WinFuture-Forum.de: Wo Liegt Die Zumutbarkeitsgrenze? - WinFuture-Forum.de

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Nachrichten zum Thema: Prozessoren & Speicher
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Wo Liegt Die Zumutbarkeitsgrenze?

#16 Mitglied ist offline   hempi 

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geschrieben 15. April 2004 - 16:21

ja wiz hat recht!!! du hast einen vertrag mit dem zwischenhändler nich mit FIC. das es schon 11 monate her ist ist egal! 2 Jahre grantie sind Pflicht. setze ihm freundlicherweise SCHRITFL. eine fris von einer woche und wenn du dann nichts hast Geld her oder anwalt. steht irgendwo im BGB kan mich aber gerade nichmehr dran erinnern. wenn dies schon der 3. nachbesserungsversuch ist, hast DU noch nicht geschreiben musst du die Frist nicht setzen!!!
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#17 Mitglied ist offline   wiz 

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geschrieben 15. April 2004 - 16:53

§440 BGB
Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder dem Verhalten des Verkäufers etwas anderes ergibt.

:huh:
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#18 Mitglied ist offline   braunchen2100 

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geschrieben 16. April 2004 - 16:29

Wen's interessiert, ich hab bei Asus kanpp ein Jahr auf meine GF4 gewartet..
und dann war bei der Karte (die ich zurückbekommen hab) auch noch eine Halterung vom Lüfter gebrochen... da hab ich dann einfach ne Schraube reingedreht.. das war mir dann einfach zu blöd...
Der Händler ist ein guter Freund von mir, drum wollt ich ihm auch nicht unbedingt drohen....


Hat sonst noch irgendjemand Erfahrungen mit diversen Firmen gemacht ?
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#19 _-8.8er=Ironflak#_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 19. April 2004 - 18:51

Gut Du sagst als Dem Händler deiner Wahl sind die Hände Gebunden ..bzw er hatt das prob weiter geleitet ..... bzw Geld gibts nur zurück wenn er von der besagten Firma das erstattet bekommt ?

Pffffffft sorrz jetzt muss ich mal lachen !!!! :lol:

Du schickst das Teil mehrmals ein sorrz Aber ein Händler hatt die Möglichkeit es 2 mal oder so nach zubesser bzw ersatz zu stellen , dann kann man von Vertrag zurücktreten.....

Oder Geld drufflegen ne Andere/bessere midnehmen

Bzw der Händler deiner Wahl scheint ja sowas wie "Kulanz" nich zukennen ..ich würd aussteigen und nix mehr bei ihm Kaufen

gibt genuch Hardwareläden die mit Niedrigpreisen umsich schlagen ...die spriessen wie Dönerbuden in Berlin ausm Boden jede 3 m eine

Was ist Los ein guter Freund von Dir waaaaas und dann sowas ..na toller Freund ..der liebt wohl deine Geldbörse sonst nix !!!!

Dieser Beitrag wurde von -8.8er=Ironflak# bearbeitet: 19. April 2004 - 18:54

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#20 Mitglied ist offline   Bockfett 

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  • Wohnort:bei Mutti
  • Interessen:Nackt Radeln

geschrieben 20. April 2004 - 13:17

Hi Leute...
Ich wollte euch mal auf dem Laufenden halten...
Also es sieht jetzt so aus, dass ich heute meinen Händler angerufen habe, ihm er- klärt habe, dass ich mich mit dem Verbraucherschutz auseinandergesetzt habe (habe ich aber noch gar nicht :D ) und ihm über meine Rechte als Kunden aufgeklärt... (Ihm gesagt, dass der Kaufvertrag zwischen ihm und mir und nicht zwischen FIC und mir besteht, dass es keine Festen Regelungen für so etwas gibt, ich aber gute Gewinnaussichten im Falle eines Prozesses hätte, dass er seiner Seits gegen FIC rechtliche Schritte einleiten könnte, was er bestritt und es mir (natürlich durch die Blume) egal sein kann, was zwischen ihm und FIC abläuft...)
Ich habe ihn jetzt eine mündliche Frist, bis einschließlich nächstem Mittwoch gesetzt (nett wie ich in ;)) und mir dann weitere Schritte überlegen werde...
Er meinte zwar, dass das nichts bringen würde, weil er "warten" MÜSSE und die Frist somit verpuffe, aber es war ja nur ein dummer nichtsnutziger Angestellter, der keine Entscheidungsfreihat hat ;) (nichts gegen Angestellte, aber der ist wirklich arogant) Der wird das jetzt hoffentlich seinen Cheff erzählen, der bei dem Wort "Verbraucherschutz" hellhörig wird und schnell handelt...
Denn warum zahle ich "Händlergebühren" wenn ich dafür genau so wenig Vorteile habe, als würde ich es im Internet bestellen?

Ich werde euch auf jedem Fall auf dem Laufenden halten und ihr könnt mir ja mal bitte sagen, ob ich so weit alles richtig gemacht habe...

PS: Sry für die langen und teils unstrukturierten Sätze...
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