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Darf Die Gez Das?


#1 _adlershof_

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geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:01

Hallo Winfuture-Community,

ich bin Azubi und durch meine Ausbildung lebe ich auch in einem Internat. Dort nutze ich an meinem Notebook einen DVB-T Stick mit Antenne. Jetzt ist es allerdingsso, dass ich durch von meiner Ausbildung in einem Berufsbildungswerk kein Geld bekomme und heute hab ich noch zusätzlich einen Brief von der GEZ bekommen. In diesem Brief steht drin, dass meine monatlichen Rundfunkgebühren einmal 17,03 € und 5,52 € betragen. Ich frage mich, wie kommt die GEZ an meine Daten ran und wissen davon und was kann man dagegen machen, wenn man kein Geld bekommt.

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#2 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:04

Wenn du kein Einkommen hast,
brauchst du überhaupt keine Rundfunkgebühren zahlen.
Du musst aber glaube ich, einen Antrag auf Erlassung dieser Gebühr stellen.

Saw
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

Nazis sind shice, überall.

#3 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:16

Machst du eine Überbetrieblich Ausbildung, sodas du kein Vergütung bekommst, dann tritt eigentlich das gleiche ein, wie für Studenten.

http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/word...-fur-studenten/
-clyde ist gegangen-
*bye*

#4 _adlershof_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:20

ich mache in einem berifsbildungswerk meine ausbildung, wo ich drei tage ausbildung und zwei tage schule habe und beides ist auf dem gleichen gelände.

#5 Mitglied ist offline   Großer 

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geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:20

Dein Bürgeramt übermittelt die Daten automatisch (was verboten werden sollte - aber Geld naja...), dem Du aber widersprechen kannst. Da gehst Du zu deinem Bürgeramt und teilst es ihnen mit und lässt es dir schriftlich geben, das sie keine Daten an Dritte weiter geben dürfen/sollen.

#6 Mitglied ist offline   clyde² 

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geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:23

@ Adlershof, hast du den ein festes Monatseinkommen?
-clyde ist gegangen-
*bye*

#7 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:24

https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WF...Run.jsp?start=y

http://www.gez.de/do...ehrenbefreiung/

Lese, ausfüllen und per Einschreiben wegschicken.
Kann ich bitte mal vorbei,
es geht nach Kompetenz.

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#8 _adlershof_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:25

ich bekomme gar nichts vom arbeitsamt, weil meine eltern zuviel verdienen

#9 Mitglied ist offline   Barney 

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geschrieben 27. Oktober 2007 - 16:15

Zu mindest müßte die GEZ sich kundig machen welche Rundfunk- und TV Emfangsgeräte du hast und nicht davon ausgehen daß du sie hast.

Kannst dir das
mal durchlesen.

Das gefällt mir am besten in dem Artikel:
Alternative Tipps
Sollte Ihnen ein GEZ–Fahnder zu aggressiv und aufdringlich werden, versuchen Sie es doch mal mit alternativen Tipps aus verschiedenen Internetforen. So könnten Sie beispielsweise die Polizei anrufen und melden, dass da ein verdächtiger Typ in Ihrer Straße lungert und die Häuser auskundschaftet. Oder wenn Sie ein Grundstück haben, schicken Sie doch einfach mal den Hund zum Spielen raus.

Dieser Beitrag wurde von Barney bearbeitet: 27. Oktober 2007 - 16:30


#10 Mitglied ist offline   free 

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  • Reputation: 0

geschrieben 10. November 2007 - 15:10

Das leidige Thema der GEZ mal wieder :)

Ich brauch mal euern Rat bzw. Hilfe.

Ich wohne noch bei meinen Eltern und muss GEZ-Gebühren zahlen, da ich Bafög bekomme bzw. bekommen habe. Mehrere Anträge auf Befreiung wurden widerrufen, weil ich daheim Wohne und Bafög bezkomme.
Da ich jetzt aber kein Bafög mehr bekomme und sonst keine Einnahmen habe, möchte ich das nun beenden.


Auf der GEZ-Seite steht folgendes:
http://www.gez.de/do...buehrenpflicht/

Zitat

7. Rundfunkgeräte von Studenten, Schülern und Auszubildenden


Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich meine Rundfunkgeräte anmelden?
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.

Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (monatlich 278 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.


Bei mir tritt das in Kraft. Meine Eltern zahlen schon GEZ!

Welchen Punkt muss ich den auf Befreiung beim Antragsformular ausfüllen? Ich sehe da nichts von "Student lebt bei Eltern und bezieht kein Einkommen".

Wäre super, wenn da mal jemand drüberschaun kann.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehren...iung/index.html

so long
~free

Dieser Beitrag wurde von free bearbeitet: 10. November 2007 - 15:11

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#11 Mitglied ist offline   GTA-Place 

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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 11. November 2007 - 20:29

Ich würde "Vorsorglicher Antrag" ankreuzen und da die Nummer 7 eintragen, aber solche Probleme habe ich bisher noch nicht ^-^

#12 Mitglied ist offline   saw 

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  • Beiträge: 3.405
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  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 11. November 2007 - 20:43

Denke mal,
du kannst des einfach kündigen, weil da ja steht:

Zitat

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (monatlich 278 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig


Du brauchst also deine Geräte erst gar nicht anmelden,
bzw. kannst diese abmelden.
Bei der Gebührenbefreiung geht es ja eigentlich eher darum
das du Geräte zwar melden musst,und für angemeldete Geräte keine Gebühren zahlen musst.
Des ist wohl zweierlei.
Die GEZ macht des schon ziemlich unübersichtlich,
und vor allem, gilt die Gebührenbefreiung/Kündigung erst ab dem letzten Tag
des Monats, in dem die Bescheinigung bei der GEZ eingeht. ( immer Einschreiben)

saw
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#13 Mitglied ist offline   free 

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geschrieben 11. November 2007 - 21:09

Das Problem bei der Abmeldung ist der Grund. Nach ausgiebiger Recherche im Internet ist es nicht so einfach Geräte bei der GEZ abzumelden. Die GEZ behauptet meistens, dass sie keinen Antrag auf Abmeldung erhalten habe. Schon komisch, oder?
Das einzige was ich bisher gefunden habe, was auch helfen kann sind folgende Gründe:
- Gerät wurde verkauft/verschenkt/verschrottet.

Aber wenn mir die GEZ blöd kommt, dann gebe ich einfach solch einen Grund an ;o)
Ich bin ja - nach deren Beschreibung - befreit!

Am besten ich melde mal Gerät ab und schicke das ganze per Einschreiben mit Rückschein.
Eingefügtes Bild

#14 Mitglied ist offline   saw 

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geschrieben 11. November 2007 - 21:14

Beitrag anzeigenZitat (free: 11.11.2007, 21:09)

Am besten ich melde mal Gerät ab und schicke das ganze per Einschreiben mit Rückschein.

Genau,
schreiben das du das defekte Gerät entsorgt hast.
Habe mal des Radio abgemeldet, mit der Begründung defekt,
da habe ich eine Brief bekommen das sie meine Abmeldung
nicht akzeptieren können,
da defekte Geräte nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreihen..... :rolleyes:

Und es ist wirklich seltsam das ich keinen kenne,
dessen Abmeldung bei dehnen angekommen ist,
außer es war ein Einschreiben.
Anmeldungen hingegen, finden immer ihren Weg........
Kann ich bitte mal vorbei,
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#15 Mitglied ist offline   SunsEt 

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geschrieben 12. November 2007 - 17:23

Halli Hallo.

Ich habe vor einigen Tagen einen schönen Brief der GEZ bekommen, wo sie wissen möchten ob ich Geräte zur Anmeldung bereit "halte". Kurz zu meiner Situation. ich wohn noch bei meiner Mutter im Haus aber beziehe derzeit kein eigenes einkommen. also wirklich 0 weder vom Staat noch irgendwelche Renten oder Kindergeld - nix. Meine Mutter hat einen TV und ein Radio angemeldet.

Ich hab aber auch selber einen eigenen TV und naja den Rechner halt. Im Prinzip könnten die ja von mir keiner Geld verlangen. Was passiert denn jetzt aber wenn ich auf dem Vordruck angebe das ich ein Gerät zur Anmeldung hätte aber unterhalb des Regelsatzes für Haushaltsangehörige liege? Muss meine Mutter das dann für mich mit zahlen oder fallen diese Kosten aufgrund der Tatsache das ich kein eigenes Einkommen habe unter den Tisch?

Ich hab ja auch noch die variante das ich da ankreuz das ich keine Geräte zur Anmeldung hab, ich weiß das ich sie, wenn se mal kommen nicht reinlassen muss, sie das also nur schwer nachprüfen können was hier alles rumsteht. Aber ich wollt der Korrektheit einfach mal nachfragen, irgendwer wird sich ja hier damit auskennen ;)

Grund und Danke
Sun

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