Biete/suche Strafanzeige?
#1
geschrieben 15. Februar 2008 - 17:02
hab mal eine ganz wichtige frage.
wenn jemand einen artikel zum verkauf anbietet und ich diesen per vorkasse begleiche,
dann aber nix mehr von diesem mitglied höre und auch keine ware geschickt wird;
welche möglichkeiten habe ich dann, um MEIN recht geltend zu machen?
habe nämlich schon einmal so einen fall erlebt. das konto gehörte nicht dem mitglied,
sondern einer drittperson. wie kann man dem hier vorbeugen?
danke schon mal für die evtl hilfreichen antworten;
Sabrina
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#2
geschrieben 15. Februar 2008 - 17:13
Edit, jenseits dieser Plattform gäbe es natürlich noch die Möglichkeit, mit einer Überweisungsbestätigung zur Polizei/Anwalt zu gehen, dort Anzeige gegen Unbekannt zu erstellen und hoffen, dass die sich drum kümmern. Dann geht das in der Regel zum SA, der kümmert sich drum, du kannst über deinen RA Akteneinsicht verlangen, somit hast du dann die Daten des Gegners und kannst rechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen ziehen.
Wie immer bei sowas, ich bin kein Anwalt und das war keine Rechtsberatung...
Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 15. Februar 2008 - 17:21
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#3
geschrieben 15. Februar 2008 - 17:32
#4
geschrieben 15. Februar 2008 - 18:36
Und diese genügen um eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu schalten.
Also ab zur Polizei, Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug mitnehmen und Betrugsanzeige erstatten.
Andere Möglichkeit, genauso effektiv: Mahnbescheid im Schreibwarenladen besorgen, ausfüllen, im Amtsgericht einwerfen und der Dinge harren, die da kommen. Die Staatsanwaltschaft kümmert sich dann um alles andere bis hin zum Vollstreckungsbescheid und der daraus resultierenden Zwangsvollstreckung.
Kostet auch nur die halben Mahngebühren, und die trägt wiederum der Schuldige, sofern seine Schuld erwiesen wird.
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 15. Februar 2008 - 18:37
#5
geschrieben 15. Februar 2008 - 19:18
Zitat
Meinst du etwa einen Meinungsverstärker?
*bye*
#6
geschrieben 16. Februar 2008 - 00:10
Es gibt zwei Wege:
1) Zivilrechtliche Klage auf Herausgabe Vermögensgegenstand oder Rückabwicklung Vertrag. Wenn dein Gegner nicht zahlungsfähig läufst du da Gefahr weiteres Geld zu verlieren. Auch wenn du Recht bekommst, hast du nur ein Urteil bzw. einen Titel, aber kein Geld.
2) Strafrechtlich kommt eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges in Betracht. Mit der kann man erschrecken und Druck ausübern, letztlich ist sie aber wirkungslos und bringt dir das Geld bzw. den von dir erworbenen Vermögensgegenstand definitiv nicht!
Man sollte daraus lernen und sich nie auf Vorkasse einlassen, es sei den es handelt sich um einen kleinen Betrag, den man bei einem Totalverlust verschmerzen kann. Oder Zug um Zug, ware gegen Geld z.B. per Nachnahme oder einem zuverlässigen Treuhänder. Hacke es als Lehrgeld ab, auch wenn es bitter ist.
Und bekämpfe bitte nicht Unrecht mit Unrecht. Das ist wie beim Fußball. Für ein Rachefoul fliegt man mit Recht mit Rot vom Platz! Soviel von mir zum Wort am Freitag.
Ich mache dich darauf aufmerjksam, das ich kein Rechtsanwalt bin und der Beitrag auch nicht als Rechtsberatung aufzufassen ist. Ich habe ihn aber nach besten Wissen und Gewissen geschrieben, bedenke für das was du hier tust, bist du allein verantwortlich. Ich bin ausdrücklich nicht haftbar zu machen.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 16. Februar 2008 - 12:13
#7
geschrieben 16. Februar 2008 - 00:56
zummindest dann, wenns mutwillig war, sollte es erlaubt sein
~-!Klick mich!-~
*Dies soll kein betteln darstellen, mit eurem klick bestätigt ihr,
dass ihr diesen völlig freiwillig getätigt habt!
_________________________________________________
#8
geschrieben 16. Februar 2008 - 01:26
Aber als Mensch und Bürger finde ich kaum, ah richtiger gar keine Argumente um dir hier zu widersprechen.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 16. Februar 2008 - 01:26
#9
geschrieben 16. Februar 2008 - 11:36
Alucard


--->>> PC [plz, comment up:03.01.2008]
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#10
geschrieben 16. Februar 2008 - 11:52
Zitat
zurück holst, also hingehen und sagen rücküberweisung. müsste theoretsch gehen.
Geht nicht, es sei denn er hat das Geld per Einzug bekommen.
Bei sowas empfiehlt sich grundsätzlich die Nachnahme
#11
geschrieben 16. Februar 2008 - 21:22
MfG

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