Wieviel Bit Sind Gesetzlich Erlaubt?
#1
geschrieben 09. Oktober 2007 - 12:23
ich las gerade die News mit den Engländern und dem erzwingen der herausgabe der Passwärter/Keys von Verschlüsselten Daten.
Ich hab was im Hinterkopf das ein Frankreich z.B. laut Gesetz nur 38 Bit Verschlüsselung für Privatleute erlaubt sind und in Deutschland mein ich glaub 48 Bit.
Klar wo kein Kläger, da kein Richter aber weiß da einer was genaueres?
greetz
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#2
geschrieben 09. Oktober 2007 - 12:41
Und das die Briten nicht ganz rund laufen, dürfte jedem bekannt sein.
#3 _Hinterwäldler_
geschrieben 09. Oktober 2007 - 13:05
1 Byte besteht meines Wissens aus 8 Bit --> http://de.wikipedia.org/wiki/Byte Nach deiner Info dürfte ein Passwort nur aus 6 Ansi/ASCII-Zeichen bestehen. Soweit wie mir bekannt ist dürfte ein solches Passwort sehr schnell durch eine geeignete Software erraten werden und gilt damit als sehr unsicher.
#4
geschrieben 09. Oktober 2007 - 16:30
Innerhalb der dt. Landesgrenzen gibt es kein Limit, allerdings gelten hier ebenso wie in den USA Bestimmungen, dass für den Export bestimmte Software teils nur Algos mit limitierter Stärke zugelassen sind - gilt v.a. für Exportländer wie Lybien, Sudan, etc.
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#5 _Hinterwäldler_
geschrieben 09. Oktober 2007 - 19:31
Zitat (ph030: 09.10.2007, 17:30)
Wirklich? Help me. Kannst du mir das mal raussuchen? Ich weiß nicht im Geringsten wo ich suchen soll. Eigentlich müsste das im Internetrecht zu finden sein, aber wo? Nichtmal ein Hinweis in einem wiki.
Ich kenne nur das: http://www.heise.de/...r/meldung/97050 Da ist aber auch kein Link dabei. Dort geht es nur um die gesetzliche Pflicht zur Herausgabe. Das könnte auch noch auf uns zukommen und steht auf der Wunschliste des behinderten Innenministers ganz oben. Ist aber auch Dummfug.
Das http://www.heise.de/...r/meldung/41822 bezieht sich auf deutsches Recht, aber auch kein Link oder wenigstens ein Hinweis.
Auch hier http://www.zdnet.de/...39158133,00.htm konnte ich nichts finden.
Zitat
Ist der Export von GPG und TrueCrypt dorthin verboten?
#6
geschrieben 09. Oktober 2007 - 20:12
Zitat
Zitat
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#7 _Hinterwäldler_
geschrieben 10. Oktober 2007 - 12:16
Danke, ich werde es mir mal in den nächsten Tagen zu Gemüht ziehen. Momentan interressiert mich mehr die Verhandlung vor dem BGH
der hinterwäldler
Edit:
Zitat
Willst du mich ..., Das wird doch alles mit implementiert oder wird die Herkunft des OPs abgefragt und ist nur differenziert zu erhalten? Wer sollte sie beschneiden? Gerade aus dieser Sicht ist das französische Vorhaben absurd. Stichwort: Container im Container. Zugegeben, bei einem Archiv lässt sich noch aufgrund der Größe abschätzen, ob der Inhalt vollständig dekomprimiert vorliegt, bei TrueCrypt wohl kaum.
Dieser Beitrag wurde von Hinterwäldler bearbeitet: 10. Oktober 2007 - 12:28
#8
geschrieben 10. Oktober 2007 - 12:33
#9
geschrieben 10. Oktober 2007 - 15:10
suche mal hier nach "France", da kommt einiges interessantes bei heraus...Wenn TC ein Unternehmen wäre, könnte es dort schon Probleme geben. So bestünde für den französichen Staat immer noch die Möglichkeit, den Zugang zur TC-Seite zu sperren, ist aber ja nicht notwendig, wenn man sich im Fall der Fälle auf das Gesetz berufen kann.
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#10
geschrieben 10. Oktober 2007 - 15:34
Zitat
Der zitierte Artikel 28 wurde 2004 aufgehoben. (Abrogé par Loi n°2004-575 du 21 juin 2004 art. 40 I (JORF 22 juin 2004))
#11
geschrieben 10. Oktober 2007 - 15:35
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#12
geschrieben 10. Oktober 2007 - 16:03
=> http://www.legifrance.gouv.fr/
#13
geschrieben 10. Oktober 2007 - 16:06
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#14
geschrieben 10. Oktober 2007 - 16:09
#15 _Hinterwäldler_
geschrieben 10. Oktober 2007 - 20:14
Entweder ist das Ganze eine Fehlinterpretation irgendwelcher Wunschvorstellungen a la http://www.heise.de/...d/meldung/95584 (Was ich nämlich sehr stark vermute) oder die imaginäre 128 Bit-Grenze ist in France weitestgehend unbekannt. Das wäre ungeheuer lustig.
Haben wir keinen User aus dem Elsass, Lothringen oder wenigstens dem Wallis hier, der uns das mal erklären kann? Manchmal beherrschen auch Saarländer diese Sprache perfekt. Ich kenne nur einen deutschsprachigen Niederländer und einen Schweizer. Die nützen uns aber in diesem Fall nichts, weil beide kein Wort französisch verstehen.
Es kann nämlich letztlich auch für uns wichtig werden.