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Darf Die Gez Das?

#31 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:18

diese sch... GEZ geht mir langsam auf den sack! jetzt haben die mir schon wieder eine zahlungsaufforderung geschickt, obwohl ich denen bestimmt schon 5 bescheide geschickt habe, dass ich in der ausbildung bin und ausbildungsgeld erhalte. die wollen das einfach nicht kappieren. bis jetzt hatte ich immer freundliche briefe aufgesetzt. jetzt will ich mal einen härteren ton einschlagen. was haltet ihr davon?
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#32 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:33

denk daran,
per Einschreiben schicken.
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#33 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:34

Beitrag anzeigenZitat (tschmitti: 13.03.2008, 19:18)

diese sch... GEZ geht mir langsam auf den sack! jetzt haben die mir schon wieder eine zahlungsaufforderung geschickt, obwohl ich denen bestimmt schon 5 bescheide geschickt habe, dass ich in der ausbildung bin und ausbildungsgeld erhalte. die wollen das einfach nicht kappieren. bis jetzt hatte ich immer freundliche briefe aufgesetzt. jetzt will ich mal einen härteren ton einschlagen. was haltet ihr davon?



ja deswegen wollen sie ja auch geld von dir .... und hast ihnen selber geschrieben ,das du ein einkommen hast. (dazu zählt auch ausbildungsgeld)

Mein sys:
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#34 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:36

Beitrag anzeigenZitat (RommTromm: 13.03.2008, 18:34)

ja deswegen wollen sie ja auch geld von dir .... und hast ihnen selber geschrieben ,das du ein einkommen hast. (dazu zählt auch ausbildungsgeld)


eben nicht.
punkt 5a bzw. 5c
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehren...iung/index.html

ich hab mal in meiner wut einen brief verfasst. soll ich den mal rein stellen?

Dieser Beitrag wurde von tschmitti bearbeitet: 13. März 2008 - 18:37

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#35 Mitglied ist offline   Ronin 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:39

"Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die nur von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen erbracht wird."

Triffst das auf dich zu?

#36 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:39

Beitrag anzeigenZitat (saw: 13.03.2008, 18:33)

denk daran,
per Einschreiben schicken.


nö, habe ich bis jetzt nie gemacht. sogar ohne briefmarke. habe den selben umschlag genommen, den die zu mir geschickt haben, hab den wieder zugeklebt und darauf geschrieben, zurück an den absender.
warum sollte ich dafür noch was zahlen? was soll denn das? wir kommen wir da hin?
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#37 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:40

wenn du dehnen den Antrag auf Befreihung
per Einschreiben geschickt hast,
können die dir nix.
Wenn aber du keinen Antrag ausgefüllt hast, bzw. nicht per
Einschreiben geschickt hast..........

Ich kenne niemanden, dessen Brief mit ner Abmeldung udg. da angekommen ist,
wenn er nicht per Einschreiben geschickt wurde.
Ist mir selber auch schon passiert.
Und Befreiungen gellten erst ab dem Tag,
wo sie die GEZ nachweislich erhalten hat.
Die Zeit bis dahin,
bist du Gebührenpflichtig wenn du Pech hast......

Dieser Beitrag wurde von saw bearbeitet: 13. März 2008 - 18:43

Kann ich bitte mal vorbei,
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#38 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:46

Beitrag anzeigenZitat (Ronin: 13.03.2008, 18:39)

"Das Ausbildungsgeld ist eine Leistung zur Sicherstellung des Lebensunterhalts, die nur von der Bundesagentur für Arbeit für behinderte Menschen erbracht wird."

Triffst das auf dich zu?


keine ahnung, ich hab halt BAB oder ausbildungsgeld oder was weiß ich wie das heißt. habe denen auch schon sämtliche bescheide geschickt. die schreiben immer wieder zurück, wir wollen noch den, wir wollen noch das, wir wollen noch geld!

Beitrag anzeigenZitat (saw: 13.03.2008, 18:40)

wenn du dehnen den Antrag auf Befreihung
per Einschreiben geschickt hast,
können die dir nix.
Wenn aber du keinen Antrag ausgefüllt hast, bzw. nicht per
Einschreiben geschickt hast..........



der bescheid ist halt abgelehnt wurden.

Beitrag anzeigenZitat (saw: 13.03.2008, 18:40)

wenn du dehnen den Antrag auf Befreihung
per Einschreiben geschickt hast,
können die dir nix.
Wenn aber du keinen Antrag ausgefüllt hast, bzw. nicht per
Einschreiben geschickt hast..........

Ich kenne niemanden, dessen Brief mit ner Abmeldung udg. da angekommen ist,
wenn er nicht per Einschreiben geschickt wurde.
Ist mir selber auch schon passiert.
Und Befreiungen gellten erst ab dem Tag,
wo sie die GEZ nachweislich erhalten hat.
Die Zeit bis dahin,
bist du Gebührenpflichtig wenn du Pech hast......



wie gesagt, angekommen sind die ja schon, die haben mir ja immer geantwortet. die briefe waren bis jetzt auch immer freundlich von mir verfasst. jetzt werde ich bei denen wohl mal einen schärferen ton einschlagen müssen. was haltet ihr davon?
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#39 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:47

Beitrag anzeigenZitat (tschmitti: 13.03.2008, 19:41)

keine ahnung, ich hab halt BAB oder ausbildungsgeld oder was weiß ich wie das heißt. habe denen auch schon sämtliche bescheide geschickt. die schreiben immer wieder zurück, wir wollen noch den, wir wollen noch das, wir wollen noch geld!




der bescheid ist halt abgelehnt wurden.



wie sämtliche bescheide geschickt ? die füllst den antrag auf befreiung aus und gehst damit auf dein zuständiges arbeitsamt- oder sozialamt. diese stempeln ihn ab und das wars. (wenn eine bedürftigkeit erfüllt ist.dazu darfst du aber auch nicht mehr bei den eltern wohnen) wenn dieser vom sozialamt oder arbeitsamt genehmigt wurde, können die schreiben was sie wollen.

wobei ich dir raten würde diesen antrag gleich aif dem aamt oder sozialamt zu stellen.... würde da gar nicht die gez mit einbeziehen

Dieser Beitrag wurde von RommTromm bearbeitet: 13. März 2008 - 18:49


Mein sys:
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#40 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:49

Beitrag anzeigenZitat (RommTromm: 13.03.2008, 18:47)

wie sämtliche bescheide geschickt ? die füllst den antrag auf befreiung aus und gehst damit auf dein zuständiges arbeitsamt- oder sozialamt. diese stempeln ihn ab und das wars. (wenn eine bedürftigkeit erfüllt ist.dazu darfst du aber auch nicht mehr bei den eltern wohnen) wenn dieser vom sozialamt oder arbeitsamt genehmigt wurde, können die schreiben was sie wollen.


jap, schon des öfteren abgestempelt, doch dann wollen die das noch mal haben,
die schauen mich schon imemr schräg an, beim amt, wenn ich schon wieder einen stempel haben will und sagen dann, dass die mit der GEZ nichts zu tun haben wollen, geben dann aber meinst trotzdem widerwillig den stempel drauf.
ich wohne allein, nicht mehr zu hause

Dieser Beitrag wurde von tschmitti bearbeitet: 13. März 2008 - 18:49

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#41 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:50

Beitrag anzeigenZitat (tschmitti: 13.03.2008, 19:49)

jap, schon des öfteren abgestempelt, doch dann wollen die das noch mal haben,
die schauen mich schon imemr schräg an, beim amt, wenn ich schon wieder einen stempel haben will und sagen dann, dass die mit der GEZ nichts zu tun haben wollen, geben dann aber meinst trotzdem widerwillig den stempel drauf.
ich wohne allein, nicht mehr zu hause



arbeitsamt oder sozialamt ?

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#42 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 13. März 2008 - 18:54

Beitrag anzeigenZitat (RommTromm: 13.03.2008, 18:50)

arbeitsamt oder sozialamt ?


Gemeindeverwaltung.
GEZ hat mir geschrieben, ich soll von irgendeinem glaubwürdigen amt das abstempeln lassen, z.b gemeinde
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#43 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 13. März 2008 - 19:01

Beitrag anzeigenZitat (tschmitti: 13.03.2008, 19:54)

Gemeindeverwaltung.
GEZ hat mir geschrieben, ich soll von irgendeinem glaubwürdigen amt das abstempeln lassen, z.b gemeinde


dort hast du doch bestimmt auch deinen wohnsitz angemeldet oder ?

der antrag muss auf den arbeitsamt, sozialamt, bürgerstelle,Bürgerbüro oder so gestellt oder abgestempelt werden. deine stadt hat doch bestimmt ne homepage oder ?

Dieser Beitrag wurde von RommTromm bearbeitet: 13. März 2008 - 19:02


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#44 Mitglied ist offline   tschmitti 

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geschrieben 13. März 2008 - 19:02

Beitrag anzeigenZitat (RommTromm: 13.03.2008, 19:01)

dort hast du doch bestimmt auch deinen wohnsitz angemeldet oder ?

der antrag muss auf den arbeitsamt, sozialamt, bürgerstelle,Bürgerbüro oder so gestellt werden.


ja, und weiter? richtig, das ist alles darüber gelaufen
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#45 Mitglied ist offline   RommTromm 

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geschrieben 13. März 2008 - 19:11

Beitrag anzeigenZitat (tschmitti: 13.03.2008, 20:02)

ja, und weiter? richtig, das ist alles darüber gelaufen



1. jetzt weist du warum du post von der gez bekommen hast. in den meisten bundesländern gibt das einwohnermeldeamt dieses weiter. geben sie zwar nicht zu ist aber so... da muss man ein extra antrag dazu stellen, das sie deine daten nicht weitergeben dürfen.

2. setzt du dich mit der behörde in verbindung woher du dein geld beziehst.... und stellst dort einen antrag auf befreiung.

3. würde ich die nächsten schreiben der gez. in den erledigt papierkorb legen ....

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