hi
ich wollt einmal was fragen: wie sieht die Rechtslage aus, darf ich meine Musik die ich aus dem Radio aufgenommen habe (Stream) an andere weiterverteilen bzw. veröffentlichen ?
Ich habe vor ein Legales Musikportal aufzubauen, wo meine Aufnahmen veröffentlicht werden. Denn kanns jeder herunterladen.
ist dies nun Legal oder Illegal ?
Muss ich GEMA zahlen oder deckt dies noch das Privatkopien-gesetz ?
Muss ich GEMA überhaupt zahlen ? denn ich habe es ja Legal verschafft
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Urheberrechtsfrage Legales Musikportal !?
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#2
geschrieben 19. Oktober 2007 - 10:35
Da dieses Forum hier auch nur spekulieren wird, rate ich dir dringend einen Anwalt zu fragen bzw. in einem entsprechenden Rechts-Forum.
#3
geschrieben 19. Oktober 2007 - 10:43
kennt einer ein Rechts Forum ?
nen anwalt hab ich nicht bin noch Minderjährig
nen anwalt hab ich nicht bin noch Minderjährig
#4
geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:00
Ob die Rechten dir dabei helfen können wage ich zu bezweifeln... (ok, der war flach)
Gema musst du immer bezahlen wenn du die Sachen streamst. Das kann ich dir sagen. Aber zum Download anbieten darfst du die Sachen nicht, auch wenn du sie legal beschafft hast.
Gema musst du immer bezahlen wenn du die Sachen streamst. Das kann ich dir sagen. Aber zum Download anbieten darfst du die Sachen nicht, auch wenn du sie legal beschafft hast.
#5
geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:01
User können Dateien runterladen = Nicht erlaubt, wenn die Dateien urheberrechtlich geschützt sind. Das dürfte in Deinem Fall zutreffen, da Du nicht vor hast selbst komponierte und gesungene Lieder zu veröffentlichen.
User können Musikstücke anhören (nicht runterladen) = GEMA ist fällig.
User können Musikstücke anhören (nicht runterladen) = GEMA ist fällig.
#6
geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:07
Zitat
User können Dateien runterladen = Nicht erlaubt, wenn die Dateien urheberrechtlich geschützt sind. Das dürfte in Deinem Fall zutreffen, da Du nicht vor hast selbst komponierte und gesungene Lieder zu veröffentlichen.
... urheberechtlich geschützt wenn ich es aus dem Internetradio aufnehme ?... denn ist ja kein unterschied wenn ich eine Warezseite mit illegal beschafften musikstücken/alben mache... hmmm ich weis nicht, ich find da ist ein großer unterschied
#7
geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:09
#9
geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:28
man kann ungestraft urheberechtliches material herunterladen, nur nicht anbieten.
man darf urheberrechtliches material kopieren, rippen etc. solang es keinen kopierschutz besitzt
man darf diese kopien auch an freunde weitergeben per cd, mp3, email usw. solang man die quelle selbst legal erworben hat.
beim streamen von aufgenommen material werden dafür gema gebühren fällig
man darf urheberrechtliches material kopieren, rippen etc. solang es keinen kopierschutz besitzt
man darf diese kopien auch an freunde weitergeben per cd, mp3, email usw. solang man die quelle selbst legal erworben hat.
beim streamen von aufgenommen material werden dafür gema gebühren fällig
#10
geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:34
Zitat
man darf diese kopien auch an freunde weitergeben per cd, mp3, email usw. solang man die quelle selbst legal erworben hat.
also auch per Webseite/Portal ? es könnten ja auch meine Freunde sein
Streamen will ich ja nicht, ich will die nur zum download anbieten.
denn nochwas...
Zitat
solang man die quelle selbst legal erworben hat
legal erworben heißt auch durch radio/Stream aufgenommen oder ?
#11
geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:51
Zitat (s0xtech: 19.10.2007, 12:34)
also auch per Webseite/Portal ? es könnten ja auch meine Freunde sein
Streamen will ich ja nicht, ich will die nur zum download anbieten.
Streamen will ich ja nicht, ich will die nur zum download anbieten.
Nein:
Zitat
§§§ Juristische Aspekte - die Rechtslage in Stichworten §§§
* Von einer gekauften CD darf man maximal sieben MP3- oder CD-Kopien machen und sie in der Familie oder an enge Freunde weitergeben. Ein Angebot zum Herunterladen von der eigenen Homepage ist verboten.
* Von einer gekauften CD darf man maximal sieben MP3- oder CD-Kopien machen und sie in der Familie oder an enge Freunde weitergeben. Ein Angebot zum Herunterladen von der eigenen Homepage ist verboten.
http://www.zum.de/Fa.../boeing/mp3.htm
Forum für Computer- und Onlinerecht:
http://www.recht.de/...wforum.php?f=13
#12
geschrieben 19. Oktober 2007 - 11:59
Zitat
also auch per Webseite/Portal ? es könnten ja auch meine Freunde sein
Streamen will ich ja nicht, ich will die nur zum download anbieten.
Streamen will ich ja nicht, ich will die nur zum download anbieten.
nein öffentlicher raum, keine genehmigung, angebot strafbar.
Zitat
legal erworben heißt auch durch radio/Stream aufgenommen oder ?
das fällt unter recht auf privatkopie, wobei das wort vor kopie eindeutig ist.
Bei dem was du vor hast, holt dich kein Anwalt ohne Strafe raus, wenn unter 14 evtl. wobei die kosten auf deine Eltern erhoben werden und der Anwalt der das schafft ist in jedem Fall teuer und damit noch keine Garantie ist
Dieser Beitrag wurde von abferber bearbeitet: 19. Oktober 2007 - 11:59
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