Windows Xp -> Neu Installieren (key Auf Festplatte?)
#1
geschrieben 23. Dezember 2007 - 15:48
habe ein kleines Problem.
Habe auf meinem PC Windows XP Prof. Leider hängt der PC jetzt total (fährt nicht mehr hoch, Festplatte defekt,...)
Würde den PC gerne von Grund auf neu installieren.
Leider finde ich meinen XP Key nicht mehr (der Aufkleber, der eigentlich auf dem Gehäuse kleben sollte)
Jetzt weiß ich nicht, wie ich XP wieder auf meine neu Festplatte installieren soll. -> wenn ich den Key nicht habe ?
Ist der noch auf der alten Festplatte ? -> wenn ja wo würde ich den finden ? (Dateiname, Ordner,..)
Sonst ein Idee
Vielen Danke -> und ein frohes Weihnachtsfest.
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#2
geschrieben 23. Dezember 2007 - 15:53
Andere Möglichkeiten: Keine.
#3
geschrieben 23. Dezember 2007 - 15:55
Ist der Key nicht irgendwo auf der Festplatte hinterlegt ?
#4
geschrieben 23. Dezember 2007 - 16:02
Davon abgesehen hast du aber ohne den CoA (der Aufkleber...) so oder so keine gültige Lizenz, du solltest dich also drum kümmern wieder zu einer zu kommen.
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 23. Dezember 2007 - 16:02
#6
geschrieben 23. Dezember 2007 - 20:59
Dazu Interessantes gefunden
hier >http://www.123recht.net/CoA-=-Lizenz-__f39232.html
@Soese,
Solltest Du wider erwarten das Betriebssystem nochmal starten
können,event.im "abgesicherten Modus" oder
letzter "funktionierender Konfiguration" oder über eine
Reparatur-Installation,so kannst Du mit dem Programm "siw"
hier > http://winfuture.de/...39297,1639.html <
der Download,den gewünschten Key im Klartext sehen.
"siw" braucht nicht installiert werden,es genügt "siw.exe" zu
starten,dann linke Leiste unter Software >Lizenzen anklicken,
auf der rechten Seite werden Deine Software-Lizenzen angezeigt.
soweit ich das >http://www.123recht.net/CoA-=-Lizenz-__f39232.html
richtig verstehe,ist die Vorgangsweise legal.
MfG.halaX
Dieser Beitrag wurde von halaX bearbeitet: 23. Dezember 2007 - 21:12
#7
geschrieben 23. Dezember 2007 - 21:09
Zitat (halaX: 23.12.2007, 20:59)
Dazu Interessantes gefunden...
...soweit ich das >http://www.123recht.net/CoA-=-Lizenz-__f39232.html
richtig verstehe,ist die Vorgangsweise legal.
...
Da steht, das eine Lizenz nur dann vollständig ist, wenn CoA, CD und Eula vorliegt.
Eula darf in digitaler Form auf der CD vorliegen, sofern er also die CD noch hat hat er schonmal 2 von 3 benötigten Teilen, um eine vollständige Lizenz zu besitzen.
2 von 3 ist aber immer noch keine Lizenz, ergo auch nicht wirklich legal mit siw...
Einziges, was hier als Vorteil nennenswert wäre: wo kein Kläger, da kein Richter
#8
geschrieben 23. Dezember 2007 - 21:18
Als da wären:
Magical Jelly Bean Keyfinder
Everest
Keyfinder Thing
nur um ein paar Beispiele zu nennen.
Oberstleutnant Du Zhaoyu (China)
Kapitänleutnant Jarno Makinen (Finnland)
Major Peata Hess von Kruedener (Kanada)
Major Hans-Peter Lang (Österreich)
gefallen am 25.Juli 2006 in Khiyam/Libanon
Nicht die schlechtesten Männer rafft gerne der Krieg dahin, sondern immer die Besten. (Sophokles)
Win10 Test NB
#9
geschrieben 23. Dezember 2007 - 21:26
Beziehe mich auf diesen Beitrag:
2. Der CD-Verwendungsberechtigte
(z.B. der CD-Eigentümer) braucht keine Lizenz, um auf der Original-CD enthaltene Software bestimmungsgemäß benutzen zu dürfen. Ein CoA (was immer das sei) ist jedenfalls nicht erforderlich.
M.
von Mirk - 14.04.2005 17:52:13
Status: Unsterblich (1387 Beiträge)
von der Webseite http://www.123recht....z-__f39232.html
.....sofern Microsoft-Germany dazu rechtskräftig eine andere Stellung
einnimmt ist der thread von >Mirk - 14.04.2005 17:52:13< so nicht OK.
MfG.halaX
#10
geschrieben 23. Dezember 2007 - 21:44
Dieser Beitrag wurde von JollyRoger2408 bearbeitet: 23. Dezember 2007 - 21:45
Oberstleutnant Du Zhaoyu (China)
Kapitänleutnant Jarno Makinen (Finnland)
Major Peata Hess von Kruedener (Kanada)
Major Hans-Peter Lang (Österreich)
gefallen am 25.Juli 2006 in Khiyam/Libanon
Nicht die schlechtesten Männer rafft gerne der Krieg dahin, sondern immer die Besten. (Sophokles)
Win10 Test NB
#11
geschrieben 23. Dezember 2007 - 21:46
Zitat (halaX: 23.12.2007, 21:26)
Zitat (Powerseller: 14.04.2005, 12:30)
Das ist die einzig richtige Antwort, auch nachzulesen in den AGB von Microsoft und auf der Microsoft-Website, und den AGB hast du ja zugestimmt bei der Installation, oder du hast kein WinXP.
Wären sie dir nicht recht gewesen hättest du übrigens das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages gehabt.
Zitat (JollyRoger2408: 23.12.2007, 21:44)
Das ist das was ich oben meinte: Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Installation wird ja hoffentlich sowieso nur einmal verwendet, also wer soll ihm schon an den Karren fahren?
Solange der Threadersteller aber nicht an seine defekte Installation kommt bringt ihm das reichlich wenig, er muss sich einen Ersatz besorgen. Und den bekommt er entweder durch Neukauf oder indem er sich an MS wendet und auf Kulanz hofft.
Dieser Beitrag wurde von Samstag bearbeitet: 23. Dezember 2007 - 21:50
#12
geschrieben 23. Dezember 2007 - 22:55
HKLM\SOFTWARE\Microsoft\Windows NT\CurrentVersion\DigitalProductId
auch aus einem beschädigten System retten (und z.B. einem VBS.Skript auslesen).
http://freelancer.13...wtopic.php?t=30
Handarbeitliches Geschick - nebst ruhigem Gewissen sind dabei eine ideale Ausgangsbasis.
Dieser Beitrag wurde von ^L^ bearbeitet: 23. Dezember 2007 - 23:05
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