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Da sich zu viele Staatsanwaltschaften weigerten, die Flut an Strafanzeigen durch die Musikindustrie zu verfolgen, wird am heutigen Freitag ein neues Gesetz im Bundestag verabschiedet, das es den Firmen nun erlaubt, sich direkt an den Provider zu wenden um an die Adressdaten zu gelangen.
Bisher mussten die Firmen Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft aufgeben um an die begehrten Adressen zu gelangen und die Schadenersatzforderungen versenden zu können. Nun dürfen die Firmen per Gesetz Auskunftsansprüche direkt an den Provider stellen, welcher diese herausgeben muss.
Auskunft soll es jedoch bei Fällen mit "gewerblichen Ausmaß" geben. Die Nutzung im "gewerblichen Ausmaß" ist schon dann gegeben, wenn man sich ein Lied herunterlädt, um damit einen geldwerten Vorteil zu erzielen. Mit diesem Gesetz will man die Staatsanwaltschaften entlasten.
Quelle: Shortnews
Quelle: taz.de
Dieser Beitrag wurde von free bearbeitet: 11. April 2008 - 12:20