Zitat (xxfaxexx: 15.11.2007, 19:27)
dies war "Sinnblidlich" gemeint! Ich kann zwar auf den Radiolink gehen, kann ihn aber mangels Boxen oder Kophörer nicht hören!
Im Gegensatz zum Blinden kannst du dir die Boxen aber kaufen. Abgesehen davon: Du könntest ARD und Co. auch lautlos gucken, wofür gibt es Untertitel. Folge: Du nutzt gebührenpflichtige Angebote.
Gerne noch ein Auszug aus der RGebStV:
Zitat ("§1 Abs. 1: RGebStV")
Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.
Auch interessant ist §5 Abs. 3, der beschreibt, welche neuartien Rundfunkgeräte ("Computer") von den Gebühren befreit sind. Dabei steht nichts von "nicht über Boxen verfügende Computer".
Ich hoffe du bist damit überzeugt, dass GEZ zu entrichten ist, auch wenn du nichts hören kannst.

Hilfe
Neues Thema
Dieses Thema ist geschlossen

Nach oben




