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Nachrichten zum Thema: Internet
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Filesharing Nur bei Musik so hart?


#1 Mitglied ist offline   Pimp.my.PC 

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  geschrieben 21. März 2008 - 11:13

Hi,

ich habe eben weder mal en Bericht über Filesharing gelesen und was erlaubt ist und was nicht.

Da drängte sich mir eine Frage auf: Sind die Kontrollen, bzw. Konzequenzen nur bei Musiktausch so hart, oder auch bei Software, Filmen, etc.?

Man liest immer nur, dass das Musiksaugen viele Konzequenzen mit sich bringt, das gillt doch aber auch für andere Bereiche oder?

Gruß,
Pimp.my.PC
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#2 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. März 2008 - 11:17

Habe damit keine eigenen Erfahrungen dürfte aber so sein ... Ich kann nur jedem raten von allen den Sachen von denen du sprichst die Finger zu lassen ... Die Gesetzeslage ist auch in vielen Punkten so unklar ... Da mußt du fast Jurist sein und auch dort gilt 2 Juristen 5 Meinungen ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. März 2008 - 11:19

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#3 Mitglied ist offline   Pimp.my.PC 

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geschrieben 21. März 2008 - 11:30

@ Computer:
ja, das stimmt, ich habe früher auch gesaugt... Bis dann en bekannter mal gute 10.000 € Strafe zahlen musste. Da hab ich Schiss bekommen.

@h0nk:
Wenn ich mir jetzt en Computerspiel runterlade und die mich erfassen, bin ich genau so dran, wie Musiksauger auch...

Dieser Beitrag wurde von Pimp.my.PC bearbeitet: 21. März 2008 - 11:40

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#4 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. März 2008 - 11:39

Grundsätzlich muss man auch zwischen dem Strafrecht und möglichen Schadensersatzansprüchen die im Zivilprozeß entschieden werden auseinanderhalten.

Im Strafrecht gibt es die Amtsermittlungspflicht nach belastenden und entlastenden Momenten. Im Zivilprozess wegen der Schadensersatzforderungen berücksichtigt der Richter nur, was vorgtragen wird. Wenn z.B. eine längst verjährte Forderung ansteht und man trägt als Beklagter nicht vor, diese sei verjährt, zahlt man obwohl die Verjährung auch für den Richter offensichtlich ist ... Und das Urteil ist dann auch noch korrekt ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. März 2008 - 11:38

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#5 Mitglied ist offline   Pimp.my.PC 

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geschrieben 21. März 2008 - 11:42

Wie lange dauert es denn, bis solch eine Tat verjährt?
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#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. März 2008 - 11:48

Kann ich dir leider nicht sagen. Selbst bei Wikipedia hab ich auf den ersten Blick nichts verwertbares gefunden ...
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#7 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 21. März 2008 - 21:13

Ich denke, dass man überhaupt nicht Spiele und Musik aus dem Netz saugen sollte (jedenfalls net ohne dafür zu bezahlen)
Die Strafen sind meiner Meinung nach auch sehr überzogen.
Aber es gibt wie gesagt im Gesetz so viel grauzonen, die so viele unterschiedliche Meinungen und interpretationen zulassen, dass Meiner Ansicht nach man nicht genau sagen kann, bis zu welchem Punkt etwas legal bzw. illegal ist.
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#8 Mitglied ist offline   Bullayer 

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geschrieben 21. März 2008 - 21:19

Beitrag anzeigenZitat (Thomynator: 21.03.2008, 21:13)

....Aber es gibt wie gesagt im Gesetz so viel grauzonen, die so viele unterschiedliche Meinungen und interpretationen zulassen, dass Meiner Ansicht nach man nicht genau sagen kann, bis zu welchem Punkt etwas legal bzw. illegal ist.


Die meisten bzw. bekanntesten Filesharing-Angebote sind leider größtenteils illegal. :D
Sonntags kein Support - (2. Mose 20,8-11)
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#9 Mitglied ist offline   Bullayer 

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geschrieben 21. März 2008 - 21:28

Beitrag anzeigenZitat (h0nk: 21.03.2008, 21:27)

Man darf Musik aus dem Netz leden, wo ist dein Problem? Willst du mir jetzt erzählen, dass ich mich strafbar mache, weil ich mich an die Gesetze halte?

Klar darf man das, z. Bsp. bei musicload.
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#10 Mitglied ist offline   Thomynator 

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geschrieben 21. März 2008 - 21:37

Ich weiß, dass man Musik aus dem netz laden darf.
Ich habe mich falsch ausgedrückt:
Ich wollte sagen, dass ich mir meine Musik auch aus dem netz lade, aber man sollte aufpassen, von wo man seine Musik runterlädt.
z.B. net von tauschbörsen oder per Limewire, da man damit seine Musikdateien anderen zur Verfügung stellt und das Strafbar ist, da sich das nicht mehr im persönlichen bereich bewegt, sondern man jedem im Internet seine Daten ur Verfügung stellt.

MfG

Tommy

Dieser Beitrag wurde von Thomynator bearbeitet: 21. März 2008 - 21:38

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#11 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 21. März 2008 - 21:44

Die Diskussion erlaubt oder nicht erlaubt, die hier geführt wird müßte eigentlich heißen Gesetzeslücke oder nicht Gesetzeslücke.
Es ist doch völlig egal um was es geht. Bevor ich mir irgendetwas einfach so nehme und/oder selber verteile, steht doch die Frage "Ist der Besitzer der Sache damit einverstanden?"
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
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#12 Mitglied ist offline   blizzar 

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geschrieben 25. März 2008 - 13:01

Es ist wirklich erschreckend was man immer zum Thema Filesharing ließt. Die Musikindustrie soll wohl sehr harte Strafen haben, da die einzelnen Bands wohl auch anscheinend selbst noch die Möglichkeit haben da einzugreifen mit Anzeige etc...
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Gruß blizzar
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#13 Mitglied ist offline   Pimp.my.PC 

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geschrieben 29. März 2008 - 11:29

@h0nk: Heute morgen mit dem falschen Fuß aufgestanden oder was?

Ich habe auch schon gehört, dass man in China einen Mann verklangt hat, weil er ein Filesharing-Clienten auf seinem PC hatte. Mittlerweile ist er aber wieder frei, weil man ihn deswegen ja nicht einbuchten kann. Nero wird zum Beispiel auch als .torrent-Datei angeboten.
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#14 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 29. März 2008 - 11:42

Also was man in China mit Leuten macht ist was ganz anderes als was man mit Leuten in Deutschland oder Europa für Filesharing macht. Das Rechtssystem in China ist ein ganz anderes. Da ist kein Vergleich möglich ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 29. März 2008 - 11:43

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#15 Mitglied ist offline   amalbhalbe 

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geschrieben 29. März 2008 - 12:52

nur weil gefragt wurde wann so etwas verjährt:

Zitat

Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche

Die urheberrechtlichen Ansprüche verjähren gemäß § 102 Satz 1 UrhG nach den allgemeinen Vorschriften des BGB (§§ 194 ff. BGB). Dies bedeutet, dass die Ansprüche innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis der Verletzungshandlung und innerhalb von 10 Jahren, wenn der Urheber keine Kenntnis von der Verletzungshandlung hat, geltend gemacht werden müssen. Für bereicherungsrechtliche Ansprüche enthält § 102 Satz 2 UrhG eine Sonderregelung. Danach verjähren bereicherungsrechtliche Ansprüche in 10 Jahren von ihrer Entstehung an, spätestens jedoch in 30 Jahren von der Begehung der Verletzungshandlung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Verjährung der Straftaten

Die Verjährung der Urheberrechtsverstöße richtet sich nach § 78 StGB. Danach ist für die Berechnung der Verjährungsfrist das angedrohte Strafmaß maßgebend. Das heißt, bei einem angedrohten Strafmaß von 3 Jahren verjährt der Verstoß nach 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Tat und bei einem angedrohten Strafmaß von 1 Jahr verjährt der Verstoß nach 3 Jahren. Zu beachten ist, dass die Verjährung durch bestimmte Maßnahmen der Ermittlungsbehörde unterbrochen werden kann (§ 78c StGB). Ist dies der Fall, so beginnt die Verjährung von neuem.


Quelle: http://www.ideenbunk...heberrecht.html
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