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Biete/suche Strafanzeige?


#1 Mitglied ist offline   outcry 

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  geschrieben 15. Februar 2008 - 17:02

hi,

hab mal eine ganz wichtige frage.
wenn jemand einen artikel zum verkauf anbietet und ich diesen per vorkasse begleiche,
dann aber nix mehr von diesem mitglied höre und auch keine ware geschickt wird;
welche möglichkeiten habe ich dann, um MEIN recht geltend zu machen?

habe nämlich schon einmal so einen fall erlebt. das konto gehörte nicht dem mitglied,
sondern einer drittperson. wie kann man dem hier vorbeugen?

danke schon mal für die evtl hilfreichen antworten;
Sabrina

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#2 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 17:13

Gar nicht, solange WF - wenn's jetzt nur um diese Plattform hier geht - nicht als Treuhänder auftritt und die Kontodaten des jeweiligen Nutzerkontos besitzt, überprüft und dann entsprechend weiterleitet.

Edit, jenseits dieser Plattform gäbe es natürlich noch die Möglichkeit, mit einer Überweisungsbestätigung zur Polizei/Anwalt zu gehen, dort Anzeige gegen Unbekannt zu erstellen und hoffen, dass die sich drum kümmern. Dann geht das in der Regel zum SA, der kümmert sich drum, du kannst über deinen RA Akteneinsicht verlangen, somit hast du dann die Daten des Gegners und kannst rechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen ziehen.

Wie immer bei sowas, ich bin kein Anwalt und das war keine Rechtsberatung...

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 15. Februar 2008 - 17:21


#3 Mitglied ist offline   Leshrac 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 17:32

Oder einfach die besagte Person (eventuell mit entsprechender Ausrüstung) besuchen und die Ware (falls nicht vorhanden das Geld) akquirieren.

#4 Mitglied ist offline   Samstag 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 18:36

Da du das Gelod ja überwiesen hast, musst du auch zumindest die Bankdaten des Gegners haben.
Und diese genügen um eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu schalten.
Also ab zur Polizei, Überweisungsbeleg bzw. Kontoauszug mitnehmen und Betrugsanzeige erstatten.
Andere Möglichkeit, genauso effektiv: Mahnbescheid im Schreibwarenladen besorgen, ausfüllen, im Amtsgericht einwerfen und der Dinge harren, die da kommen. Die Staatsanwaltschaft kümmert sich dann um alles andere bis hin zum Vollstreckungsbescheid und der daraus resultierenden Zwangsvollstreckung.
Kostet auch nur die halben Mahngebühren, und die trägt wiederum der Schuldige, sofern seine Schuld erwiesen wird.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 15. Februar 2008 - 18:37


#5 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 15. Februar 2008 - 19:18

Macht bei sowas ein Inkassounternehmen Sinn, oder holen die sich nur Bares, keine Sachgegenstände?

Zitat

(eventuell mit entsprechender Ausrüstung)


Meinst du etwa einen Meinungsverstärker?

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-clyde ist gegangen-
*bye*

#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 16. Februar 2008 - 00:10

Grundsätzlich ist vorbeifahren und Ware gegen den Willen des Besitzers oder Eigentümers abholen mit und ohne Baseballschläger juristisch ganz einfach Diebstahl. Mit der Androhung oder Verwendung des Baseballschlägers kommt Körperverletzung, gegebenenfalls sogar Raub in Betracht. Und bei Raub gehts im Regelfall ab in den Bau ohne wenn und aber ...

Es gibt zwei Wege:

1) Zivilrechtliche Klage auf Herausgabe Vermögensgegenstand oder Rückabwicklung Vertrag. Wenn dein Gegner nicht zahlungsfähig läufst du da Gefahr weiteres Geld zu verlieren. Auch wenn du Recht bekommst, hast du nur ein Urteil bzw. einen Titel, aber kein Geld.

2) Strafrechtlich kommt eine Anzeige bei der Polizei wegen Betruges in Betracht. Mit der kann man erschrecken und Druck ausübern, letztlich ist sie aber wirkungslos und bringt dir das Geld bzw. den von dir erworbenen Vermögensgegenstand definitiv nicht!

Man sollte daraus lernen und sich nie auf Vorkasse einlassen, es sei den es handelt sich um einen kleinen Betrag, den man bei einem Totalverlust verschmerzen kann. Oder Zug um Zug, ware gegen Geld z.B. per Nachnahme oder einem zuverlässigen Treuhänder. Hacke es als Lehrgeld ab, auch wenn es bitter ist.

Und bekämpfe bitte nicht Unrecht mit Unrecht. Das ist wie beim Fußball. Für ein Rachefoul fliegt man mit Recht mit Rot vom Platz! Soviel von mir zum Wort am Freitag.

Ich mache dich darauf aufmerjksam, das ich kein Rechtsanwalt bin und der Beitrag auch nicht als Rechtsberatung aufzufassen ist. Ich habe ihn aber nach besten Wissen und Gewissen geschrieben, bedenke für das was du hier tust, bist du allein verantwortlich. Ich bin ausdrücklich nicht haftbar zu machen.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 16. Februar 2008 - 12:13


#7 Mitglied ist offline   Manu__ 

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geschrieben 16. Februar 2008 - 00:56

mhh, auch wenn du recht haben magst, ich finds doof, dass man unrecht nich mit unrecht bekämpfen darf!
zummindest dann, wenns mutwillig war, sollte es erlaubt sein ;)
_________________________________________________

~-!Klick mich!-~
*Dies soll kein betteln darstellen, mit eurem klick bestätigt ihr,
dass ihr diesen völlig freiwillig getätigt habt!
_________________________________________________

#8 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 16. Februar 2008 - 01:26

Ich hab den rechtlichen Standpunkt dargestellt und die Konsequenzen im Sinne der Fragestellung.

Aber als Mensch und Bürger finde ich kaum, ah richtiger gar keine Argumente um dir hier zu widersprechen.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 16. Februar 2008 - 01:26


#9 Mitglied ist offline   Alucard89 

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geschrieben 16. Februar 2008 - 11:36

wenn du es per bank überwiesen hast, ist es meine ich auch möglich, das du dir das geld über deine bank zurück holst, also hingehen und sagen rücküberweisung. müsste theoretsch gehen.
Mfg,
Alucard

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#10 Mitglied ist offline   bb83 

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geschrieben 16. Februar 2008 - 11:52

Zitat

wenn du es per bank überwiesen hast, ist es meine ich auch möglich, das du dir das geld über deine bank
zurück holst, also hingehen und sagen rücküberweisung. müsste theoretsch gehen.

Geht nicht, es sei denn er hat das Geld per Einzug bekommen.

Bei sowas empfiehlt sich grundsätzlich die Nachnahme

#11 Mitglied ist offline   zx6-axl 

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  geschrieben 16. Februar 2008 - 21:22

das mit dem Geld zurück nur bei Einzug ist ein Irrglaube. Die Banken hängen das nur nicht an die große Glocke und man ist meistens auf das Goodwill des Bankangestellten angewiesen (wenn´ n Bekannten bei der Bank hast wirst wohl keine Probs haben) Hatte auch mal so n Fall in den EBay Abzock Anfängen. Hat 2 Tage gedauert da war mein Geld wieder da. Vielleicht Mit der Strafanzeige zum BA und auf "Mitleid" hoffen.

MfG

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