Darf Die Gez Das?
#1 _adlershof_
geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:01
ich bin Azubi und durch meine Ausbildung lebe ich auch in einem Internat. Dort nutze ich an meinem Notebook einen DVB-T Stick mit Antenne. Jetzt ist es allerdingsso, dass ich durch von meiner Ausbildung in einem Berufsbildungswerk kein Geld bekomme und heute hab ich noch zusätzlich einen Brief von der GEZ bekommen. In diesem Brief steht drin, dass meine monatlichen Rundfunkgebühren einmal 17,03 € und 5,52 € betragen. Ich frage mich, wie kommt die GEZ an meine Daten ran und wissen davon und was kann man dagegen machen, wenn man kein Geld bekommt.
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#2
geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:04
brauchst du überhaupt keine Rundfunkgebühren zahlen.
Du musst aber glaube ich, einen Antrag auf Erlassung dieser Gebühr stellen.
Saw
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#3
geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:16
http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/word...-fur-studenten/
*bye*
#4 _adlershof_
geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:20
#5
geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:20
#6
geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:23
*bye*
#7
geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:24
http://www.gez.de/do...ehrenbefreiung/
Lese, ausfüllen und per Einschreiben wegschicken.
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#8 _adlershof_
geschrieben 27. Oktober 2007 - 15:25
#9
geschrieben 27. Oktober 2007 - 16:15
Kannst dir das
mal durchlesen.
Das gefällt mir am besten in dem Artikel:
Alternative Tipps
Sollte Ihnen ein GEZ–Fahnder zu aggressiv und aufdringlich werden, versuchen Sie es doch mal mit alternativen Tipps aus verschiedenen Internetforen. So könnten Sie beispielsweise die Polizei anrufen und melden, dass da ein verdächtiger Typ in Ihrer Straße lungert und die Häuser auskundschaftet. Oder wenn Sie ein Grundstück haben, schicken Sie doch einfach mal den Hund zum Spielen raus.
Dieser Beitrag wurde von Barney bearbeitet: 27. Oktober 2007 - 16:30
#10
geschrieben 10. November 2007 - 15:10
Ich brauch mal euern Rat bzw. Hilfe.
Ich wohne noch bei meinen Eltern und muss GEZ-Gebühren zahlen, da ich Bafög bekomme bzw. bekommen habe. Mehrere Anträge auf Befreiung wurden widerrufen, weil ich daheim Wohne und Bafög bezkomme.
Da ich jetzt aber kein Bafög mehr bekomme und sonst keine Einnahmen habe, möchte ich das nun beenden.
Auf der GEZ-Seite steht folgendes:
http://www.gez.de/do...buehrenpflicht/
Zitat
Ich besuche die Universität / gehe noch zur Schule / befinde mich in der Ausbildung. Muss ich meine Rundfunkgeräte anmelden?
In diesem Fall ist zu unterscheiden zwischen Studenten, Schülern und Auszubildenden, die einen eigenen Haushalt haben oder aber noch in einem elterlichen Haushalt leben, in dem die Rundfunkgeräte angemeldet sind.
Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen.
Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige (monatlich 278 Euro), sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.
Bei mir tritt das in Kraft. Meine Eltern zahlen schon GEZ!
Welchen Punkt muss ich den auf Befreiung beim Antragsformular ausfüllen? Ich sehe da nichts von "Student lebt bei Eltern und bezieht kein Einkommen".
Wäre super, wenn da mal jemand drüberschaun kann.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehren...iung/index.html
so long
~free
Dieser Beitrag wurde von free bearbeitet: 10. November 2007 - 15:11
#11
geschrieben 11. November 2007 - 20:29
#12
geschrieben 11. November 2007 - 20:43
du kannst des einfach kündigen, weil da ja steht:
Zitat
Du brauchst also deine Geräte erst gar nicht anmelden,
bzw. kannst diese abmelden.
Bei der Gebührenbefreiung geht es ja eigentlich eher darum
das du Geräte zwar melden musst,und für angemeldete Geräte keine Gebühren zahlen musst.
Des ist wohl zweierlei.
Die GEZ macht des schon ziemlich unübersichtlich,
und vor allem, gilt die Gebührenbefreiung/Kündigung erst ab dem letzten Tag
des Monats, in dem die Bescheinigung bei der GEZ eingeht. ( immer Einschreiben)
saw
es geht nach Kompetenz.
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#13
geschrieben 11. November 2007 - 21:09
Das einzige was ich bisher gefunden habe, was auch helfen kann sind folgende Gründe:
- Gerät wurde verkauft/verschenkt/verschrottet.
Aber wenn mir die GEZ blöd kommt, dann gebe ich einfach solch einen Grund an ;o)
Ich bin ja - nach deren Beschreibung - befreit!
Am besten ich melde mal Gerät ab und schicke das ganze per Einschreiben mit Rückschein.
#14
geschrieben 11. November 2007 - 21:14
Zitat (free: 11.11.2007, 21:09)
Genau,
schreiben das du das defekte Gerät entsorgt hast.
Habe mal des Radio abgemeldet, mit der Begründung defekt,
da habe ich eine Brief bekommen das sie meine Abmeldung
nicht akzeptieren können,
da defekte Geräte nicht von der Rundfunkgebührenpflicht befreihen.....
Und es ist wirklich seltsam das ich keinen kenne,
dessen Abmeldung bei dehnen angekommen ist,
außer es war ein Einschreiben.
Anmeldungen hingegen, finden immer ihren Weg........
es geht nach Kompetenz.
Nazis sind shice, überall.
#15
geschrieben 12. November 2007 - 17:23
Ich habe vor einigen Tagen einen schönen Brief der GEZ bekommen, wo sie wissen möchten ob ich Geräte zur Anmeldung bereit "halte". Kurz zu meiner Situation. ich wohn noch bei meiner Mutter im Haus aber beziehe derzeit kein eigenes einkommen. also wirklich 0 weder vom Staat noch irgendwelche Renten oder Kindergeld - nix. Meine Mutter hat einen TV und ein Radio angemeldet.
Ich hab aber auch selber einen eigenen TV und naja den Rechner halt. Im Prinzip könnten die ja von mir keiner Geld verlangen. Was passiert denn jetzt aber wenn ich auf dem Vordruck angebe das ich ein Gerät zur Anmeldung hätte aber unterhalb des Regelsatzes für Haushaltsangehörige liege? Muss meine Mutter das dann für mich mit zahlen oder fallen diese Kosten aufgrund der Tatsache das ich kein eigenes Einkommen habe unter den Tisch?
Ich hab ja auch noch die variante das ich da ankreuz das ich keine Geräte zur Anmeldung hab, ich weiß das ich sie, wenn se mal kommen nicht reinlassen muss, sie das also nur schwer nachprüfen können was hier alles rumsteht. Aber ich wollt der Korrektheit einfach mal nachfragen, irgendwer wird sich ja hier damit auskennen
Grund und Danke
Sun

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