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Tempo 130 Diskussion

#136 Mitglied ist offline   Computer 

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  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 58
  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 15. November 2007 - 21:12

Also ich hab seit März 1991 den Führerschein, die von mir geschildert Situation mit dem dichtauffahrenden LKW war ca. Mai 1991, womit sich die Frage des filmens mit Handy bereits erledigt hätte. Für die jüngern unter euch, damals gabs noch keine Kamarahandys.

Richtig ist, dass man als Fahrer mit dem Handy nicht filmen darf. Unabhängig davon ist es für einen Fahrer meiner Meinung nach Selbstmord es zu tun, wenn ein Drängler hinten draufhängt. Der Unfall ist vorprogrammiert, da er sich nicht mehr aufs Fahren konzentrieren kann. Und einen Film, der so entstanden ist der Polizei zu übergeben ist an Dummheit nicht zu übertreffen, er wird garantiert gegen einen verwandt .... Und das auch zu Recht.

Aber Memphi hat dort völlig Recht, dort wo man mindestens zu zweit im Auto ist (und das ist ja so selzten nicht wenn man in die Autos auf der Autobahn schaut) dort ist zweifelsfrei gut und nützlich, wenn der Beifahrer das mit dem Kamarahandy filmt. Das gilt auch dann wenn die Aufnahmen aus prozessualen Gründen im Verfahren nicht anerkannt wird.

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