WinFuture-Forum.de: Hilfe! Ich Brauche Original T-online Agbs Von 2005 - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Internet
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Hilfe! Ich Brauche Original T-online Agbs Von 2005


#1 Mitglied ist offline   Lubila 

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  • Beiträge: 11
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  • Reputation: 0

geschrieben 07. August 2007 - 12:29

Hallo,

ich habe kürzlich mein T-DSL und T-Online bei der Telekom bzw. T-Online gekündigt. Beide Verträge stammen noch aus der Zeit 09/2005.

Eigentlich war ich der festen Überzeugung, dass diese alten Verträge noch die Kündigungszeiten von jeweils unter 1 Monat hätten. Für den T-DSL Anschluss von der Telekom war das auch richtig (nur 6 Tage).

Letzte Woche kam aber die Kündigungsbestätigung von T-Online. Danach soll der Vertrag für die Flatrate erst in 6 Monaten enden.

Bei einem Anruf bei T-Online erklärte mir eine freundliche Dame, dass dies laut der AGBs schon seine Richtigkeit habe. Ich könnte aber "die AGBs, die mir bei Vertragsschluss“ vorgelegen hätte an T-Online einsenden und um eine erneute Überprüfung des Falles bitte.

Jetzt kommt die Krux:
Normalerweise hefte ich wirklich alles irgendwo ab. Zum T-Online Vertrag kann ich aber einfach keine AGBs finden! Im Internet bin ich zwar fündig geworden , den Unterlagen dort trau ich aber nicht. Irgendwo muss doch damals gestanden haben, dass die Kündigungsfristen unter 6 Monaten liegen.

Jetzt meine Frage: Hat jemand von euch irgendwelche Unterlagen von 2005 (am besten in Papierform), die das Leistungsangebot und die Kündigungsfristen der DSL-Flatrate von T-Online beschreiben?

Danke Lubila

Dieser Beitrag wurde von Lubila bearbeitet: 07. August 2007 - 12:32

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#2 Mitglied ist offline   TO_Webmaster 

  • Gruppe: Moderation
  • Beiträge: 3.225
  • Beigetreten: 27. März 02
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  • Geschlecht:Männlich

geschrieben 07. August 2007 - 12:56

Die scheinen Recht zu haben. Lies dich mal hier durch:

http://forum.cinefac...ad.php?t=140784

MfG TO_Webmaster
The old reverend Henry Ward Beecher
called a hen the most elegant creature.
The hen pleased for that,
laid an egg in his hat.
And so did the hen reward Beecher.
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#3 Mitglied ist offline   G.I.Joe 

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  • Beigetreten: 19. September 04
  • Reputation: 0

geschrieben 07. August 2007 - 13:05

T-Online teilt doch seinen Kunden AGB-Änderung immer mit, normalerweise per Mail. Wenn du einer Änderung der AGBs nicht fristgerecht widersprichst, werden diese auch für deinen alten Vertrag gültig und ersetzen die alten AGBs. Die AGBs von 2005 dürften daher ohne Bedeutung sein.
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#4 Mitglied ist offline   andreas726 

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  • Geschlecht:Männlich
  • Wohnort:im Ländle

geschrieben 07. August 2007 - 13:08

Die AGB von 2005 ist auch völlig unwichtig. Jedesmal wenn T-Online eine neue Version seiner AGBs erstellt hat, hast du diese auch als Mail bekommen. Darauf gibt es dann eine Widerspruchsfrist. Hast du jemals irgendwelchen Änderungen widersprochen? Ich glaube mal nicht. Und somit hast du bei einem Rechtsstreit schlechte Karten. Ich denke mal das du da keine Chance haben wirst.
MFG Andreas

zu langsam, Aber G.I.Joe hat es erkannt.

Dieser Beitrag wurde von andreas726 bearbeitet: 07. August 2007 - 13:10

99,9% aller Computerfehler sitzen ca. 60cm vor dem Bildschirm ;-)
Hätte es keine Vögel und Insekten gegeben, hätte der Mensch dann je versucht zu fliegen?
Natürlich, denn seine grenzenlose Dummheit ist einzigartig auf der Welt.
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#5 Mitglied ist offline   Lubila 

  • Gruppe: Mitglieder
  • Beiträge: 11
  • Beigetreten: 15. April 07
  • Reputation: 0

geschrieben 09. August 2007 - 11:25

Also:

Dieser Beitrag wurde von Lubila bearbeitet: 09. August 2007 - 11:27

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#6 Mitglied ist offline   Marcel 

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  • Beigetreten: 25. März 03
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  • Geschlecht:unbekannt

geschrieben 18. August 2007 - 20:56

Beitrag anzeigenZitat (Lubila: 09.08.2007, 12:25)

Alles, was ich also brauche, sind nur die Original AGB’s von damals (09/2005).

Die du zugeschickt bekommen haben solltest damals bzw. meist sogar hinten auf der Auftragsbestätigung stehen.
gruß
Marcel

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Rechtschreibfehler sind gewollt :D
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