Zitat
Der Verurteilung ging ein langer Rechtsstreit voraus. Im Mai 2006 hatte der für Abmahnungen bekannte Gravenreuth die Tageszeitung abgemahnt, weil er unbestellt eine Bestätigungsmail für den taz-Newsletter erhalten habe. Als die Zeitung nicht zahlte, habe Gravenreuth eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dem Münchner Anwalt wurde darin ein Betrag von 663,71 Euro zugesprochen, den die taz zahlte. Dennoch ließ der Anwalt die Domain www.taz.de pfänden und versuchte sogar, sie zu versteigern. Er begründete diesen Schritt damit, dass er kein Geld von der Berliner Tageszeitung erhalten habe, schreibt die taz: Er habe auf den Kostenfestsetzungsbeschluss noch keine Zahlung erhalten, habe Gravenreuth erklärt.
Quelle:heise
meine meinung: endlich kriegt mal nicht ein websitenbetreiber was auf die mütze.
