Speziell wenn schon schimmelflecken auftreten, die eine Gesundheitsgefahr darstellen.
Er (der Vermieter) hätte das Trocknen der Wände durch einen Bautrockner, Luftentfeuchter auf ein paar Tage abkürzen können. Da er das nicht getan hat, und mittlerweile Schimmel an den Wänden ist, hast du das Recht die Miete zu kürzen. Wie hoch die Kürzung ausfallen darf, kannst du beim Mieterbund oder einer entsprechenden Vereinigung nachfragen.
Im Schreiben in dem du die Mietminderung ankündigst auf die nicht zumutbare Dauer und die Gesundheitsgefährdung durch den Schimmel hinweisen. Dann traut er sich erst gar nicht vor Gericht, weil er genau weiss, das ihm der Richter die Hosenbeine lang ziehen würde.
Edit: HIER mal ein link dazu.
Dieser Beitrag wurde von kxxx bearbeitet: 31. Oktober 2007 - 09:04

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