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Nachrichten zum Thema: Internet
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Urheberrechtsfrage Legales Musikportal !?


#1 Mitglied ist offline   s0xtech 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 10:29

hi

ich wollt einmal was fragen: wie sieht die Rechtslage aus, darf ich meine Musik die ich aus dem Radio aufgenommen habe (Stream) an andere weiterverteilen bzw. veröffentlichen ?

Ich habe vor ein Legales Musikportal aufzubauen, wo meine Aufnahmen veröffentlicht werden. Denn kanns jeder herunterladen.

ist dies nun Legal oder Illegal ?
Muss ich GEMA zahlen oder deckt dies noch das Privatkopien-gesetz ?
Muss ich GEMA überhaupt zahlen ? denn ich habe es ja Legal verschafft
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#2 Mitglied ist offline   tobiasndw 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 10:35

Da dieses Forum hier auch nur spekulieren wird, rate ich dir dringend einen Anwalt zu fragen bzw. in einem entsprechenden Rechts-Forum.
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#3 Mitglied ist offline   s0xtech 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 10:43

kennt einer ein Rechts Forum ?

nen anwalt hab ich nicht ;D bin noch Minderjährig
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#4 Mitglied ist offline   The Dog 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:00

Ob die Rechten dir dabei helfen können wage ich zu bezweifeln... (ok, der war flach) ;)

Gema musst du immer bezahlen wenn du die Sachen streamst. Das kann ich dir sagen. Aber zum Download anbieten darfst du die Sachen nicht, auch wenn du sie legal beschafft hast.
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#5 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:01

User können Dateien runterladen = Nicht erlaubt, wenn die Dateien urheberrechtlich geschützt sind. Das dürfte in Deinem Fall zutreffen, da Du nicht vor hast selbst komponierte und gesungene Lieder zu veröffentlichen.

User können Musikstücke anhören (nicht runterladen) = GEMA ist fällig.
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#6 Mitglied ist offline   s0xtech 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:07

Zitat

User können Dateien runterladen = Nicht erlaubt, wenn die Dateien urheberrechtlich geschützt sind. Das dürfte in Deinem Fall zutreffen, da Du nicht vor hast selbst komponierte und gesungene Lieder zu veröffentlichen.


... urheberechtlich geschützt wenn ich es aus dem Internetradio aufnehme ?... denn ist ja kein unterschied wenn ich eine Warezseite mit illegal beschafften musikstücken/alben mache... hmmm ich weis nicht, ich find da ist ein großer unterschied
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#7 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:09

Beitrag anzeigenZitat (s0xtech: 19.10.2007, 12:07)

... urheberechtlich geschützt wenn ich es aus dem Internetradio aufnehme ?

Die Quelle ist egal. Du darfst sie nicht zum Download anbieten.
Machst Du es doch, dann bist Du schon halb am Bettelstab oder mit einem Bein im Knast.
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#8 Mitglied ist offline   s0xtech 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:11

hmm okay ;) denn wird aus meiner idee doch nichts
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#9 Mitglied ist offline   abferber 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:28

man kann ungestraft urheberechtliches material herunterladen, nur nicht anbieten.
man darf urheberrechtliches material kopieren, rippen etc. solang es keinen kopierschutz besitzt
man darf diese kopien auch an freunde weitergeben per cd, mp3, email usw. solang man die quelle selbst legal erworben hat.

beim streamen von aufgenommen material werden dafür gema gebühren fällig
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#10 Mitglied ist offline   s0xtech 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:34

Zitat

man darf diese kopien auch an freunde weitergeben per cd, mp3, email usw. solang man die quelle selbst legal erworben hat.

also auch per Webseite/Portal ? es könnten ja auch meine Freunde sein ;)
Streamen will ich ja nicht, ich will die nur zum download anbieten.

denn nochwas...

Zitat

solang man die quelle selbst legal erworben hat

legal erworben heißt auch durch radio/Stream aufgenommen oder ?
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#11 Mitglied ist offline   Tiggz 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:51

Beitrag anzeigenZitat (s0xtech: 19.10.2007, 12:34)

also auch per Webseite/Portal ? es könnten ja auch meine Freunde sein ;)
Streamen will ich ja nicht, ich will die nur zum download anbieten.

Nein:

Zitat

§§§ Juristische Aspekte - die Rechtslage in Stichworten §§§

* Von einer gekauften CD darf man maximal sieben MP3- oder CD-Kopien machen und sie in der Familie oder an enge Freunde weitergeben. Ein Angebot zum Herunterladen von der eigenen Homepage ist verboten.

http://www.zum.de/Fa.../boeing/mp3.htm

Forum für Computer- und Onlinerecht:

http://www.recht.de/...wforum.php?f=13
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#12 Mitglied ist offline   abferber 

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geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:59

Zitat

also auch per Webseite/Portal ? es könnten ja auch meine Freunde sein
Streamen will ich ja nicht, ich will die nur zum download anbieten.


nein öffentlicher raum, keine genehmigung, angebot strafbar.

Zitat

legal erworben heißt auch durch radio/Stream aufgenommen oder ?


das fällt unter recht auf privatkopie, wobei das wort vor kopie eindeutig ist.


Bei dem was du vor hast, holt dich kein Anwalt ohne Strafe raus, wenn unter 14 evtl. wobei die kosten auf deine Eltern erhoben werden und der Anwalt der das schafft ist in jedem Fall teuer und damit noch keine Garantie ist

Dieser Beitrag wurde von abferber bearbeitet: 19. Oktober 2007 - 11:59

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