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Nachrichten zum Thema: Internet
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[ebay] Gewerbliches Konto?


#1 Mitglied ist offline   Slayer 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 16:50

Hallo zusammen.

Kurze Frage:
Ich habe bisher ein privates Konto bei Ebay genutzt. Möchte nun aber ein Gewerbe gründen und Ebay geschäftlich nutzen. Dazu möchte ich allerdings ungern mein altes Konto benutzen, es also nicht abändern in ein gewerbliches Konto oder so.

Ich würde mir am liebsten einfach ein komplett neues Ebay-Konto zulegen. Jedoch mit derselben Adresse (Anschrift, Telefon, Name etc.). Natürlich mit einer anderen E-Mail.:wub: Ist das möglich? Also erlaubt Ebay mir die Nutzung von zwei Ebay-Konten - das eine privat und das andere Konto für geschäftliche Zwecke - unter demselben Namen mit derselben Anschrift? Will auf keinen Fall gegen die Ebay Richtlinien verstoßen und hoffe, dass mir jemand eine klärende Antwort geben kann.

Vielen Dank schon mal im Voraus!:wink:
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln.
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#2 Mitglied ist offline   sn00b 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 16:59

bin leider kein experte. ich bin mir aber sicher das du sogar ein neues konto machen mußt, da du ja sonst nur noch geschäftlich verkaufen könntest wenn du das alte änderst! gab da doch glaube mal so fälle wo eben genau deshalb gegen leute ermittelt wurde, da sie privat über geschäftskonten verkauft haben. und die anschrift ist ja eigentlich nicht die selbe, dann das eine ist deine privat und das andere deine geschäfts adresse. also einmal meinetwegen vor und zuname und das anderemal firma nachname! sind dann ja zwei unterschiedliche adressen auch wenns die selbe wohnung ist!
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#3 Mitglied ist offline   Slayer 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 17:06

Danke erstmal.:wink:

Also die Adresse wäre tatsächlich Dieselbe. Also der gleiche Name, die gleiche Straße, der gleiche Wohnort etc. - (nur eine andere E-Mail-Adresse). Lediglich einen Firmenname muss man bei der gewerblichen Kontoregistrierung zusätzlich angeben.

Es wäre spitze, wenn mir das jemand evtl. mit Quelle bestätigen könnte, dass mir eine solche "Zweitregistrierung" erlaubt ist?! Denke auch, dass das gehen muss. Habe halt Angst davor, ausgeschlossen zu werden. Weil ich jemanden kenne, der sich zwei Accounts unter derselben Adresse zugelegt hat und danach von Ebay ausgeschlossen wurde.
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#4 Mitglied ist offline   sn00b 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 17:16

juristisch gesehen sind es aber zwei unterschiedliche adressen! und da man bei ebay bei der registrierung auch expliziet zwischen privat und gewärblich aufwählen kann, sollten das auch zwei getrennte sachen sein. aber ich denke das das gleich noch jemand mit quelle bestätigt! :wink:

EDIT:
schon allein wegen der steuer müßte man ja zwei getrennte konten haben, oder?

Dieser Beitrag wurde von Master.Max bearbeitet: 04. Februar 2008 - 17:31

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#5 Mitglied ist offline   Salam 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 17:32

Du kannst bei ebay mehrere Konten eröffnen. Das ist auch erlaubt. Du darfst natürlich damit keine Preistreiberei betreiben (untereinander, gegenseitig bieten). Aber sonst kein Problem. Viele machen das sogar. Ein reines Kauf-Konto und ein reines Verkaufs-Konto. So kann man als Käufer immer realistisch Bewerten und auch mal rot geben ohne sein Verkaufs-Konto zu schädigen (Rachebewertung lässt ja meist nicht auf sich warten.)

Als gewerblicher Verkäufer solltest du dir auch ein gewerbliches Konto eröffnen. Das private Konto lässt du unberührt. Gestalte deine AGB und Auktionen rechtskonform! (Widerruf etc.) sonst drohen Abmahnungen und unnötige Kosten. Es gibt Anwälte die gezielt bei Ebay gewerbliche Händler suchen und abmahnen (wenn möglich). Suche dir am besten Hilfe und lese dich vor allem ein.


Edit/
Das steht auch in den eBay-AGB unter § 2 Abschnitt 5: "Grundsätzlich steht es dem Mitglied frei, mehrere Mitgliedskonten zu eröffnen". Für das Anlegen eines Zweitaccounts braucht man nichts weiter als eine zweite Mailadresse.
Quelle
Ebay AGBs
Weitere Quelle
Punkt: Weitere eBay-Accounts einrichten
http://www.wortfilte.../tipps.html#t13

Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 04. Februar 2008 - 17:48

urne sagte:

Mach das mal. Wenn Du mich weiter reizen magst, dann tu das solange Dir Zeit dafür hier bleibt.

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#6 Mitglied ist offline   sn00b 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 17:51

klick
im link kann man auch noch nachlesesn das das private verkaufen mit einem geschäftskonto nicht erlaubt ist! vielleicht hilft das ja auch!
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#7 Mitglied ist offline   Salam 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 18:11

Beitrag anzeigenZitat (Master.Max: 04.02.2008, 17:51)

klick
im link kann man auch noch nachlesesn das das private verkaufen mit einem geschäftskonto nicht erlaubt ist! vielleicht hilft das ja auch!


Stop.
Edit
Klar kann ich unter einem gewerblichen Account bei Ebay auch privat verkaufen. Der gewerbliche Verkäufer kann doch auch als Privatperson aus seinem eigenen Fundus verkaufen. Das muss bloss explizit in der Auktion erkennbar sein. Das sowas natürlich auch gerne missbraucht wird ist bekannt. Zwei separate Konten ist natürlich die saubere Lösung. Aber das hast du ja auch vor.

Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 04. Februar 2008 - 18:20

urne sagte:

Mach das mal. Wenn Du mich weiter reizen magst, dann tu das solange Dir Zeit dafür hier bleibt.

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#8 Mitglied ist offline   sn00b 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 18:27

also im von mir verlinken beitrag steht folgendes:

Zitat

Sie begehen mit dieser Auktion einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß, da Sie ein gewerblicher Verkäufer sind, sich aber als privater Anbieter darstellen. Die Angabe, ob mit dem Mitgliedskonto privat oder gewerblich gehandelt wird, ist bei eBay ab dem 1.April 2006 Pflichtangabe. Eine Auktion bei eBay nach dem 1. April 2006, ohne Kennzeichnung des Verkäuferprofils, ist nicht mehr möglich. Falls Sie sowohl privat als auch gewerblich mit Ihrem Mitgliedskonto handeln, sind Sie seit dem 1.April 2006 verpflichtet, ein neues Konto zu eröffnen und damit Ihre Aktivitäten klar und transparent zu trennen.

leider gibt es dazu keine quellenangabe und ich bin zu faul etwas zu suchen, für mich klingt das aber sehr logisch.

Dieser Beitrag wurde von Master.Max bearbeitet: 04. Februar 2008 - 18:28

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#9 Mitglied ist offline   Salam 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 19:34

Beitrag anzeigenZitat (Master.Max: 04.02.2008, 18:27)

also im von mir verlinken beitrag steht folgendes:

leider gibt es dazu keine quellenangabe und ich bin zu faul etwas zu suchen, für mich klingt das aber sehr logisch.


Für mich klingt das nicht logisch. Sicherlich sind getrennte Konten "sauberer" aber laut meiner Rechtsauffassung nicht Pflicht. Ein Händler kann wie gesagt auch aus seinem privaten Fundus verkaufen. Sprich ein Händler verkauft als Privatperson an privat. Er muss dieses natürlich auch so deklarieren und im Zweifelsfall nachweisen können. Das damit Schindluder getrieben wurde/wird ist klar. Die Rechtssprechung ist dahingehend wohl unklar. (Einzellfälle) Ich denke Ebay wollte damit der Sache einen Riegel vorschieben. Eingreifen tut Ebay ja meist sowieso nicht, hauptsache die Provision, Einstellgebühren fliessen.
Bestes Beispiel Ebay-Verkaufsagenten (Verkauf im Auftrag für Dritte auf Kommission.) Was habe ich mich darüber schon aufregt...
Aber darüber soll sich dann ein Richter den Kopf zerbrechen. :wink:

Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 04. Februar 2008 - 19:47

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#10 Mitglied ist offline   Slayer 

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geschrieben 04. Februar 2008 - 20:53

Vielen Dank für eure Antworten! Habt mir sehr damit geholfen und werde das dann bald so machen.:wink:
Der Mensch hat drei Wege, klug zu handeln.
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