Ausschnitte Aus Konzert Auf Youtube - Rechtlich Ok ?
#1
geschrieben 26. Januar 2008 - 15:36
ich hab auf der Qlimax 2007 in Arnheim (NL) ein paar Videos der Lasershow mit der Digicam gemacht und möchte die auf YouTube hochladen. Ist das rechtlich in ordnung? Im Hintergrund ist die Musik der DJs zu hören, welche ja sicherlich rechtlich geschützt ist. Daher weiß ich jetzt nicht ob das okay ist. Möchte da kein Risiko eingehen.
Ich hoffe jemand kann mir da helfen.
IceSupra
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#2
geschrieben 26. Januar 2008 - 15:39
aber soviele lieder und videos von bands sind da drinnen, ja eigentlich alles sogar ^^, glaub da bekommst du keine probleme
#3
geschrieben 26. Januar 2008 - 15:48
#4
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:18
Zitat (intoxication: 26.01.2008, 15:39)
#5
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:20
Ist bei solchen Anlässen/Events das Mitschneiden von materiel nicht sowieso grundsätzlich untersagt? Und wenn du dagegen verstoßen hast und was ins Netz stellst kann es Probleme geben ... Soweit du nicht genau, weißt dass der Mitschnitt dort ausdrücklich erlaubt ist lass die Hände davon. Im Zweifelsfall, lass lieber die Hände davon! Tendenz bei mir es ist nicht erlaubt, obwohl ich es dir auch nichts sauber begründen kann ...
P.S.: Ob die Qualität gut oder schlecht ist interessiert die Anwälte nicht, die ihr Geld mit Abmahnungen verdienen. Und ein Gericht vermutlich auch nicht ...
Skaven, wenn der Rechteinhaber Bilder oder Videos zu Promotionszwecken selber ins Netz stellt ist der Sachverhalt ein ganz anderer ... und mit dem des Threaderstellers nicht vergleichbar!
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 26. Januar 2008 - 16:34
#6
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:27
Aber jetzt die Frage ob ich die Videos und Bilder die ich damit gemacht hab auch veröffentlichen darf? Das steht leider nirgens auf der Website.
Allerdings findet man wenn man bei YouTube nach "Qlimax 2007" sucht 2940 Videos.
Wenn ich nach "Qlimax 2007 Gelredome" Suche finde ich noch 574 Videos.
Normal wären ja nicht so viele Videos zu sehen wenn jemand was dagenen hätte. Die würden denke ich mal entfernt werden.
Dieser Beitrag wurde von IceSupra bearbeitet: 26. Januar 2008 - 16:31
#7
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:32
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#8
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:35
Zitat (Gitarremann: 26.01.2008, 16:32)
Dazu habe ich bei heise was gefunden. Es ist erlaubt GEMA Musik in YouTube Videos einzubinden:
http://www.heise.de/...r/meldung/98714
#9
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:37
Was bei der Diskussion bisher übersehen wurde, der Mitschnitt erfolgte in Holland. Gilt da nicht grundsätzlich auch holländisches Recht für den Mitschnitt? Meiner Meinung ja ... Und haben die dort ne GEMA ...? Müssten wir das nicht erstmal klären bevor wir über andere Sachen reden? Und ich kenn mich mit holländischen Recht nicht aus, Ihr etwa?
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 26. Januar 2008 - 16:43
#10
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:44
#11
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:45
Zitat (Computer: 26.01.2008, 16:37)
Wenn ich meine Lieder bei der GEMA anmelde dann muß bei jeder Veröffentlichung eine Gebühr gezahlt werden, egal wer das veröffentlicht. Wenn wir irgendwo spielen dann kriegen wir eine Liste vom Veranstalter, wo alle Titel und Interpreten eingetragen werden und je nachdem welche gemagemeldeten Lieder dabei sind, muß der Veranstalter dafür zahlen. Egal ob gecovert oder eigene Lieder. Kann sein, dass die unterschiedlich abgerechnet werden weil man spezielle Lieder auch extra kennzeichnen muß aber zahlen muß man. Eine befeundete Band hat sogar schon Post von der GEMA bekommen, dass die Geld wollten, weil die eigene Lieder auf der HP angeboten haben, die nichtmal bei der GEMA gelistet sind. Gut, die haben natürlich einen entsprechend gepfefferten Brief zurückgeschrieben.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#12
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:47
#13
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:55
Zitat (IceSupra: 26.01.2008, 16:47)
Das gibt irgendwie Pauschalen und die richten sich nach der Anzahl der Vervielfältigungen und das ist bei Veranstaltungen die Besucherzahl. Der Eintrittspreis spielt auch eine Rolle. Das ist da auch irgendwie gestaffelt. Eintrittspreise wie 9,99 bei Veranstaltungen sind nicht wegen irgendwelcher Verkaufspsychologien sondern weil ab 10 € ein neuer GEMA-Tarif losgeht. (muß jetzt nicht stimmen ist nur ein Zahlenbeispiel) Je besser man seine Veranstaltung definieren kann und man schon im Vorfeld mit der GEMA verhandelt, umso besser kann da bei wegkommen.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#14
geschrieben 26. Januar 2008 - 16:59
Zitat (Gitarremann: 26.01.2008, 16:55)
Ah, so ist das. Wie das ausgegangen ist weiß ich gar nicht. Das lief dann über den Verein der den Tanz veranstaltet hat. Aber trotzdem ist es schon n Haufen Geld. Dabei ist sowas eher Werbung für einen Song oder eine Band. Denn das Lied ansich hat ja dadurch keiner bekommen, sondern nur einmal gehört. Und dafür noch Geld zu verlangen ist schon frech, finde ich.
#15
geschrieben 26. Januar 2008 - 17:00
Zitat (IceSupra: 26.01.2008, 16:44)
Ja Fragen über Fragen ... Aufgrund des vorigen Beitrages von dir noch ne Frage, habt ihr die Lasershow selber durchgeführt? Wenn ja seit ihr ja die Rechteinhaber der Show, da sieht manches anders aus. Wegen der Musik im Hintergrund erwarte ich deutschem Recht keine Probleme ... Ich hab das oben schon erläutert. Ja würde nur das Gema Problem bleiben? Und da weiß ich keinen Rad.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 26. Januar 2008 - 17:00