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Focus Zeitung: Mietrecht


#1 Mitglied ist offline   Faith 

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  geschrieben 30. Oktober 2007 - 08:11

Hallo Leute,

wer von euch hat den Focus von letzter Woche mit dem Titel Thema: Mietrecht oder als Abo ?

Ich würde gerne den Artikel lesen, ich hab nähmlich die Zeitung nirgents mehbr bekommen, schon letzte Woche nicht mehr, war restlos ausverkauft.

Wer ist so nett und kann mir den gesamten Artikel kopieren und mir zukommen lassen oder bevor den Focus jemand weg wirft, mir zukommen lassen ?

Weil ich will jetzt kein Abo abschliessen, nur um an den Artikel ranzukommen.

Wäre sehr freundlich
Ich möchte gerne die Welt verändern, doch Gott gibt den Quelltext nicht frei.

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#2 Mitglied ist offline   ph030 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 11:44

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-...aid_134215.html ff.
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-...aid_133298.html ff.

Vielleicht hilft dir das schon? Ansonsten schau doch mal auf der Seite, die haben bestimmt irgendwo ihre Artikel im Angebot, wenn auch wahrscheinlich nicht kostenlos.

BTW, was macht das denn in der Diskussionsecke?

Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 30. Oktober 2007 - 11:45


#3 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 11:56

der liegt bei uns im wohnzimmer. wenn niemand anders es vorher macht, kann ichs dir gerne später, wenn ich aus der uni zurück bin abfotografieren (sry, kein scanner).

#4 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 13:17

Das wäre sehr nett, ich melde hiermit auch gleich Interesse daran.

Zitat

Seit der Reform im Jahr 2001 ist gesetzlich vorgegeben, dass der Vermieter spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode abrechnen muss. Hat der Vermieter aber diese Frist verpasst, muss der Mieter auf die verspätete Vermieterabrechnung nicht nachzahlen. Hat der Mieter irrtümlich oder in Unkenntnis trotzdem gezahlt, kann er sein Geld zurückfordern, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 94/05).


Zählt da das Kalenderjahr oder die Dauer seit der letzten Abrechnung?

Dieser Beitrag wurde von Großer bearbeitet: 30. Oktober 2007 - 13:20


#5 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 15:14

Beitrag anzeigenZitat (Großer: 30.10.2007, 13:17)

Zählt da das Kalenderjahr oder die Dauer seit der letzten Abrechnung?


Wie in vielen rechtlichen Zeitangaben:

Das in der Rechnung betreffende Kalenderjahr + 12Monate

Wenn zb dein Vermieter versucht, für das Jahr 2007 (luft ja bis 12/07 im Normalfall) darf spätestens am 31.12.2008 abgerechnet werden.

so hab ich das verstanden ;)

#6 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 15:29

Danke, dann werde ich mal die Daumen drücken. ;)

#7 Mitglied ist offline   LoD14 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 16:31

ich weis nicht, ob ich den ganzen artikel hier überhaupt irgendwo hcohladen und öffentlich machen darf. ihr könnt mir eure email adressen per PM schicken, dann schick ich euch ne zip mit dem gedöns drinne.

#8 Mitglied ist offline   Wiesel 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 16:58

abrechnungsjahr!=kalenderjahr. Wenn der Vermieter die letzten Jahre IMMER am 31.10. Schlussrechnung gemacht hat, hat er bis zum 31.10. des Folgejahres Zeit. Wenn er jetzt aber agrumentiert er hätte den Zyklus auf den 31.12. geändert so ist dieses ungültig es sein denn er hat den Mieter rechtzeitig (!!! also VOR dem 31.10. abzügluch Fristen) darauf hingeweisen.

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#9 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 20:47

Beitrag anzeigenZitat (wieselding: 30.10.2007, 16:58)

abrechnungsjahr!=kalenderjahr.


Das ist abhängig vom Mietvertrag ;) kann auch "12 Monate Mietverhältniss" sein ;)

Zitat

Wenn der Vermieter die letzten Jahre IMMER am 31.10. Schlussrechnung gemacht hat, hat er bis zum 31.10. des Folgejahres Zeit.


in diesem Falle ja.

Zitat

Wenn er jetzt aber agrumentiert er hätte den Zyklus auf den 31.12. geändert so ist dieses ungültig es sein denn er hat den Mieter rechtzeitig (!!! also VOR dem 31.10. abzügluch Fristen) darauf hingeweisen.


würde er das nicht machen, so dürften die Monate "Oktober" und "November" nicht abgerechnet werden.

#10 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 21:06

Mmh, mein Vermieter hatte es sonst immer bis Anfang Oktober geschafft - dieses Jahr noch nicht.
Dann kann ich mich also quasi über ein nettes Weihnachtsgeschenk freuen oder?

#11 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 21:27

Beitrag anzeigenZitat (Großer: 30.10.2007, 21:06)

Dann kann ich mich also quasi über ein nettes Weihnachtsgeschenk freuen oder?


unter vorbehalt: Ja

Kommt halt drauf an wie die Rechnung "aufgebaut" ist... Sprich welchen Zeitraum sie Umfasst. Sind dort zb 13 Monate aufgeführt brauchst du nur 12 zu zahlen.... Aber bitte regel das vorher mit nen Sachverständigen. ;)

#12 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 21:35

Es ist doch ganz einfach.
Schau mal auf die letzte Abrechnung, welchen Abrechnungszeitraum
dein Vermieter dort angibt.
Meistens ist des vom 01.01.XX - 31.12.XX
In dem Falle kann er bis zum 31.12.2007 warten um dir die Nebenkostenabrechnung
für 2006 zu übermitteln.
Die Abrechnung muss bis spätestens einem Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraum
erstellt und übermittelt werden.
Rechnet er zu einem anderen Datum ab, ändern sich die Zeiten natürlich.
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#13 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 30. Oktober 2007 - 21:36

Das werde ich machen, danke.

#14 Mitglied ist offline   Faith 

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geschrieben 31. Oktober 2007 - 06:00

jetzt habe ich auch eine Frage...

wir hatten im Mrz. diesen Jahres einen Wasserschaden durch einen Mieter oberhalb von mir. Das Wasser lief mir in die Küche an der Wand entlang, jetzt haben wir einen rießen Wasserfleck der fürchterlich aussieht und auch im Bad haben wir Wasserflecken, teils mit Schimmel besetzt und das Wasser lief auch in die Elektronik.

Ich telefoniere nun seit Mrz. mit meinem Vermieter, dass endlich mal was passiert bzgl. reperaturen. Immer wurde ich hingehalten, dass jemand rauskommt, was aber nie passierte, ich hab fast jede Woche mit denen telefoniert und wurde immer hingehalten und auch ein paar mal mit dem Hinweis, dass ich doch den Rechtsanwalt einschalten soll, den dann würde was passieren. Und einmal wurde ich zurück gerufen, dass sie erst einen Maler rausschicken, wenn alle Wände in meiner Wohnung trocken sind, was aber auch nicht passierte.

Jetzt nach 7 Monaten kommt endlich ein Maler raus. Ich drohte mit Mietkürzungen von bis zu 25% und die lachten mich fast aus, ob ich damit überhaupt durchkommen würde, wäre sehr fraglich.

Was meint Ihr, was ich jetzt wirklich machen kann ? Rechtsanwalt wollte ich erst nicht, da dieser für mich zu teuer ist. ABer ich werd wahrscheinlich nicht drumherum kommen.

Was meint Ihr ?
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#15 Mitglied ist offline   MartinWilli83 

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geschrieben 31. Oktober 2007 - 07:32

für sowas ist ne Rechtsschutz ganz nützlich (für die Zukunft^^)
Haste den Beitrag schon bekommen?
mietKürzungen kannste auf jeden fall machen gehe dafür an besten zu einen Mieterverein in deiner nähe die können dir da mehr zu sagen
Alle Fehler die ihr in meinen Takes findet sind mit absicht passiert und dienen nur der allgemeinen Belustigung.



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