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Ebay


#1 Mitglied ist offline   ch_z 

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geschrieben 04. Juni 2004 - 17:48

Hallo!

Ich habe bei ebay eine Siemens ID Mouse gekauft.
dabei handelt es sich um die illegale version 2.0, wie man auf der siemens homepage sehen kann.
Im Angebot wurde dies aber nicht mitgeteilt: http://cgi.ebay.de/ws/ebayISAPI.dll?ViewIt...item=4133120226

Ich habe dem verkäufer nun folgende email geschickt:



Was kann ich rein rechtlich erreichen?
Muss er mir eine richtige Kaufen?

Danke

Dieser Beitrag wurde von ch_z bearbeitet: 08. Juni 2011 - 17:55


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#2 Mitglied ist offline   gh0st2k 

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geschrieben 04. Juni 2004 - 17:54

wenn die illegal ist den Fall auf jeden mal Siemens melden und das Geld lässt sich denke ich mal auch zurückfordern.

Ebay den Fall auch melden und gegebenfalls fragen, was du machen kannst, die wissen bestimmt was zu tun ist

#3 Mitglied ist offline   TO_Webmaster 

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geschrieben 04. Juni 2004 - 17:55

Und ggf. eine entsprechende Bewertung abgeben.
The old reverend Henry Ward Beecher
called a hen the most elegant creature.
The hen pleased for that,
laid an egg in his hat.
And so did the hen reward Beecher.

#4 Mitglied ist offline   Hero2000 

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geschrieben 04. Juni 2004 - 18:01

mensch macht mal nicht so einen Larry

Frag ob er Sie zurück nimmt oder kuck doch erstmal ob die maus die Fehler verursacht die auftretten können.

Sonst frag mal bei Siemens an ob Sie dir die Maus Tauschen.

Der Verkäufer hat das bestimmt nicht absichtlich gemacht kein grund Ebay zu informieren.
Ebay interessiert das eh nicht die verfahren gerne ach dem Prinzip nicht unser problem regelt das selbst.

Rechtlich ist nämlich so du muss dem Verkäufer nachweisen das er wusste das die Maus eine Maus der Version 2.0 ist und das diese "ILLIGAL" ist.
sonst kannst du dem Verkäufer keine vorwürfe machen.

Dieser Beitrag wurde von Hero2000 bearbeitet: 04. Juni 2004 - 18:05


#5 Mitglied ist offline   ch_z 

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geschrieben 04. Juni 2004 - 18:04

@Hero2000:

Die Maus an sich funktioniert, aber die software nicht :unsure: :wallbash:

Naja, ich weiß ja nicht, aber ich hab ebay trotzdem mal informiert:

werde dann mal posten was weiter passiert.

Dieser Beitrag wurde von ch_z bearbeitet: 08. Juni 2011 - 17:56


#6 Mitglied ist offline   Hero2000 

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geschrieben 04. Juni 2004 - 22:40

Zitat

Wichtige Punkte zum Schluß: Sie bieten hier in einer privaten Auktion, daher schließe ich jegliche Garantie, Gewährleistung und Rückgabe aus. Mit Ihrer Gebotsabgabe erklären Sie sich ausdrücklich als einverstanden. Zustand der Ware ist stehts so wie beschrieben




tja also ich weis nicht so recht warum du da so einen wirbel drum machst
schreibst hier so als ob der verkäufer ein verbrecher wäre.
dabei hast du noch nicht einmal ne Antwort vom Verkäufer. (oder zumindestens nicht geposted)

warte doch mal ab bis sich der Verkäufer meldet.
Meist klär sich sowas dann von alleine
ohne immer gleich nach Ebay zu schreien
aber da scheint einer nicht soviel erfahrung mit ebay zu haben naja bei 15 bewertungen.

Rechtlich kannst du da Nix machen kannst nur hoffen das der Verkäufer Kulant ist was sich bei 10€ nicht lohnt.

Rücküberweisung
+Rückporto und wenn du dein Porto auch noch wieder willst dann sind wie schon bei fast 10€

#7 Mitglied ist offline   ZakMcKracken 

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geschrieben 05. Juni 2004 - 15:02

Ihr wisst schon, dass diese ganzen Klauseln unten drunter teilweise nichtig sind. Wenn du nachweisen kannst das der Artikel einen defekt hat, von dem der Verkäufer gewusst haben muss (bei einem offensichtlichen Defekt) habt ihr das Recht die Ware zurückzugeben bzw. Ersatz zu fordern!

Ihr gebt als Privatperson nie Garantie! d. h. wenn jemand 3 Monate später mit einem defekt auf euch zukommt hat der Käufer pech gehabt!

In Deiner Sache müsstest Du ihm halt wirklich nachweisen können, ob er von der Softwareversion gewusst hat, wenn ja, dann hast Du anrecht auf Ersatz bzw. Wandlung.

#8 _titan_aus_kiel_

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geschrieben 05. Juni 2004 - 15:10

bei ebay kann man böse auf die fres*e fliegen, ahbe ich selbst schon 3 mal erlebt.
aber das hier ist pingelig!
zieh dir neue software oder tausche die maus und gut ist.

#9 Mitglied ist offline   Garcia 

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geschrieben 05. Juni 2004 - 15:21

Ich denke schon das du ´ne Anzeige erstatten sollstest denn wenn die am nachforschen sind wie die Mäuse in den Umlauf gekommen sind dann bist du als Käufer von Hehlerware genauso dran, und das ist es Hehlerware.

Siemens ist warscheinlich nur drauf aufmerksam geworden weil ein Käufer sich gemeldet hat und Garantieforderungen gestellt hat aber da die nie verkauft wurden ergo keine Garantie.

Um ganz sicher zu gehen würd ich nochmal die Hotline unter der Telefonnummer +49 911/6544437 anrufen.

Mfg

Mich würde mal interessieren ob der Verkaufsagent von dem hast du die Ware davon Bescheid weiß der ist dann nämlich der zweite Dumme.

#10 Mitglied ist offline   The_Nightflyer 

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geschrieben 05. Juni 2004 - 15:22

@titan_aus_kiel
so einfach würde ich die Sache nicht sehen!
Wäre auch interessant wie der als Privatverkäufer an
diese Maus (Mäuse) gekommen ist, da die Teile ja nie an den
Verkauf gehen sollten, sondern in die Müllpresse!

Und wenn er das Teil selbst ersteigert hatt, und jetzt
wieder loswerden will, hatt er von dem Mangel gewusst!
Programmieren ist ein ständiger Wettbewerb zwischen Programmierern die versuchen größere, bessere und idiotensichere Programme zu schreiben und dem Universum, das versucht größere und dümmere Idioten zu erzeugen...
...Bisher hat das Universum gewonnen." - Autor mir unbekannt

Bad Angels - Pool Billard

#11 Mitglied ist offline   ch_z 

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geschrieben 05. Juni 2004 - 16:04

Zitat (titan_aus_kiel: 05.06.2004, 16:10)

zieh dir neue software

Ganz so einfach ist das nicht. Die Software gibts nich zum download.

Das Problem dürfte sich soweit geklärt haben, weil der Verkäufer ein verkaufsagent ist, und in seinen verträgen mit den kunden ist das so geregelt, dass solche sachen rückerstattet werden müssen. das heißt ich bekomme mein geld wieder.

Trotzdem vielen dank für eure tipps und eure beratung!!

#12 Mitglied ist offline   Hero2000 

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geschrieben 05. Juni 2004 - 16:23

so weit ich weis sind diese mäuse nicht geklaut oder so
aber durch irgendeinen Fehler sind diese in den Verkauf geraten was nicht hätte sein sollen.

Zitat

Ihr gebt als Privatperson nie Garantie! d. h. wenn jemand 3 Monate später mit einem defekt auf euch zukommt hat der Käufer pech gehabt!


du musst Gewährleistung von Garantie unterscheiden.





der vertrag wird/ist erst nichtig wenn du ihm nachweisen kannst das er den fehler
Arglistisch verschwiegen hat.

wenn er selbst nix davon wusste und die Gewährleistung ausgeschlossen hat und du dem zustimmst mit deinem Gebot dann kannst du ihm garnichts.

mich würde jetzt mal interessieren wie der Verkäufer geantwortet hat weil du stellst ihn hier als bösen buben hin.

dieser stress wären mir keine 10€ wert.

#13 _titan_aus_kiel_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 05. Juni 2004 - 16:31

Zitat (The_Nightflyer: 05.06.2004, 16:22)

@titan_aus_kiel
so einfach würde ich die Sache nicht sehen!
Wäre auch interessant wie der als Privatverkäufer an
diese Maus (Mäuse) gekommen ist, da die Teile ja nie an den
Verkauf gehen sollten, sondern in die Müllpresse!

Und wenn er das Teil selbst ersteigert hatt, und jetzt
wieder loswerden will, hatt er von dem Mangel gewusst!

sorry
hatte nicht genau gelesen.
ich dachte: eine mouse mit illegaler software.
tja, ganz schön heiß heute...

#14 Mitglied ist offline   mexxage 

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geschrieben 05. Juni 2004 - 18:51

Auch wenn es schon gereglt wurde.
Ich würde, wenn ich du wär, meinen Mund nicht so groß bei ebay aufreißen.
Auch wenn es keine große Sache ist. Wenn es dann evtl doch mal zu einem real-live Treffen kommt zwischen dir und dem Verkäufer und der sieht, dass du eigentlich nichteinmal legal bei ebay angemeldet bist, dann bist du nämlich der doofe.
Laut Winf ist dein Geburtsdatum: 24 März 1990 und das heißt, dass du 14 bist und man muss 18 sein um bei ebay kaufen und verkaufen zu können.
Das hast du bei der Anmeldung mit einem Hakerl unter der AGB bestätigt.
Wenn das halt rauskommt ist das Vertragsbruch und der Verkäufer würde dann bestimmt ebenfalls den Kaufvertrag kündigen, da er nicht auf einer "legalen" Basis aufbaut.
Außer du hast dich über deine Eltern angemeldet, dann ist das evtl trotzdem wichtig für andere, die das lesen.
Also, bei solchen Sachen nicht zu weit ausm Fenster lehnen, denn das geht schnell, dass das rauskommt.

Dieser Beitrag wurde von mexxage bearbeitet: 05. Juni 2004 - 18:53


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