@xylen: Dürft Ihr Das Schreiben Der Anwälte Hier Veröffentlichen?
#1
geschrieben 07. Dezember 2007 - 18:11
Du hast hier ja Schreiben der Anwälte veröffentlicht. Dürft ihr das? Ist das nicht auch urheberrechtlich geschütztes Material bzw. vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt?
Ich weiß ja nicht, ob ihr deswegen ne Abmahnung riskieren wollt...
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#2
geschrieben 07. Dezember 2007 - 18:15
Immerhin hat Xylen dieses Jahr schon ganze 2 Posts im Forum, scheint also schon Jahre her zu sein?
#3
geschrieben 07. Dezember 2007 - 18:16
Da war einer schneller ...
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 07. Dezember 2007 - 18:17
#5 _Benji_
geschrieben 07. Dezember 2007 - 18:19
2. kuw ist leider mit unterschiedlichen nummern (telefon) als auch anschriften vertreten ... kumpel von mir wurde auch abgemahnt ... als man anrief war die leitung tot ^^
#6
geschrieben 07. Dezember 2007 - 18:21
#7
geschrieben 07. Dezember 2007 - 19:05
https://service.verdi.de/tipps_empfehlungen...ewsletter5-2007
dort: Urheberschutz von Werbetexten, Geschäftsbriefen und Agenturmeldungen
Auch Geschäftsbriefe können grundsätzlich als Sprachwerke urheberrechtlich schutzfähig sein, entschied das LG München I am 12. Juli 2006 (Az.: 21 O 22918/05). "Bei Geschäftsbriefen findet der erforderliche geistig-schöpferische Gehalt seinen Niederschlag und Ausdruck in erster Linie in der Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes", heißt es in dem erst kürzlich veröffentlichten Urteil (www.jurpc.de/rechtspr/20070103.htm).
"Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials." Dies wurde im konkreten Fall allerdings verneint.
Dass man sowas auch an anderer Stelle findet soll nicht wirklich ein Argument sein, oder? Es gibt auch viele Filesharer, die urheberrechtlich geschütztes Material uploaden...
Dieser Beitrag wurde von unikum bearbeitet: 07. Dezember 2007 - 19:09
#8
geschrieben 07. Dezember 2007 - 19:15
Und auch wenn du was anderes schreibst, du kannst nicht selber für dich Urhebrschutz beanspruchen, wenn du selber bei anderen urheberrechtlich gewildert hast ...
Bei dem hier veröffentlichten Schreiben handelt es sich um einen Formbrief, der mit deckungsgleicher Formulierung offensichtlich masenhaft verschickt wird. Daher nichts mt Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, sondern klare mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials. Was auch klar erkennbar bezweckt wird. Auch der Text läßt nichts handwerkliches erkennen, dass das alltägliche überragt. Halt ein normales Anwaltsschreiben. Bestimmte Wortwendungen sind außerdem anwaltstypische Floskeln und Formulierungen ... und dürften ebenfalls übernommen sein ... Reicht das?
Außerdem ist ein Urteil immer die persönliche Meinung eines Richters und stellt außer beim BGH nicht rechtsverbindliches dar. Eine andere Kammer ein übergeordnetes Gericht kann den Sachverhalt anders sehen. Deshalb der Spruch: Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in G... Hand.
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 07. Dezember 2007 - 19:28
#9
geschrieben 07. Dezember 2007 - 19:17
Zitat (unikum: 07.12.2007, 19:05)
"Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert ein deutliches Überragen des Alltäglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials." Dies wurde im konkreten Fall allerdings verneint.
[...]
Mit dem Zitieren dieser Aussage beantwortest du doch deine Frage schon selbst. Kein Richter wird diese Massenabmahnschreiben, die in fast identischer Form auch z. B. von Schutt & Waetke unters Volk gebracht wurden, als "deutlich überragend" gegenüber IRGENDETWAS anerkennen.
Vergiß es einfach, die Scans kann xylen in dem Artikel beruhigt stehenlassen.
EDIT: Oops, Computer war schneller (und fachlich kompetenter )
Dieser Beitrag wurde von DON666 bearbeitet: 07. Dezember 2007 - 19:19
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#10
geschrieben 07. Dezember 2007 - 19:20
Na ja, ist nicht mein Geld das ggf. dabei draufgeht. Und ja, ich kennen jemanden, der in nem Forum auch Anwaltsschreiben veröffentlicht hat und deswegen abgemahnt wurde.
Dieser Beitrag wurde von unikum bearbeitet: 07. Dezember 2007 - 19:22
#11
geschrieben 07. Dezember 2007 - 19:32
Zitat (DON666: 07.12.2007, 19:17)
Nee das sieht nur so aus. Das meiste ist abgeschrieben und wurde von mir erst nachträglich als Zitat kenntlich gemacht.
Du bringst die Sache dafür mit einem Satz genau auf den Punkt :
Zitat (DON666: 07.12.2007, 19:17)
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 07. Dezember 2007 - 19:32
#12
geschrieben 08. Dezember 2007 - 08:10
"Kein Richter"... hm, ich würde dieses Risiko jedenfalls nicht eingehen wollen.
PS: Hier wurde sogar ein Anwalt deswegen abgemahnt:
http://www.ra-blog.d...te-Abmahnung--/
Dieser Beitrag wurde von unikum bearbeitet: 08. Dezember 2007 - 08:13
#13
geschrieben 08. Dezember 2007 - 10:59
Zitat (unikum: 08.12.2007, 08:10)
"Kein Richter"... hm, ich würde dieses Risiko jedenfalls nicht eingehen wollen.
PS: Hier wurde sogar ein Anwalt deswegen abgemahnt:
http://www.ra-blog.d...te-Abmahnung--/
Mir ist der Sinn nicht ganz klar, warum du diese Diskussion startest. In 2 Tagen ist der Artikel alt und kein Mensch kümmert sich mehr darum.
#14
geschrieben 08. Dezember 2007 - 11:06
#15
geschrieben 08. Dezember 2007 - 11:51