Zitat
Er müsste doch seine Daten bei Ebay hinterlegt haben, wenn nicht wäre da noch die Kontoverbindung und erst dann würde ich so komplizierte Geschichten wie seine IP angehen.
Weiter könnte man ehemalige Verkäufer/Käufer die mit ihm Geschäfte gemacht haben nach der Adresse fragen, wenn die von Ebay falsch sein sollte.
Ganz sicher würde ich aber....Polizei -> Strafanzeige wenn er sich binnen xx Tage nicht meldet und diesbezüglich würde ich ihm eine Frist einräumen.
Dieser Beitrag wurde von born2flame bearbeitet: 15. Mai 2004 - 21:49

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