Lizenz Aufkleber Windows gültige Lizenz ?
#1
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:33
mal zwei Fragen zu den Lizenzaufklebern.
1.bei Kauf eines neuen PC´S befestigen die Lieferanten in der Regel den Aufkleber mit den Lizenz Key auf den Rechner. Wenn ich jedoch z.B. ein neues Windows Betriebssystem kaufe und auf einem jungfräulichem Rechner installiere, bin ich dann verpflichtet beiliegend Aufkleber auf dem Rechner zu befestigen? und wie sieht es bei einem PC aus, welcher z.B. einen XP Aufkleber hat und auf welchem ich Vista installiere?
2.Ist allein der Aufkleber die gültige Windows Lizenz? Beispiel: ein Rechner wird ausgemustert. Original Windows CD ist vorhanden, somit habe ich auch das Recht Windows auf einem neuen Rechner zu installieren. Wenn jedoch aus irgendeinem Grund der Lizenz Key Aufkleber nicht mehr vorhanden ist, habe ich dann noch eine gültige Windows Lizenz? Wenn nein und der Key ist mir bekannt, kann ich unter diesen Umständen einen neuen Key bei MS anfordern, ev. mit Rechnungsbeleg, oder was wird da gefordert? Ist diese Lizenz ohne Aufkleber überhaupt noch gültig?
Für Eure Antworten besten Dank im voraus.
Gruß
Rolf
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#2 _Pro Gamer_
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:39
Der Aufkleber mit dem Key ist sozusagen das Zertifikat, dass es sich um ein Original handelt.
Du kannst die Lizenz auf jedem Rechner installieren, solang du dich an die User-Anzahl hälst.
Bei normalen Versionen ist es eine 1 CPU Lizenz, also nur auf einem Rechner!
Du kannst Windows auch von einer kopierten CD (Sicherheitskopie) installieren, das wichtige ist eben der Key. Einen neuen Key von Microsoft zu bekommen wird gar nicht mal so leicht sein, wenn die überhaupt sowas machen.
MfG
Pro Gamer
#3
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:44
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#4
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:44
Zitat (Pro Gamer: 12.01.2008, 23:39)
Und was is bei 2 CPUs in einem Rechner?
Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.
True Cloudstorage
#5
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:45
Zitat (Sturmovik: 12.01.2008, 23:44)
Da darfste dir eine Farbkopie vom Lizenzaufkleber machen.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#6 _MCDX_
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:46
1. Nein, soll Microsoft zu dir nach Hause kommen und gucken ob du den Kleber brav dran gemacht hast?
2. Kein Kleber = keine Lizenz
Bin der Meinung, wenn du dir einen PC mit Aufkleber (also mit Lizenz) kaufst, ist diese rein rechtlich an den Rechner gebunden. Darum kriegst du in der Regel auch keine CD, die auf einem anderen PC funktioniert.
Wie MS das sieht, muss dir ev. jemand anderes berichten, ich hab solche Probleme nicht.
EDIT:
Notiz an mich: man sollte zwischendurch die Seite neu laden, bevor man sich die Mühe macht und drauf los tippt...
Dieser Beitrag wurde von MCDX bearbeitet: 12. Januar 2008 - 23:47
#7
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:46
Den Aufkleber würde ich nie am PC befestigen. Was ist wenn du den PC weiter verkaufst und die Lizenz trotzdem behalten möchtest? Dann müsstest du ihn wieder abkratzen.
Am Besten einfach aufheben und nichts damit machen.
MfG
#8
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:55
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#9 _Pro Gamer_
geschrieben 12. Januar 2008 - 23:57
#10
geschrieben 13. Januar 2008 - 00:01
Zitat (Gitarremann: 12.01.2008, 23:45)
Ok, mach ich dann gleich mal....
Unix won't hold your hand. You wanna shoot your foot, Unix reliably delivers the shot.
True Cloudstorage
#11
geschrieben 13. Januar 2008 - 00:04
Der Aufkleber mit dem Key ist sozusagen das Zertifikat, dass es sich um ein Original handelt.
Danke, soweit so gut...
Hatte allerdings auf einer öffentlichen LAN Party das Vergnügen mit unserem Gesetz Bekanntschaft zu machen. Man interessierte für nichts außer für die Gültigkeit der BS Lizenzen. In diesem Fall wäre ich wohl ohne Lizenz Aufkleber "in den Hintern gebissen" worden.
Gruß
Rolf
Dieser Beitrag wurde von robusoe bearbeitet: 13. Januar 2008 - 00:05
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#12 _MCDX_
geschrieben 13. Januar 2008 - 00:08
Man man man. Was macht einer, der zb nen Mac Pro hat und Windows drauf installiert? Muss der etwa den dummen Sticker drauf packen?
Glaube kaum, dass das einer macht.
#13
geschrieben 13. Januar 2008 - 00:33
Immerhin ist jeder solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Anders gesagt: Alles was gefordert werden darf ist der Nachweis, das du eine Lizenz besitzt, und die kannst du auch jederzeit nachreichen. Wir haben in Deutschland immerhin weder Ausweis-, und, was ja noch schöner wäre, eine CoA-Mitführpflicht...
#14
geschrieben 13. Januar 2008 - 00:48
Zitat (Samstag: 13.01.2008, 00:33)
Immerhin ist jeder solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Anders gesagt: Alles was gefordert werden darf ist der Nachweis, das du eine Lizenz besitzt, und die kannst du auch jederzeit nachreichen. Wir haben in Deutschland immerhin weder Ausweis-, und, was ja noch schöner wäre, eine CoA-Mitführpflicht...
Hallo,
Fakt ist, die dürfen kontrollieren wenn ein entsprechenden Beschluß vorliegt.
Wenn du im Nachhinein einen gütigen Code nachweisen kannst bist du raus. Du hast nur das Problem mit enstprechender Lauferei und dem Nachweis - d.h. du kannst bei der Polizei antanzen und deinen Nachweis erbringen, da du dir bei der LAN vorab eine Anzeige einhandelst.
Meinem Schwager ist mit einer gecrackten WIN2K das Gleiche passiert - Anzeige - Geldstrafe 750 EUR - also nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Gruß
Rolf
Dieser Beitrag wurde von robusoe bearbeitet: 13. Januar 2008 - 00:56
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#15
geschrieben 13. Januar 2008 - 01:08
Zitat (robusoe: 13.01.2008, 00:48)
Nur wenn eine Privatanzeige eines Herstellers vorliegt. Und irgendwie kann ich mir grad nicht so recht vorstellen das Microsoft Deutschland eine Anzeige erstattet hat, so das die Polizei da aufgetanzt ist.
Ok, wenn ein begründeter Verdacht z.B. der Hehlerei besteht dürfen sie natürlich auch ohne diese Anzeige kontrollieren, aber wenn das der Fall ist solltest du dir sowieso mal Gedanken machen in welchen Kreisen du da verkehrst.
Aber lassen wir das mal, das ist hier ja nicht Thema.
Zitat
Humbug, antanzen ist schon mal gar nicht, wenn dann muss die Rennleitung zu mir kommen zum kontrollieren, innerhalb 14 Tagen muss ich denen dann nur irgendeinen Termin einrichten, ansonsten muss ich nur antanzen. Es besteht in Deutschland wie schon gesagt keine Mitführpflicht von CoAs. Hast du etwa immer eine Kaufbescheinigung deines gekauften Handys, Geldbeutels, deiner Hose, Unterwäsche etc. dabei? Nein? Dann überleg mal warum nicht.
Desweiteren können sie dann auch nicht verlangen, das ich denen meinen Key offenlege, sprich es ist nur eine Sichtkontrolle möglich, und zwar mit verdecktem Key auf dem CoA.
Zitat
Man beachte das Wort "gecrackten", auch bekannt als Diebstahl, Klau, Hinterziehung etc.. Dein Schwager hat sich strafbar gemacht und muss die Konsequenzen dafür tragen, das nennt sich Rechtsstaat, finde ich jetzt also absolut nicht ungewöhnlich.
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 13. Januar 2008 - 01:09