WinFuture-Forum.de: [erledigt] (s) S-ata Festplatte 160gb - WinFuture-Forum.de

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[erledigt] (s) S-ata Festplatte 160gb


#1 Mitglied ist offline   ghostd 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
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  • Reputation: 0

geschrieben 11. März 2008 - 17:37

Tach,
ich suche eine 160Gb S-ATA-Festplatte für ein RAID-System. Optimal wäre eine Samsung SP1614C, würde aber auch ein anderes Model von Samsung, Seagate oder Western Digital nehmen. Wichtigste Voraussetzungen sind eben eine Größe von 160Gb, eine möglichst niedrige Lautstärke und ein Höchstpreis von 30€ (je nach Alter und Zustand).

MfG ghostd

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#2 _m.i.s.t.e.r.x_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. März 2008 - 21:20

Hallo

ich hätte eine

Samsung 1614c ( 160 GB ) da

Festplatte 160GB SAMSUNG SP1614C S ATA Umdrehungsgeschwindigkeit 7200U/min Cache :
8MB - Schnittstelle (intern) : S-ATA 7Pin (SATA 150MB/s - 3.5 Zoll

Leider Ungeprüft da ich kein Mainbord mit S ATA Anschluss habe -

Verkauf als Ungeprüft für 10 € + 4.30 € Versand als Versichertes Paket

äußerlich ungeöffnet nicht beschädigt

ach ja an laufen tut die Platte Strom mässig den ein Netzteil mit Serial Ata Strom
anschluss habe ich

Ich muss ausdrücklich auf Ungeprüft / Defekt / Bestehen Hinweißen da Ungeprüft
keine Rücknahme Garantie oder Sonstiges / weil ich kein Mainbord mit Serial Ata habe



Hinweiße zur Gewährleistung : Unabhängig von der nachfolgenden Regelung
zur Verkürzung der gewährleistungsfrist bei Gebrauchterware gilt für die
Verjährung von Schadensersatzansprüchen eine Fist von 2 Jahren bei
Verletzung von Leben , Körper , Gesundheit , die auf einer Fahrlässigen
Pflichtveerletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder
Fahrlässigen Pflichtverletzung unseres Gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfenn beruhen .

Des weitern gilt unabhängig von der nachfolgenden Regelung
zur Verkürzung der Gewährleistungfrist bei Gebrauchter Ware
für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus
Gewärleistung eiine Frist von 2 Jahren , bei sonstigen schäden , die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserseits oder auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres
Gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen Beruhen .

Im übrigen wird die Gewährleistung ausgeschlossen

mfg mister x

Dieser Beitrag wurde von m.i.s.t.e.r.x bearbeitet: 16. März 2008 - 22:04


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