAX, besser noch per Briefpost. Somit bist du dann rechtlich auf der sicheren Seite.

Alles andere wären nur Vermutungen/Glaube/Halbwissen - auf das ich mich jedenfalls nicht verlassen würde.

Dieser Beitrag wurde von TheBrain bearbeitet: 01. Mai 2008 - 23:00


#3 Mitglied ist offline   bardelot 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 514
  • Beigetreten: 20. März 04
  • Reputation: 0

geschrieben 01. Mai 2008 - 23:31

Solange er nicht die Einwilligung des Künstlers bzw. Verlages hat oder die Rechte bei der GEMA erworben hat, darf er auch keine Musikstücke auf der Webseite veröffentlichen. Für die Bilder braucht es die Einwilligung des Fotografen bzw. der Agentur.

#4 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 183
  • Beigetreten: 14. März 08
  • Reputation: 0

geschrieben 01. Mai 2008 - 23:47

Ihr habt meine Fragestellung nicht richtig gelesen.

Das es nicht erlaubt sein dürfte ist mir klar. Die Frage ist wenn sie aufhängen... den Webmaster (mich) oder den Auftraggeber und Webseiteninhaber (meinen Kunden).


Wenn Sie ihn Einsperren und in ein Tiefesloch werfen und 2000.0000 € strafe schicken ist mir das relativ egal als wenn sie mich wegsperren.

Die frage ist also wer den Kopf inhalten müsste, wenn es Probleme geben sollte.


[EDIT]

klar werde ich meinen Kunden darauf aufmerksam machen das er sich um Erlaubnise bemühen soll. Aber in erster Linie will ich wissen, von wem der Kopf rollt, wenn es Probleme geben sollte

Dieser Beitrag wurde von bunny_hunter bearbeitet: 01. Mai 2008 - 23:48


#5 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.053
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 548
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 02. Mai 2008 - 00:31

Das ist einfach: Solange du keine schriftliche Erklärung des Eigentümers besitzt, das du genannte Stücke auf der Webseite einbinden sollst, in der er gleichzeitig erklärt das er sich um die Rechte kümmert musst du immer davon ausgehen das dein Kopf rollt.
Denn wenn irgendwas kommen sollte wegen Urheberrecht kann er sich damit rausreden das er keine Ahnung vom Internet hat und er dir bei der Webseitengestaltung freie Hand ließ. Das du dann illegale Sachen darauf einbindest, dafür kann er ja nichts...
Und jetzt beweis ihm mal das Gegenteil, viel Spass :imao:

#6 Mitglied ist offline   bunny_hunter 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 183
  • Beigetreten: 14. März 08
  • Reputation: 0

geschrieben 02. Mai 2008 - 01:14

ich hoffe das du unrecht hast !


Ich mache es ja in dem glauben er hätte die Rechte dazu. Er hat mir ja gesagt er hätte Sie. ich glaube das zwar nicht... aber ich gehe ja davon aus.

Ich hoffe du hast unrecht und das der Inhaber einer Domain alleine verantwortlich für den Inhalt ist.

Ist jemand vielleicht anderer Meinung und denkt das mir keiner den Kopf abschneiden kann?

ich bin nur der webmaster. ich führe ja nur Aufträge durch und muss davon ausgehen das der Inhaber der Webseite mir keinen mist erzählt und wirklich die rechte hat (was ich stark bezweifle... oft haben nicht mal die Sänger selbst die Rechte sondern die Studios).

Welcher Kopf rollt? (ich hoffe nicht der des Webmasters)

Dieser Beitrag wurde von bunny_hunter bearbeitet: 02. Mai 2008 - 01:16


#7 _Erazor84_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. Mai 2008 - 02:06

ich denke dein kopf wird auch rollen ... die gema bzw. gerichte könnten es auch so auslegen, das du als webmaster wissen solltest, was recht und unrecht is und ohne "beweis" seitens des kunden, das er die rechte hat, wirst du dich, denk ich mal auch strafbar machen.

ich denke mir, beide wären drann. der kunde, weil er ohne genehmigung dir so einen auftrag gegeben hat und du, weil du ohne nachfrage bzw. beweis die vorstellungen des kunden verwirklichst, obwohl du ja die verantwortung trägst für deine arbeit, es aber dennoch getan hast.

aber sicher bin ich mir nicht, jedoch denke ich schon das beide haftbar gemacht werden

#8 Mitglied ist offline   Gitarremann 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.221
  • Beigetreten: 04. Juni 06
  • Reputation: 3
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Trebnitz

geschrieben 02. Mai 2008 - 02:13

Schreib doch ins Impressum oder in eine gegebenenfalls vorhandene Datenschutzerklärung, dass du als Webmaster nur für die technischen Belange verantwortlich bist und die inhaltliche und redaktionelle Verantwortung ganz allein beim namentlich zu nennenden Domaininhaber.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#9 _MCDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 02. Mai 2008 - 06:06

Wurde ich genau so wie Gitarre lösen.

Ich bin der Meinung, dass der Domain-Inhaber, in dem Falle wohl dein Kunde, verantwortlich für den Inhalt ist. Den Inhaber hast du ja sicher bereits im Impressum erwähnt.

Bin mir aber auch auf keinen Fall sicher!

#10 Mitglied ist offline   sкavєи 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 6.614
  • Beigetreten: 20. Juli 04
  • Reputation: 62
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Stralsund

geschrieben 02. Mai 2008 - 10:40

Schreib einfach in's Impressum:

Zitat

Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 10 Absatz 2 MDStV:

bzw. (je nachdem was zutrifft)

Zitat

Inhaltlich Verantwortlich gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:

und darunter Namen und Adresse des Auftragsgebers

Dazu schreibst du einen zweiten Absatz in's Impressum:

Zitat

Konzeption & Realisation:

Darunter deinen Namen, Adresse und was du da sonst noch an Infos haben willst.

Dann bist du definitiv auf der sicheren seite. Zusätzlich könntest du dir noch eine explizite Auftragsbestätigung unterschreiben lassen, in der einzlene Konzeptionsabschnitte, wie z.B. das mit der Musik, genau aufgelistet sind.
Eingefügtes Bild
Eingefügtes Bild

#11 Mitglied ist offline   DK2000 

  • Gruppe: Administration
  • Beiträge: 19.701
  • Beigetreten: 19. August 04
  • Reputation: 1.436
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Oben auf dem Berg
  • Interessen:Essen, PC, Filme, TV Serien...

geschrieben 02. Mai 2008 - 12:08

@bunny_hunter:

Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, würde ich einen Anwalt befragen, welcher sich mit dem Thema wirklich auskennt. Die Sache ist da relativ kompliziert, vorallem dann, wenn der Webmaster nachweislich Kenntnis von den eventuellen Rechtsverstößen auf der von ihm betreute/gestaltete Seite hat, diese stillschweigend tolleriert hat bzw. das Material, welches unter Umständen zu einem Rechtsverstoß führt, selbst eingestellt hat. Die Sache mit Distanzierung von Inhalten bzw. Verantwortung von Inhalten befreit auch nicht zwangsläufig von einer Mitschuld. Das würde nur dann eventuell funktionieren, wenn man mit der Einstellung der Inhalte wirklich nichts zu tun hatte und somit auch keine Kenntnis davon hatte.

Und die Aussage Deines Auftraggebers ist auch nicht zwangsläufig richtig. Als Promoter hat man auch nicht automatisch die uneingeschränkten Nutzungsrechte an Liedern, welche er promotet. Das ist normaler Weise vertraglich festgelegt, mit welchen Lieder er was machen darf. Ich würde mir, wie weiter oben schon geschrieben, eine schriftliche Erklärung geben lassen, dass er im Besitzt der erforderlichen Nutzungsrechte für die betreffenden Lieder ist (Hintergrundmusik für Webauftritt), ggf. mit Kopie des entsprechenden Vertrages. In dem Falle hier würde Dir das Rechtssicherheit bringen. Mündlich würde ich in dem Falle nichts vereinbaren.
Ich bin kein Toilettenpapier-Hamster.
---
Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.

#12 Mitglied ist offline   Gitarremann 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.221
  • Beigetreten: 04. Juni 06
  • Reputation: 3
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Trebnitz

geschrieben 02. Mai 2008 - 13:04

Das Problem ist, wenn es kein Gesetz gibt, dass genau diesen Fakt regelt und keinen vergleichbaren Fall, wo man sich auf das entsprechende Gerichtsurteil berufen kann. Ist es in gewissem Maße eine Spekulation, wo man sich nur bestmöglich absichern kann.
Es wäre ja nicht das erste Mal, wenn nicht derjenige vor Gericht gewinnt, der recht hat, sondern der mit den besseren Anwälten.

Ich vergleich das mal mit einem Haus, dass einstürzt. Ein Kunde kauft sich ein Grundstück, geht zu einem Bauunternehmen und sagt "Genau da will ich ein Haus haben, mach dir nen Kopf". Der Bauunternehmer übernimmt auch die Architekturleistung und baut das Haus. Nun stürzt es ein. Selbst wenn es richtig nach Plan gebaut ist, hat der Bauunternehmer ja die Schuld, weil er für die Architektur auch verantwortlich ist. (Wie er das dann innerbetrieblich auf den Architekten abwälzt, ist ja sein Problem). Ist der Auftraggeber, also der Kunde selbst Architekt und entwirft alles alleine und beauftragt den Bauunternehmer lediglich mit der baulichen Umsetzung des Projektes, dann kann der Bauunternehmer ja nix dafür, wenn der Plan nicht stimmt und das Haus einfällt.

Deswegen würde ich vorher die Verantwortungsbereiche genau definieren, wobei das in dem Fall schwierig ist. Gerichte fragen ja gern "Trifft den anderen vielleicht eine Mitschuld, weil er den Fehler hätte erkennen können/müssen?" Tja und wer ist hier der Fachmann? Normalerweise ja der Webmaster aber gerade mit Veröffentlichungen/GEMA/Urheber-BlaBla sollte sich ja der Promoter spezieller auskennen.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#13 Mitglied ist offline   bardelot 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 514
  • Beigetreten: 20. März 04
  • Reputation: 0

geschrieben 02. Mai 2008 - 13:18

Schreib doch in den Vetrag etwas in der Art: Der Kunde kümmert sich um die benötigten Rechte am verwendeten Ton und Bildmaterial.

#14 Mitglied ist offline   Computer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.125
  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 58
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 02. Mai 2008 - 13:35

Die rechtliche Einschätzung des Threadherstellers teile ich. Es wird der Inhaber der Webseite hochgezogen. Du musst es mit dem Kunden nun so vertraglich regeln, dass er keine rechtliche Möglichkeit hat, dich in Regress zu nehmen. Oder am besten die Finger vom Auftrag zu lassen, allerdings weiß ich nicht, ob du dir das leisten kannst? So einfach ist das aus meiner Sicht!

Ich hab dir nach besten Wissen und Gewissen geantwortet. Allerdings bin ich kein Jurist und kann mich auch mal irren. Du kannst mich für den Inhalt meines Beitrages ausdrücklich nicht haftbar machen.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 02. Mai 2008 - 13:40


#15 Mitglied ist offline   zx6-axl 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 568
  • Beigetreten: 09. Februar 08
  • Reputation: 1
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Hazienda de Oberletha

  geschrieben 02. Mai 2008 - 13:51

ich würde mich da auch erst ma rechtlich beraten lassen, denn vor gericht sind kunden blöd und du als fachmann hättest sie auf ihr unrecht hinweisen müssen, zwar schützt unwissenheid nicht vor strafe aber ich denke ma im streitfall werden sich die musikanwälte wohl an dich wenden weil du das ja ohne einwilligung verbreitet hast. ob der kunde das wollte oder nicht wird wohl weniger ne rolle spielen.

weil wenn wir dir jetzt hier alle schreiben: spring von der nächsten brücke : wirst das ja auch nicht machen (hoffe ich ja mal ) falls verstehst worauf ich hinaus will.

notfalls wie schon geschrieben: finger weg ohne rechtliche absicherung!!!

mfg

Thema verteilen:


  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0