http://norm.bverwg.d...php?ao_1977,116
§116 der AO verpflichtet die Behörden, Steuerstraftaten von denen sie Kenntnis erlangen zu melden.
Ob die illegale Quelle dann gerichtsverwertbar ist, ist ein anderer Punkt.
geschrieben 26. Februar 2008 - 01:28