Zitat
Die Frage nach einer Urheberrechtsverletzung durch öffentliches Singen ist nun auch in Deutschland angekommen. "Singen erlaubt" urteilte nun das Amtsgericht (AG) Köln und erteilte einem Zahlungsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung eine Anzeige
Abfuhr (Amtsgericht Köln, Urteil vom 27. 09. 2007, Aktenzeichen 137 C 293/07).
Abfuhr (Amtsgericht Köln, Urteil vom 27. 09. 2007, Aktenzeichen 137 C 293/07).
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Senf: Allein das soetwas in Dtl vor Gericht landen kann, sollte spätestens jetzt jedem klar machen, wohin die Reise geht.