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W-lan Frage Legal oder Illegal


#1 Mitglied ist offline   Postal 

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  • Wohnort:H TOWN

geschrieben 16. April 2004 - 09:35

Moin,

hab mal ne Frage zum Thema W-Lan.

Wardriving sollte ja ein Begriff sein ( W-Lans im Auti scannen ).
Ich fahre nun durch die Stadt und halte ausschau nach nicht gesicherten APs.
Jetzt finde ich ein und meine Software sagt mir die Netzwerk ist nicht geschütz. Und da ist jetzt auch Schluss. Ich versuche nicht aufs Netzwerk zuzugreifen sondern habe alles an Infos die ich brauche. Wenn ich ausmachen kann wo das Netzwerk steht und bei der Firma/Privatperson anschelle und denen meine Dienstleistung zum sichern des Netzwerkes anbiete habe ich doch nichts illegales getan, oder? Scannen von APs ist doch nicht illegal. Fängt doch erst an wenn ich versuche ins Netzwerk rein zu kommen, oder?

Schonmal THX

Postal

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#2 Mitglied ist offline   ichbines 

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geschrieben 16. April 2004 - 14:49

Welche Dienstleistung willst du da bitte anbieten? Sogar WEP mit 128-Bit kann man knacken, wenn man so 500-1GB Daten mitlauscht. WEP wurde bereits vor 3 Jahren geknackt.

Natürlich wirds schwerer, wenn man z.B. einen MAC-Filter verwendet oder wenn das Netzwerk ohne ein DHCP-Server funktioniert oder wenn man VPN benutzt.

100% Sicher wird es erst, wenn Geräte mit dem Standard 802.11i rauskommen. Dann gibt es keinen konstanten fixen WEP-Schlüssel, sondern der wird automatisch neu vergeben, nach gewissen Zeitabständen. Der Standard ist auch schon mehr als 2 Jahre draußen, und es gibt noch keine Endgeräte.

Hier ein paar Gesetzesauszüge:

Zitat

Laut dem Telekommunikationsgesetz (§ 95, 86) ist das unerlaubte Abhören von Funknetzen, egal ob geschützt oder nicht, mit bis zu zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe strafbar.

Ist das Funknetzwerk zusätzlich gesichert, so macht sich der WarDriver nicht nur des Abhörens von Daten strafbar, sondern auch des Auspähens von Daten was laut dem Strafgesetzbuch (§ 202a) die Strafe um zwei bis drei Jahre erhöhen kann.

Auch das Verändern oder Beschädigen von Funknetz-Inhalten zieht rechtliche Konsequenzen mit sich. So kann der WarDriver wegen Datenveränderung (§ 303a Strafgesetzbuch) mit mindestens 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Führt die Datenbeschädigung zusätzlich zu Störungen des betrieblichen Ablaufs liegt Computersabotage vor (§ 303b Strafgesetzbuch), das kann die Strafe auf bis zu fünf Jahren erhöhen.

Zitat

An sich würde das Gesetz, wenn es so zu Anwendung käme Wardriving und Wardriving Pages verbieten. Es gibt jedoch noch keine Urteile oder Gesetze die speziell auf Wardriving oder Wireless Technologien eingehen würden. Vergehen gegen dieses Gesetz werden nur verfolgt wenn ein "Geschädigter" Anzeige erstattet. Das Problem dabei dürfte sein, wie der Geschädigte nachweisen will, das er geschädigt wurde.


#3 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 16. April 2004 - 15:46

wie ichbines schon gequotet hat, alles sehr schwammig und noch keine Urteile

ich pers. würde es nicht machen. Denn meine Reaktion wenn bei mir einer vorbeikäme und sagen würde ja er hat wardriving gemacht und dabei mein WLAN entdeckt kann ich mir gut vorstellen - sie wäre wahrsch. nicht so angenehm für ihn...;)

#4 Mitglied ist offline   Franz1299 

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geschrieben 16. April 2004 - 15:47

Ist es nicht so, dass das Eindringen in ein Netzwerk legal ist?
Erst, wenn man Daten manipuliert macht man sich strafbar, oder?
Du brauchst einen USB-Stick? Weißt aber nicht welchen? Dann schaue hier:

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Oder eine externe Festplatte?

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#5 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 16. April 2004 - 15:53

Zitat (Franz1299: 16.04.2004, 16:47)

Ist es nicht so, dass das Eindringen in ein Netzwerk legal ist?
Erst, wenn man Daten manipuliert macht man sich strafbar, oder?

nö. Schon allein das eindringen und "mithören" ist strafbar.

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Comparisons ALWAYS suck but:

Auch der Einbruch in ein Haus ist schon strafbar, ohne dass du etwas stiehst... ;)

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