hallo, ich lebe mit meiner familie schon seit 14 Jahren in Deutschland wir sind Kosov-Albaner mein Vater hat eine befristete Arbeitstelle (wir wissen nicht wie lange) und ich bin 14 geh auf die wirtschaftschule und meine beiden schwester 12 und 11 gehn auf die realschule, mein kleiner bruder 6 geht noch kindergarten.
Wie stehen die Chancen auf einen unbefristeten aufenthalt?
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Unbefristerter Aufenthalt
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#2
geschrieben 30. Mai 2007 - 19:05
Geht am besten zu einem Anwalt und lasst euch dort Rechtsberaten.
#3
geschrieben 30. Mai 2007 - 19:13
sorry, aber ich glaub nicht das man in nem computerforum auf solche fragen die richtige antwort bekommt
,
hab grade noch was gefunden:
(Quelle: http://www.verband-b...ionaler.de/faq/ Fall Frau L.)
hab grade noch was gefunden:
Zitat
* Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft
* der Besitz einer befristeten oder einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis
* keine Straffälligkeit;
* ausreichende Deutschkenntnisse;
* die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln (ggf. durch den deutschen Ehegatten);
* und die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
* der Besitz einer befristeten oder einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis
* keine Straffälligkeit;
* ausreichende Deutschkenntnisse;
* die Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln (ggf. durch den deutschen Ehegatten);
* und die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.
(Quelle: http://www.verband-b...ionaler.de/faq/ Fall Frau L.)
Dieser Beitrag wurde von ThunderKiller bearbeitet: 30. Mai 2007 - 19:17
#4
geschrieben 30. Mai 2007 - 19:20
Nach Ablauf der Frist wird immer neu geprüft, man kann über Chancen recht wenig sagen.
Grundsätzlich gilt aber der Ansatz, dass das Bleiberecht nicht bestehen bleibt, wenn keine deutlichen Gründe gegen eine "Abschiebung" sprechen.
Das wäre zum Beispiel politische Verfolgung, die Schulformen, das Alter der Kinder und auch der Geburtsort sind dabei nicht von Belangen.
Näheres kann euch nur ein Anwalt sagen, da Rechtsbelehrung von Laien nicht erlaubt ist
Grundsätzlich gilt aber der Ansatz, dass das Bleiberecht nicht bestehen bleibt, wenn keine deutlichen Gründe gegen eine "Abschiebung" sprechen.
Das wäre zum Beispiel politische Verfolgung, die Schulformen, das Alter der Kinder und auch der Geburtsort sind dabei nicht von Belangen.
Näheres kann euch nur ein Anwalt sagen, da Rechtsbelehrung von Laien nicht erlaubt ist
"Shame on...Shame on you" George W. Bush (seines Zeichen "gewählter" US-Präsident)
"Warum seit ihr hier" "Na zum saufen..." Stefan (Abiturient)
"Warum seit ihr hier" "Na zum saufen..." Stefan (Abiturient)
#5
geschrieben 30. Mai 2007 - 19:24
das ist so ein leidiges thema, wo es wohl besser ist, wenn ihr euch an einen hilfsverein oder direkt an einen anwalt wendet. generell gilt, dass die bundesländer und manchmal sogar städte das unterschiedlich handhaben. das tolle ist, dass wir dank unserer regierung und deren vorgängern inzwischen ein dermaßen unsinniges aufenthaltsrecht haben, dass es häufiger vorkommt, dass familien getrennt werden oder auch gerne mal in länder abgeschoben wird, wo bürgerkrieg oder krieg herrschen (siehe irak, sehr beliebtes ziel sind in berlin derzeit geflohene iraker, die jetzt abgeschoben werden, weil da ja nicht mehr auf einander geschossen wird... neee, gar nich).
#6
geschrieben 30. Mai 2007 - 19:28
Du Nim man kann aber wirklich nicht jeden aufnehmen und auf Dauer hier behalten, wir sind doch schon ein Einwanderland, aber das soziale System ist auch nicht unerschöpflich...die Diskussion wäre jetzt aber auch viel zu lang...nur immer gegen Regierung wettern bringts nicht
"Shame on...Shame on you" George W. Bush (seines Zeichen "gewählter" US-Präsident)
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