WinFuture-Forum.de: Tempo 130 Diskussion - WinFuture-Forum.de

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Tempo 130 Diskussion

#106 Mitglied ist offline   rubicon 

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geschrieben 10. November 2007 - 19:59

Im Normalfall bist du verpflichtet wenn einer hinter dir so dicht auffährt das Tempo soweit zu drosseln bis die Geschwindigkeit zu dem vorhandenen Abstand passt. Sicher solltest du das nicht ruckartig machen aber es reicht schon wenn du vom Gas gehst und das Auto rollen lässt. Du tust damit nichts verbotenes eher sogar im Gegenteil.


Beitrag anzeigenZitat (Computer: 10.11.2007, 18:56)

Auch wenn ich dir im wesentlichen zustimme und das mit der Nebelschlussleuchte eine originelle Idee finde, so ist es doch in den meisten Fällen gefährlich und verstößt gegen die StVO. So ein Schnellfahrer erschrickt sich an deiner Leuchte und landet in deinem Kofferraum. Und das es nicht STVO konform ist, brauch ich dir ja nicht zu sagen, ich denek das weißt du selber. Aber deine Reaktion ist verständlich und vielleicht auch besser und ungefährlicher als das antippen der Bremse ... Werd darüber nachdenken müssen ...



Hält er den erforderlichen Abstand ein passiert ihm und dir nichts.

Dieser Beitrag wurde von GrofZahod bearbeitet: 10. November 2007 - 20:02


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#107 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 11. November 2007 - 00:58

Woher weiss ich, dass der Sicherheitsabstand eingehalten wird? Und mal ehrlich manche halten ihn dann nicht ... wegen der kritischen Unterschreitung machst du ja dann auch die Nebelschlussleuchte an .. so hab ich es zumindest verstanden ...

#108 Mitglied ist offline   rubicon 

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geschrieben 11. November 2007 - 01:17

Klar, aber die Nebelschlussleuchte ist ja in dem Beispiel ja eigentlich zu unterlassen weil man sie ja genau so handhaben sollte wie das Fernlicht.

Ich persönlich schalte die Nebelschlussleuchte ja nur ein wenn er mich anblinkt das ich verschwinden soll. Deswegen ja ReGruss.

Wenn es absehbar ist das ich gleich wieder auf die rechte Spur fahre weil ich zbsp nur einen LKW überhol ist mir das relativ egal wie dicht der hinten drauf klebt. Bin ja eh gleich wieder weg. Sind es aber mehrere LKW’s die ich überholen muss und es könnte bissl dauern dann lass ich mein Auto rollen und vermindere dadurch meine Geschwindigkeit. Entweder vergrößert er den Abstand und ich gebe wieder Gas oder es wird halt noch langsamer. Irgendwie müssen die Spinner ja mal kapieren das es falsch ist was sie da tun und wenn Strafen nich abschreckend genug sind dann halt auf die Art und Weise welche sogar, eigentlich verlangt wird.

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#109 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 11. November 2007 - 03:37

Gerade so bei Youtube gefunden ... Neues Kanonenfutter :D

Link

Auffahrunfall bei Tempo 300, au Backe :blink:

#110 Mitglied ist offline   ThunderKiller 

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geschrieben 11. November 2007 - 08:51

mittlerweile will so die umweltagentur (oder so änlich) tempo 120...dann können die bei uns ersma auf 20km alle 130 schilder abbauen. die sind erst vor 3 monaten aufgestellt worden
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#111 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 11. November 2007 - 11:14

Auf der A2 höhe Braunschweig zeigt die automatische Verkehrsbeinflußung bei normalem Verkehr, also auch dann wenn man schnelle fahren könnte 140 an (ist so ziemlich der einzige BAB-Abschnitt wo ich regelmäßig 140 lese). die 140 passen auch, da das eine GEschwindigkeit ist die fast jedes Auto schaffen sollte. Langsamer fahren kann man immer noch.

greets
around the world

#112 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 11. November 2007 - 11:22

Auch ich bin gegen ein Limit von 120 km/h, es ist für meine Begriffe ca 20 km/h zu niedrig angesetzt. Und das Klimaargument halte ich nicht für gewichtig.

#113 Mitglied ist offline   Leshrac 

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geschrieben 11. November 2007 - 11:38

Beitrag anzeigenZitat (GrofZahod: 11.11.2007, 04:17)

Sind es aber mehrere LKW's die ich überholen muss und es könnte bissl dauern dann lass ich mein Auto rollen und vermindere dadurch meine Geschwindigkeit.


Du wirkst einer provokation mit einer gegenprovokation entgegen? Genau dadurch entstehen die meisten unfaelle... Schon einmal etwas von "Der kluegere gibt nach" gehoert?
Keine ahnung wie bei euch da die gesetze sind, aber hier wuerde nicht nur der draengler eine strafe wegen zu dichten auffahrens kassieren, sondern auch du wegen traffic obstruction und provocative driving, und das nicht gerade wenig, bis hin zum temporaeren entzug der fahrerlaubnis.

Draengler sind ein grosses uebel, aber was du da beschreibst ist mindestens ebenso gefaehrlich.

#114 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 11. November 2007 - 12:05

Leshrac, grundsätzlich hast du nicht Unrecht.

Aber was sollst du sonst tun wenn dir jemand im Kofferraum hängt. Ob es eine Provokation ist, wenn du dein Tempo dem Sicherheitsabstand anpaßt, den dir dein Hintermann läßt darüber kann man verschieden argumentieren. Das ist zunächst keine Provokation, sondern ein nachvollziehbare eigene Sicherheitsmaßnahme, weil dir keine andere bleibt.

Das Problem ist uhnd da geb ich dir wieder Recht, dass sie der hinter mir fahrende Drängler immer als Provokation auffassen wird, was ihn noch nervöser machen wird, wodurch die Unfallgefahr steigt. Wenn du nicht bremst sondern nur den Fuss vorsichtig vom Gas nimmst verstößt du damit nicht mal gegen die Straßenverkehrsordnung.

Genau aus diesem Grunde fand ich die Lösung mit der Nebelschlussleuchte recht originell, werde aber darauf verzichten, da ich mich damit ins Unrecht setze, sprich gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße.

Wir hatten auf der A 14 eine 12 km lange Baustelle mit einspuriger Verkehrsführung, auf der im Radio auch noch eine (dann nicht vorhandene) Geschwindigkeitsmessung angezeigt wurde. Ich bin daher vorschriftsmäßig die 80 km/h gefahren. Hinter mir ein großer LKW mit schwerem Anhänger, der ist mir bis auf ein bis 2 Meter aufgefahren (hab seine Lichter nicht mehr gesehen). Ich kann mich doch nicht in Luft auflösen. Hatte damals meinen Führerschein noch nicht lange und hab bei dem Kamikazeakt wirklich Todesangst gehabt obwohl ich sonst kein ängstlicher Typ bin. Ich hab mir nicht zu helfen gewußt und das Auto bis auf 25 km ausrollen lassen, denn bei der Geschwindigkeit hab auch ich ne Überlebenschance wenn der mir hinten reinbrettert. War das ne Provokation? Ne ich hab in der Situation nur an meine Gesundheit gedacht.

Und nur so als Info, ich hab den dann auch angezeigt, der Staatsanwalt hat wegen fehlenden öffentlichen Interesses eingestellt. Das nur dazu!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 11. November 2007 - 12:08


#115 Mitglied ist offline   rubicon 

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geschrieben 11. November 2007 - 12:09

Beitrag anzeigenZitat (Leshrac: 11.11.2007, 11:38)

Du wirkst einer provokation mit einer gegenprovokation entgegen? Genau dadurch entstehen die meisten unfaelle... Schon einmal etwas von "Der kluegere gibt nach" gehoert?
Keine ahnung wie bei euch da die gesetze sind, aber hier wuerde nicht nur der draengler eine strafe wegen zu dichten auffahrens kassieren, sondern auch du wegen traffic obstruction und provocative driving, und das nicht gerade wenig, bis hin zum temporaeren entzug der fahrerlaubnis.

Draengler sind ein grosses uebel, aber was du da beschreibst ist mindestens ebenso gefaehrlich.



Was hat das damit zutun? Mag sein das diese Maßnahme bei einem Drängler eine Provokation darstellt (allerdings sollte der Drängler mal genauer nachdenken) aber im Grunde ist es nichts anderes als eine Methode die Geschwindigkeit dem Abstand anzupassen. Die meisten Unfälle passieren eher wenn man ruckartig bremsen sollte und der Abstand nicht passt. Dann sollte es wohl eher klug sein die Geschwindigkeit dem Abstand anzupassen oder findest du nicht? Wenn du weiter aufs Gas steigst wird der hinter dir nicht den Abstand vergrößern sondern genau so aufs Gas treten und der Abstand wird nicht größer.

Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist aber in Österreich wird einem beigebracht die Fehler anderer (wenn möglich) mit auszubessern und das ist nichts anderes als einen Fehler auszubessern das hat im Grunde nichts mit provozieren zutun.

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#116 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 11. November 2007 - 17:37

Die "Schleicher-Fraktion" (nennen wir sie mal so :rolleyes: ) provoziert mindestens genauso wie die angeblichen Raser es tun.

Nur bei euch ist es eurer Meinung nach berechtigt, auch wenn ihr damit ebenfalls gegen geltende Gesetze verstoßt! Nur mal so zum Nachdenken, Nebelschlussleuchte hat man erst bei Sichtverhältnissen von unter 50 Meter (wenn mich nicht alles täuscht ... ) anzumachen.

Wär ja noch schöner wenn das jeder so machen würde. Am besten vorne die Kampfbeleuchtung noch anmachen, dann kann man selbst nachts prima mit Sonnenbrille fahren.

LeshracŽs der klügere gibt nach ... passt hier wirklich wie die Faust aufs Auge, sorry.


Zitat

Ich hab mir nicht zu helfen gewußt und das Auto bis auf 25 km ausrollen lassen


Ohne Worte mal .....



Edit:
Höhere Steuern für ältere Autos geplant
Gerade so entdeckt, lol. Wenn ich das schon wieder lese:

Zitat

Grund hierfür soll sein, dass besonders ältere Fahrzeuge einen höheren Schadstoff-, insbesondere CO²- Ausstoß haben.


Die Furz Steuer kommt wohl echt noch. Aber mal schauen wie sie es umsetzen werden... Wenn bei neuen Autos diese Steuer evtl. ganz wegfallen soll? (KFZ-Steuer?)

Dieser Beitrag wurde von Snake-deluxe bearbeitet: 11. November 2007 - 18:02


#117 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 11. November 2007 - 18:15

Was hättest du in meinem Fall gemacht? Im einspurigen Baustellenbereich war die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt, die bin ich gefahren und dann fährt dir ein 20 Tonner bis auf 2 bis 3 m hinten rein. Ich hab die Scheinwerfer nicht mehr gesehen so dicht war der. Sag mir bitte was ich hätte tun sollen? Etwa 120 km/h fahren wegen dem Nötiger? Nein ich hab die Geschwindigkeit soweit gedrosselt, dass ich im Falle eines Unfalles (und darauf hat er es angelegt) eine Überlebenschance gegen den 20 Tonner hab. Nicht nur meckern ... Wenn du deswegen rummotzt, sag mir nitte eine vernünftige Alternative oder sei ruhig. Und was fällt dir im übrigen ein einen Satz meines Beitrages so aus dem Zusammenhang zu reißen ... Das mit dem Ausrollen entspricht weder meinem üblichen Fahrstil, noch mach ich es täglich, es war lediglich eine Reaktion in diesem konkreten geschilderten Fall ...

Und ich habe auch eindeutig geschrieben, dass ich das mit der Nebelschlussleuchte erst originell fand, es aber dennoch ablehne und auch nicht anwenden werde, weil ich mich damit ins Unrecht setzen würde, sprich gegen die Straßenverkehrsordnung ganz aktiv verstoße. Und das zwar aus den Gründen die du richtigerweise nennst.

Und noch was gegen den Begriff Schleicherfraktion verwahre ich mich! Tempo 130 km/h ist die in Deutschland vorgeschriebene Richtgeschwindigkeit. Wär das fährt ist vielmehr besonnen unterwegs.

Wikipedia sagt zum Thema Richtgeschwindigkeit folgendes: Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne (oder mit höherem) Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird. Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden.

Daraus folgt, dass derjenige der 130 km/h unterwegs ist kein Schleicher ist, sondern völlig angemessen und mit der vom Gestzgeber empfohlenen Geschwindigkeit unterwegs ist. Ob du das überhaupt verstehen willst, muss man sich ernsthaft fragen ...

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 11. November 2007 - 18:21


#118 Mitglied ist offline   rubicon 

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geschrieben 11. November 2007 - 18:55

Beitrag anzeigenZitat (Snake-deluxe: 11.11.2007, 17:37)

Die "Schleicher-Fraktion" (nennen wir sie mal so :rolleyes: ) provoziert mindestens genauso wie die angeblichen Raser es tun.

Nur bei euch ist es eurer Meinung nach berechtigt, auch wenn ihr damit ebenfalls gegen geltende Gesetze verstoßt! Nur mal so zum Nachdenken, Nebelschlussleuchte hat man erst bei Sichtverhältnissen von unter 50 Meter (wenn mich nicht alles täuscht ... ) anzumachen.

Wär ja noch schöner wenn das jeder so machen würde. Am besten vorne die Kampfbeleuchtung noch anmachen, dann kann man selbst nachts prima mit Sonnenbrille fahren.


Kein Wunder das die Risikogruppe bei den Versicherungen bis 24 geht…sorrry aber mehr fällt mir bei deinem Post und dem dazugehörigen Alter nicht ein.

Man kann auch zügig fahren mit dem passenden Sicherheitsabstand und ohne jemand anderen zu gefährden. Sicher ich fahr auch gern schnell nur ohne jemanden zu drängeln.

Dieser Beitrag wurde von GrofZahod bearbeitet: 11. November 2007 - 18:57


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#119 Mitglied ist offline   Snake-deluxe 

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geschrieben 11. November 2007 - 20:05

@über mir

Das versteh wer mag. Ich hab in meinem Post nichts verbotenes oder ähnliches beschrieben.

Wenn ihr meint mit Benzin Feuer bekämpfen zu müssen, dann nur zu.
Das das aber ebenso Nötigung ist (Nebelschlussleuchte) braucht man dabei wohl nicht weiter zu erwähnen...


So, ich geh nun ne Runde hirnlos Rasen :rolleyes:

Dieser Beitrag wurde von Snake-deluxe bearbeitet: 11. November 2007 - 20:05


#120 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. November 2007 - 18:48

Na na die Verwendung der Nebelschlussleuchte ist erstmal keine Nötigung ...

Was sagt Wikipedia zur Nötigungsbegriff: "Die Nötigung ist ein Straftatbestand, der die persönliche Freiheit des Einzelnen schützt. Konkret geschütztes Rechtsgut ist die Freiheit der Willensentschließung und Willensbetätigung."

Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel dann vor, wenn der Täter

1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt,
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. Die Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus § 240 Abs. 3 StGB.

Die STVO widrige Verwendung einer Nebelschlussleuchte ohne hinreichendes Nebelereignis stellt danach eindeutig keine Nötigung dar, selbst wenn es mit Absicht geschieht ... Es liegt in einem solchen Fall aber sehr wohl ein straßenverkehrswidriges Verhalten vor, bei absichtlicher Verwendung mit Unfallfolge könnte aber auch der Tatbestand des Eingriffes in den Straßenverkehr vorliegen.

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 12. November 2007 - 18:51


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