Samenspende
#46
geschrieben 02. November 2007 - 23:16
reißt nur weiter eure an unglaublicher Dummheit
kaum zu unterbietenden schlechten Scherze,
aber wem auch bei Erwähnung von "Samen"
nicht gleich der Denkmuskel offline geht,
liest besser mal dies hier:
http://www.urbs.de/aktuell/recht63.htm
Wer unbedingt etwas Geld für Körperflüssigkeiten
haben möchte, kann ja Blut spenden oder Blutplasma spenden.
Reich werden Spender davon aber auch wohl eher nicht.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
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#47
geschrieben 02. November 2007 - 23:30
mal was anderes vieleicht könnt ihr euch ja auch ein gutachten fälschen, dass bescheinigt, dass ihr ein stierzüchter seid und einen besitzt, mit ein wenig glück wird irgendwann mal ein Lamborghini nach euch benannt, falls ihr euch als kompatibel erweisst
#48
geschrieben 02. November 2007 - 23:43
Zitat (abferber: 02.11.2007, 23:30)
Sind sie nicht, wegen dem Unterhaltsanspruch in der Volljährigkeit...Gerichtlicht festgelegt, somit nix Anonym...
Zitat (Internetkopfgeldjäger: 02.11.2007, 23:16)
haben möchte, kann ja Blut spenden oder Blutplasma spenden.
Ich bin Blutspender und ... HEY ich lass es mir nicht bezahlen...
*bye*
#49
geschrieben 03. November 2007 - 00:00
Zitat (abferber: 02.11.2007, 23:30)
Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner biologischen Abstammung
lässt sich nicht durch irgendwelche Anonymitäts-Klauseln ausschließen.
Die erhoffte Anonymität des Mannes wird gerne von jedem Gericht gefaltet
wenn eine Mutter oder das Kind dies wünscht.
Ist echt lustig wenn irgendwelche Einfaltspinsel
für eine allenfalls mit einem Taschengeld entschädigte Samenspende
hinterher zum Beispiel ein Jahrelanges Studium für das Produkt ihres Samenspende
finanzieren müssen, oder eventuell auch vorher noch der Mutter des Kindes
und dem Kind selbst ein schönes Leben finanzieren müssen.
Also ich meine, wenn ich schon sowieso zahlen müsste,
dann will ich auch was davon haben, also gilt es eine sorgfältige
Wahl in Bezug auf die Frau zu treffen, so, das man das Weib der Wahl
auch lange ertragen kann und mit ihr zusammen Kinder erziehen kann
und dafür zusammen mit ihr die Freude zu teilen,
das Aufwachsen von Kindern zu erleben.
Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen das einige... äh, "Stichproben"
nötig sind und sich hin und wieder später auch "die Richtige" als "die Falsche" entpuppt,
so ist einfach das Leben. Aber da hat man dennoch immer noch mehr davon,
als sein Leben (zumindest in finanzeller Hinsicht) einfach wegzuwerfern
für ein kleines Taschengeld für eine "Samenspende" und dann Lebenslang
zahlen zu müssen, ohne jemals etwas davon zu haben.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
P.S.:
Hier gibt es Infos über Blut und Blutplasma Spenden:
http://www.kv-halle-...ml/Hinweise.htm
Damit kann man sogar Leben retten!
Dieser Beitrag wurde von Internetkopfgeldjäger bearbeitet: 03. November 2007 - 00:03
#50
geschrieben 03. November 2007 - 02:00
Diese personen werden ja nicht ungewollt schwanger weil sie sich ausversehen auf eine samenbank gesetzt haben, daher wird es keine ansprüche geben bzw. setzt die zukünftige mutter und der vater eine unterschrift, Singles sind glaube eh nicht zur künstlichen befruchtung zugelassen, und bei eizellspenden wird es wohl ähnlich aussehen.
Gibt es denn hier keinen gynekologen mit computerproblemen der uns mal aufklären kann
http://www.freenet.de/freenet/finanzen/job...nspende/03.html
Es entstehen keine kosten, es kann aber passieren das in 20 jahren dein Sohn oder Tochter vor deiner Haustür oder Wohnheim steht
Dieser Beitrag wurde von abferber bearbeitet: 03. November 2007 - 02:08
#51
geschrieben 03. November 2007 - 22:25
Zitat
(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.
(2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit.
Die einzige theoretische Möglichkeit, die ich da sehe,
als Samenspender nicht schlecht wegzukommen,
wäre, sich im voraus viel mehr Geld für eine Samenspende
zahlen zu lassen, als nötig ist,
um sämtliche Ansprüche, die noch kommen können abzugelten.
In der Praxis wird das wohl nicht funktionieren,
das es eine Frau gäbe, die bereit wäre zunächst erst mal
für eine Samenspende mehr zu zahlen als für 18 Jahre Unterhaltsanspruch
zuzüglich eines ausgedehnten Studiums nötig ist.
Obendrein richtet sich imho. auch zu zahlender Unterhalt
nach dem, was der Unterhaltspflichtige hat,
hat der Unterhaltsplichtige viel Geld, ist auch viel zu zahlen.
Aus diesem bösen Trick kommt kein Kerl raus, keine Chance.
"Anonymität" bei einer Samenbank ist doch bloß ein schlechter Witz,
Behörden haben eine solche Pseudo-Anonymität schneller
gefaltet, als irgendjemand "Blasehase" sagen kann.
Das Einzige, was noch bliebe, wäre nach Samenspende
als Clochard ohne Geld unter irgendwelchen
Brücken zu hausen und das schlechte Leben mit dem Trinken
von "Pennerglück" also irgendwelchen billigen Fusel, auszublenden.
Meiner Meinung nach: keine sehr erstrebenswerte Alternative!
Gruß, Internetkopfgeldjäger
#52
geschrieben 03. November 2007 - 23:34
andernfalls würde es keine Samenspender geben
#53 _deen_
geschrieben 03. November 2007 - 23:52
Zitat (abferber: 03.11.2007, 23:34)
Sobald das Kand die Vaterschaft des sozialen Vaters vor Gericht angefochten hat, ist der leibliche Vater jedoch wieder verantwortlich.
#54
geschrieben 04. November 2007 - 00:07
Edit: da macht es wohl mehr sinn, bei dieter bohlen vor dem haus zu schlafen und zu behaupten: Ich sein unehelicher sohn - tochter
Dieser Beitrag wurde von abferber bearbeitet: 04. November 2007 - 00:10
#55
geschrieben 04. November 2007 - 00:28
rp-online.de sagte:
http://www.rp-online...ktuelles/110963
blick.ch sagte:
http://www.blick.ch/...nd/artikel62319
vafk-schwaben.de/texte/Unterhalt sagte:
http://www.vafk-schw.../Unterhalt.html
verweist im Detail auf:
http://www.recht.com/heymanns/start.xav?bk...34%2F99'%5D
Mann kann also an den bereits durchgesetzen Unterhaltsansprüchen
gegenüber Samenspendern sehen, das eine Samenspende für die
Samenspendenen Männer keine finanziell sichere Sache ist.
Aber wer es unbedingt trotzdem riskieren will, bittschön.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
#56
geschrieben 04. November 2007 - 00:45
zum letzten beispiel ohne tatsachen kein kind
Zitat
Also nochmal das Kind wird in der regel nie erfahren wer der leibliche Vater ist, da es von den eltern nie darüber informiert wird, weil es dazu keinen grund gibt.
nehmen wir mal an das kind ist 14 und weiß darüber bescheid das es einen anonymen samenspender gibt.
Die eltern haben keinen anspruch darauf die identität zu erfahren, sowie der samenspender auch nicht.
Das kind fechtet die vaterschaft an, was schon unrealistisch ist da es immer noch nicht weiss wer der eigentlich leibliche vater ist, wobei der ausdruck leiblicher vater hierbei unpassend ist.
Was soll das kind machen? Es geht zum labor und sagt ich bin kind von der und dem, rückt mit der identität raus, nachdem das nette kind einen freundlichen stinkefinger gezeigt bekommen hat, versucht es gerichtlich an die identität zu kommen, Gericht sagt zonk gezogen und anwalt sowieso, da kind kein geld, evtl. sponsort ja der vater was dazu? nachdem ihm die vaterschaft aberkannt wurde, wohl kaum, naja vieleicht noch omma, Gericht sagt nochmal zonk gezogen komm wieder wenn du 18 bist.
Mist jetzt bin ich 18 kann nirgends unterhalt einklagen und habs mir mit meiner familia grundlos versaut, nach 2 selbstmordversuchen bin ich auf psychopharmaka und bewerbe mich bei oliver geissen...
Dieser Beitrag wurde von abferber bearbeitet: 04. November 2007 - 00:51
#57
geschrieben 04. November 2007 - 01:25
die Samenempfängerin stellt irgendwann
möglicherweise fest, dass ihr Geld etwas knapp ist
und macht sich ein paar Gedanken, wie man an Frischgeld kommt.
Die Frau hat das Sorgerecht für das Kind und handelt in Fürsorge/Auftrag
des Kindes. Was das Kind will, kann die Mutter leicht manipulieren.
Nun hat sie mehrere Möglichkeiten:
sie versucht selbst den Namen des leiblichen Vaters zu erfahren,
oder sie überlässt einfach die Arbeit z.B. dem Sozialamt.
Einfach Sozialhilfe beantragen, angeben, dass der leibliche
Vater versucht, sich der Unterhaltspflicht durch angebliche Anonymisierung
durch eine Samenbank zu entziehen.
Da Behörden ungerne Geld zahlen, was sie mit Leichtigkeit
sich von anderen holen können, ist es leicht vorauszusehen,
wer da ganz schnell der Gelackmeierte ist:
der vermeintlich anonyme Samenspender!
Siehe auch:
lutzsindermann.de sagte:
http://www.lutzsindermann.de/navigation/Ki...semination.html
Weshalb auch Formulare zur Datenerhebung
von den so genannten "anonymen" Samenspendern
ausgefüllt werden müssen,
wie hier von Peter Köpf berichtet wird
in:
maennerrat.de sagte:
http://www.maennerrat.de/samenbank.htm
(Runterscrollen bis zum im Zitat angegebenen Beitrag)
Den weder Firmen noch Krankenhäuser werden so dumm sein,
nach dieser Bedrohung durch Gerichte leichtfertig zu riskieren,
dass sie Kinder finanziell mindestens 18 Jahre versorgen müssen,
zuzüglich eines späteren eventuellen Studiums.
Wer Samenspenden immer noch riskieren will,
bitteschön, viel Spaß, aber nicht rumheulen, wenn dann
18 Jahre Unterhaltszahlungen dabei rauskommen
und als abschließende Krönung noch ein Studium zuzüglich
einer Studentenbude für den Menschen,
der aus der Samenspende erwuchs,
zu finanzieren ist.
Für Unterhaltszahlungen verlangen Gerichte übrigens
auch Überstunden zu machen und selbst Rentner müssen
Nebenjobs zu ihrer Rente aufnehmen, um nach dem Willen von
Richtern (oder Richterinnnen?) Unterhalt zahlen zu können.
Gruß, Internetkopfgeldjäger
Dieser Beitrag wurde von Internetkopfgeldjäger bearbeitet: 04. November 2007 - 01:30
#58
geschrieben 04. November 2007 - 01:59
in dem artikel von 2004 der süddeutschen, gibt es mittlererweile ein gerichtsurteil wodurch 2006 ein gesetzt in kraft getreten ist, dass es den kindern erlaubt den spender ausfindig zu machen und weiterhin geht es dort nicht um unterhaltszahlungen sondern schadensersatz, schmerzensgeld etc.
Den bericht finde ich eher witzig bzw. wurde da eher mit einer prise zynischem humor übertrieben, als der arzt sagte der vertrag wird gleich vernichtet. Nett geschrieben mehr auch nicht bzw. bleibt ungeklärt wer von den beiden den zynismus einbrachte.
Im übrigen ist eine Samenspende sehr viel sicherer als ein quickie o. onenight und es gibt nach wie vor keinen grund zur beunruhigung für unterhaltsansprüche herangezogen zu werden, selbst wenn der ehemann zum ex wird oder bei mama eine plötzliche geldnot eintritt kann dieser sich nicht der unterhaltszahlungspflicht entziehen, selbst wenn er zahlungsunfähig ist, wird der spender nicht zum anspruch hinzugezogen.
#59
geschrieben 06. November 2007 - 12:02
Bei beiden sind die Spender unbekannt.

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