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Nichtbestellte Sachen Bezahlen? Hilfe


#1 Mitglied ist offline   Computer 

  • Gruppe: aktive Mitglieder
  • Beiträge: 3.127
  • Beigetreten: 27. Januar 07
  • Reputation: 58
  • Geschlecht:unbekannt

  geschrieben 01. Juli 2007 - 11:37

Meine Tochter ist Opfer von Drückern geworden. Die haben die Mädels die in der Stadt unterwegs waren eingekreist und zugetextet. Um Ruhe zu haben müssen die Mädels dann ihren Namen gesagt und sich mündlich einverstanden erklärt haben zwei kostenlose "Hörzu" zu nehmen. Namen und Adressen haben sie auch mündlich angegeben. Natürlich dämlich, aber das habe ich ihr bereits auseinandergenommen. Meine Tochter sagt geschrieben oder unterschrieben haben sie nichts. Nun kommt gestern die schriftliche Abobestätigung für o.g. Blatt für 14 Monate.

Was nun tun? Ihr könnt nun sagen hatten wir schon. Das besondere hier aber ist, dass meine Tochter als sie auf die Drücker traf noch 17 und damit minderjährig war. Zwischenzeitlich ist sie aber 18 Jahre geworden. Ändert sich dadurch die Rechtslage?

Wir werden dem Unternehmen schriftlich mitteilen, dass das behauptete Vertragsverhältnis nicht besteht und sie bitte den Nachweis dafür bitte vorlegen möchten, wenn sie weiter behaupten es bestände! Desweiteren werden wir denen mitteilen, das das Mädel mit 17 Jahren minderjährig gewesen sei und wir als Erziehungsberechtigte dem Vertrag nicht zustimmen und ihn nicht genehmigen. Damit sei der behauptete Vertrag eh nicht zustandegekommen. Hilfsweise werden wir den behaupteten Vertrag noch widerrufen (Haustürgeschäft mit Widerrufsfrist von 14 Tagen). Diese sind zwar rum, da die schriftliche Belehrung zum Widerrufsrecht aber unterblieben ist, läuft die Frist meiner Meinung noch. Desweiteren werden wir mit einer Strafanzeige bei der Polizei drohen, sobald eine Rechnung oder Zeitschrift bei uns eintrifft, denn die Mädels haben dem Drücker nachweislich gesagt, dass sie erst 17 Jahre sind.

Kann man das so machen? Was würdet ihr hier sonst noch tun? Ist hier eine Strafanzeige möglich und sinnvoll?

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#2 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 01. Juli 2007 - 11:39

Du brauchst doch im Endeffekt nur einen Widerruf zu schreiben, wir leben in Deutschland...

#3 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 01. Juli 2007 - 11:46

Ohne Unterschrift kein Vertrag, anfechten.

"Da die schriftliche Belehrung zum Widerrufsrecht aber unterblieben ist, läuft die Frist meiner Meinung noch."
Das kenn ich auch so, einfach den Vorgang dem Verlag schildern und deine Tochter sollte raus sein. Strafanzeige wenn du willst, verläuft warscheinlich im Sand macht aber eindruck auf dem Verlag.

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