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Auszug Was kann man beantragen, was steht einem zu?

#16 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 12. Juli 2007 - 00:37

Er hat doch einen guten Grund, wegen seinen Eltern, die Probleme mit der Gesundheit haben und was er jetzt noch beschrieben hat, wird er auch keine Probleme bekommen, wenn er Arbeitslos werden wird.

Ich lebe von 454 € monatlich, davon gehen alleine 263 € für Miete, Strom, DSL, Müllabfuhr, Heizung drauf.
Bin Student, erhalte kein Bafög, die 454 € sind von Eltern und Kindergeld. Warum ich kein Bafög bekomme, könnt Ihr Euch vielleicht jetzt schon denken.....Richtig, ich habe zu viel Geld auf dem Konto.
Nen Nebenjob muss ich mir jetzt trotzdem suchen, will einfach mehr Kohle in der Tasche haben. Es ging zwar fast ein halbes Jahr so sehr gut, aber man will sich ja etwas gönnen und wenn ich austudiert habe, habe ich hoffentlich bald diese Probleme nicht mehr.
Wer kein Ziel hat , darf sich nicht wundern , wenn er nicht ankommt

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#17 Mitglied ist offline   Rena 

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geschrieben 12. Juli 2007 - 09:31

Hey, ich schalte mich jetzt auch mal in die Unterhaltung mit ein, weil mir demnächst auch ein Umzug zwecks Studium bevorsteht.

Memphi, du hast eben gesagt, dass du Kindergeld bekommst. Überlassen dir deine Eltern das, was sie eigentlich für dich bekommen würden, oder hast du es für dich selbst beantragt? Ein Freund hat mir nämlich mal erzählt, dass man, wenn man alleine wohnt und unter 27 (oder 25? Weiß nicht genau..) Kindergeld für sich beantragen kann.

Stimmt das? :imao: Wäre ja eine gute zusätzliche Einnahmequelle, zumal Umzug, Wohnung etc. ja auch niemandem geschenkt werden... :smokin:

#18 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 12. Juli 2007 - 10:13

Ich hab das für mich beantragt und es gilt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Du musst aber studieren, eine Ausbildung besuchen, oder zur Schule gehen.

Richtig beschissen ist auch, wenn du unter die genannten Kriterien fällst, aber nebenbei arbeiten gehst, darfst du nicht ein bestimmtes Jahreseinkommen übersteigen, weiß aber nicht wie viel.

Das sagt Wiki dazu: http://de.wikipedia....wiki/Kindergeld

Das sagt die Arbeitsagentur dazu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zent...Kindergeld.html
Wer kein Ziel hat , darf sich nicht wundern , wenn er nicht ankommt

#19 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 12. Juli 2007 - 10:34

Beitrag anzeigenZitat (Benji: 11.07.2007, 15:53)

Vermehrt hört man vom Umzugsgeld, Einrichtungsgeld, usw. Allerdings habe ich mich mit dem Thema nicht beschäftigt. Was kann man beantragen, wo kann man was beantragen, was steht mir fest zu? Es wäre meine erste Wohnung - bin 22.


du musst mindestens die folgenden Bedingungen erfülllen:

-> ALG II - Empfenger oder mit vergleichbar niedrigem Einkommen
-> Einen Mietvertrag haben der den Bestimmungen des ALG II enspricht

#20 Mitglied ist offline   Rena 

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geschrieben 12. Juli 2007 - 10:54

Beitrag anzeigenZitat (Memphi: 12.07.2007, 11:13)

Ich hab das für mich beantragt und es gilt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Du musst aber studieren, eine Ausbildung besuchen, oder zur Schule gehen.

Richtig beschissen ist auch, wenn du unter die genannten Kriterien fällst, aber nebenbei arbeiten gehst, darfst du nicht ein bestimmtes Jahreseinkommen übersteigen, weiß aber nicht wie viel.

Das sagt Wiki dazu: http://de.wikipedia....wiki/Kindergeld

Das sagt die Arbeitsagentur dazu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zent...Kindergeld.html

Danke schonmal. :blush: Und wenn ich das dann für mich beantrage, bekomme ich das dann ANSTATT meiner Eltern oder zusätzlich zu meinen Eltern? Letzteres kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber man weiß ja nie. Hab auch nichts darüber auf den o.a. Seiten gefunden.

#21 Mitglied ist offline   don.keilione 

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geschrieben 12. Juli 2007 - 11:57

Anstatt deiner Eltern bekommst du das.
Also du erhälst die 154 € und deine Eltern nicht. Oder umgekehrt, aber deine Eltern können es dir dann auch überweisen. Sollte kein Problem darstellen.
Deinen Eltern steht Kindergeld auch nur noch dann zu, wenn du bei denen wohnst.
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#22 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 13. Juli 2007 - 13:00

at honk: Wenn es stimmt (und daran zweifle ich nun nicht mehr) das man bereits ausgezogene Hartz IV Empfänger bis 25 Jahre zwangsweise bei den Eltern wieder einquartieren kann, finde ich das das Allerletzte! Ich bin ehrlich gesagt darüber sehr entsetzt und fassungslos.

#23 _Benji_

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geschrieben 13. Juli 2007 - 15:26

als bis zum 25stem lebensjahr musst du dem arbeitsamt vorlegen können, das du in der lage bist deine wohnung, sowie die kostet alleine zu tragen. das war jedenfalls vor einem monat der stand, den mir mein sachbearbeitet dort nennen konnte. andernfalls zahlt das arbeitsamt nicht und du musst bei deinen eltern wohnen.

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