WinFuture-Forum.de: Lizenz Aufkleber Windows - WinFuture-Forum.de

Zum Inhalt wechseln

Nachrichten zum Thema: Windows XP
  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

Lizenz Aufkleber Windows gültige Lizenz ?


#1 Mitglied ist offline   robusoe 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 155
  • Beigetreten: 12. September 07
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Hessen

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:33

Hallo,

mal zwei Fragen zu den Lizenzaufklebern.

1.bei Kauf eines neuen PC´S befestigen die Lieferanten in der Regel den Aufkleber mit den Lizenz Key auf den Rechner. Wenn ich jedoch z.B. ein neues Windows Betriebssystem kaufe und auf einem jungfräulichem Rechner installiere, bin ich dann verpflichtet beiliegend Aufkleber auf dem Rechner zu befestigen? und wie sieht es bei einem PC aus, welcher z.B. einen XP Aufkleber hat und auf welchem ich Vista installiere?

2.Ist allein der Aufkleber die gültige Windows Lizenz? Beispiel: ein Rechner wird ausgemustert. Original Windows CD ist vorhanden, somit habe ich auch das Recht Windows auf einem neuen Rechner zu installieren. Wenn jedoch aus irgendeinem Grund der Lizenz Key Aufkleber nicht mehr vorhanden ist, habe ich dann noch eine gültige Windows Lizenz? Wenn nein und der Key ist mir bekannt, kann ich unter diesen Umständen einen neuen Key bei MS anfordern, ev. mit Rechnungsbeleg, oder was wird da gefordert? Ist diese Lizenz ohne Aufkleber überhaupt noch gültig?


Für Eure Antworten besten Dank im voraus.

Gruß
Rolf
Eingefügtes Bild
Powered by Windows 7
0

Anzeige



#2 _Pro Gamer_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:39

Du musst den Aufkleber nicht auf dem Rechner draufmachen, bei mir selber klebt er auf dem MS Handbuch.
Der Aufkleber mit dem Key ist sozusagen das Zertifikat, dass es sich um ein Original handelt.
Du kannst die Lizenz auf jedem Rechner installieren, solang du dich an die User-Anzahl hälst.
Bei normalen Versionen ist es eine 1 CPU Lizenz, also nur auf einem Rechner!

Du kannst Windows auch von einer kopierten CD (Sicherheitskopie) installieren, das wichtige ist eben der Key. Einen neuen Key von Microsoft zu bekommen wird gar nicht mal so leicht sein, wenn die überhaupt sowas machen.

MfG
Pro Gamer
0

#3 Mitglied ist offline   Gitarremann 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.263
  • Beigetreten: 04. Juni 06
  • Reputation: 3
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Trebnitz

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:44

Das einzige, wo man den Aufkleber nicht hinkleben sollte ist die Unterseite der Installations-CD
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
0

#4 Mitglied ist offline   Sturmovik 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.790
  • Beigetreten: 10. Januar 08
  • Reputation: 445
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:In Reichweite der Kaffeemaschine
  • Interessen:IT, Luftfahrt, historische Technik

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:44

Beitrag anzeigenZitat (Pro Gamer: 12.01.2008, 23:39)

Bei normalen Versionen ist es eine 1 CPU Lizenz, also nur auf einem Rechner!


Und was is bei 2 CPUs in einem Rechner? :wink:
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.

True Cloudstorage
0

#5 Mitglied ist offline   Gitarremann 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.263
  • Beigetreten: 04. Juni 06
  • Reputation: 3
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Trebnitz

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:45

Beitrag anzeigenZitat (Sturmovik: 12.01.2008, 23:44)

Und was is bei 2 CPUs in einem Rechner? :wink:


Da darfste dir eine Farbkopie vom Lizenzaufkleber machen.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
0

#6 _MCDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:46

Afaik gilt der Aufkleber.

1. Nein, soll Microsoft zu dir nach Hause kommen und gucken ob du den Kleber brav dran gemacht hast?

2. Kein Kleber = keine Lizenz
Bin der Meinung, wenn du dir einen PC mit Aufkleber (also mit Lizenz) kaufst, ist diese rein rechtlich an den Rechner gebunden. Darum kriegst du in der Regel auch keine CD, die auf einem anderen PC funktioniert.

Wie MS das sieht, muss dir ev. jemand anderes berichten, ich hab solche Probleme nicht. :wink:



EDIT:
Notiz an mich: man sollte zwischendurch die Seite neu laden, bevor man sich die Mühe macht und drauf los tippt...

Dieser Beitrag wurde von MCDX bearbeitet: 12. Januar 2008 - 23:47

0

#7 Mitglied ist offline   Langi0815 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 439
  • Beigetreten: 16. Juni 07
  • Reputation: 0

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:46

Das wichtigste ist der Key. Damit ist bestätigt, dass du eine gültige Lizenz hast.
Den Aufkleber würde ich nie am PC befestigen. Was ist wenn du den PC weiter verkaufst und die Lizenz trotzdem behalten möchtest? Dann müsstest du ihn wieder abkratzen.
Am Besten einfach aufheben und nichts damit machen.


MfG
0

#8 Mitglied ist offline   Gitarremann 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.263
  • Beigetreten: 04. Juni 06
  • Reputation: 3
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Trebnitz

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:55

Also ich hab jetzt das Handbuch hier und da ist ein Aufkleber drauf, auf dem steht "Dieses Echtheitszertifikat kann von Ihnen an der Außenseite des PCs angebracht werden." Darunter ist noch ein Aufkleber den der Hersteller am Gehäuse des Computersystems am Gehäuse hätte ankleben sollen, bevor er den Rechner ausliefert. Ich glaub aber nicht, dass der nach 5 Jahren noch vorbeikommt und den anklebt.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
0

#9 _Pro Gamer_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 12. Januar 2008 - 23:57

Beitrag anzeigenZitat (Gitarremann: 12.01.2008, 23:55)

Ich glaub aber nicht, dass der nach 5 Jahren noch vorbeikommt und den anklebt.


schick dem doch mal eine Einladung zu dir nach Hause :wink:
0

#10 Mitglied ist offline   Sturmovik 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.790
  • Beigetreten: 10. Januar 08
  • Reputation: 445
  • Geschlecht:unbekannt
  • Wohnort:In Reichweite der Kaffeemaschine
  • Interessen:IT, Luftfahrt, historische Technik

geschrieben 13. Januar 2008 - 00:01

Beitrag anzeigenZitat (Gitarremann: 12.01.2008, 23:45)

Da darfste dir eine Farbkopie vom Lizenzaufkleber machen.

Ok, mach ich dann gleich mal.... :wink:
«Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich» (Mark Twain)

Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.

True Cloudstorage
0

#11 Mitglied ist offline   robusoe 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 155
  • Beigetreten: 12. September 07
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Hessen

geschrieben 13. Januar 2008 - 00:04

Du musst den Aufkleber nicht auf dem Rechner draufmachen, bei mir selber klebt er auf dem MS Handbuch.
Der Aufkleber mit dem Key ist sozusagen das Zertifikat, dass es sich um ein Original handelt.


Danke, soweit so gut...

Hatte allerdings auf einer öffentlichen LAN Party das Vergnügen mit unserem Gesetz Bekanntschaft zu machen. Man interessierte für nichts außer für die Gültigkeit der BS Lizenzen. In diesem Fall wäre ich wohl ohne Lizenz Aufkleber "in den Hintern gebissen" worden.

Gruß
Rolf

Dieser Beitrag wurde von robusoe bearbeitet: 13. Januar 2008 - 00:05

Eingefügtes Bild
Powered by Windows 7
0

#12 _MCDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 13. Januar 2008 - 00:08

Geil, daneben kiffen, saufen, illegal besorge Mediafiles sharen, aber wenn der Aufkleber nicht drauf ist, bist du am Arsch.

Man man man. Was macht einer, der zb nen Mac Pro hat und Windows drauf installiert? Muss der etwa den dummen Sticker drauf packen?
Glaube kaum, dass das einer macht.
0

#13 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.040
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 542
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 13. Januar 2008 - 00:33

Auch auf ner Lan kann und darf der Kleber nicht kontrolliert werden.
Immerhin ist jeder solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Anders gesagt: Alles was gefordert werden darf ist der Nachweis, das du eine Lizenz besitzt, und die kannst du auch jederzeit nachreichen. Wir haben in Deutschland immerhin weder Ausweis-, und, was ja noch schöner wäre, eine CoA-Mitführpflicht...
0

#14 Mitglied ist offline   robusoe 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 155
  • Beigetreten: 12. September 07
  • Reputation: 0
  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:Hessen

geschrieben 13. Januar 2008 - 00:48

Beitrag anzeigenZitat (Samstag: 13.01.2008, 00:33)

Auch auf ner Lan kann und darf der Kleber nicht kontrolliert werden.
Immerhin ist jeder solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Anders gesagt: Alles was gefordert werden darf ist der Nachweis, das du eine Lizenz besitzt, und die kannst du auch jederzeit nachreichen. Wir haben in Deutschland immerhin weder Ausweis-, und, was ja noch schöner wäre, eine CoA-Mitführpflicht...


Hallo,

Fakt ist, die dürfen kontrollieren wenn ein entsprechenden Beschluß vorliegt.

Wenn du im Nachhinein einen gütigen Code nachweisen kannst bist du raus. Du hast nur das Problem mit enstprechender Lauferei und dem Nachweis - d.h. du kannst bei der Polizei antanzen und deinen Nachweis erbringen, da du dir bei der LAN vorab eine Anzeige einhandelst.

Meinem Schwager ist mit einer gecrackten WIN2K das Gleiche passiert - Anzeige - Geldstrafe 750 EUR - also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Gruß
Rolf

Dieser Beitrag wurde von robusoe bearbeitet: 13. Januar 2008 - 00:56

Eingefügtes Bild
Powered by Windows 7
0

#15 Mitglied ist offline   Samstag 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 5.040
  • Beigetreten: 14. Juli 07
  • Reputation: 542
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 13. Januar 2008 - 01:08

Beitrag anzeigenZitat (robusoe: 13.01.2008, 00:48)

Fakt ist, die dürfen kontrollieren wenn ein entsprechenden Beschluß vorliegt.

Nur wenn eine Privatanzeige eines Herstellers vorliegt. Und irgendwie kann ich mir grad nicht so recht vorstellen das Microsoft Deutschland eine Anzeige erstattet hat, so das die Polizei da aufgetanzt ist.
Ok, wenn ein begründeter Verdacht z.B. der Hehlerei besteht dürfen sie natürlich auch ohne diese Anzeige kontrollieren, aber wenn das der Fall ist solltest du dir sowieso mal Gedanken machen in welchen Kreisen du da verkehrst.
Aber lassen wir das mal, das ist hier ja nicht Thema.

Zitat

Wenn du im Nachhinein einen gütigen Code nachweisen kannst bist du raus. Du hast nur das Problem mit enstprechender Lauferei und dem Nachweis - d.h. du kannst bei der Polizei antanzen und deinen Nachweis erbringen, da du dir bei der LAN vorab eine Anzeige einhandelst.

Humbug, antanzen ist schon mal gar nicht, wenn dann muss die Rennleitung zu mir kommen zum kontrollieren, innerhalb 14 Tagen muss ich denen dann nur irgendeinen Termin einrichten, ansonsten muss ich nur antanzen. Es besteht in Deutschland wie schon gesagt keine Mitführpflicht von CoAs. Hast du etwa immer eine Kaufbescheinigung deines gekauften Handys, Geldbeutels, deiner Hose, Unterwäsche etc. dabei? Nein? Dann überleg mal warum nicht.
Desweiteren können sie dann auch nicht verlangen, das ich denen meinen Key offenlege, sprich es ist nur eine Sichtkontrolle möglich, und zwar mit verdecktem Key auf dem CoA.

Zitat

Meinem Schwager ist mit einer gecrackten WIN2K das Gleiche passiert - Anzeige - Geldstrafe 750 EUR - also nicht auf sie leichte Schulter nehmen.

Man beachte das Wort "gecrackten", auch bekannt als Diebstahl, Klau, Hinterziehung etc.. Dein Schwager hat sich strafbar gemacht und muss die Konsequenzen dafür tragen, das nennt sich Rechtsstaat, finde ich jetzt also absolut nicht ungewöhnlich.

Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 13. Januar 2008 - 01:09

0

Thema verteilen:


  • 2 Seiten +
  • 1
  • 2

1 Besucher lesen dieses Thema
Mitglieder: 0, Gäste: 1, unsichtbare Mitglieder: 0