WinFuture-Forum.de: Hilfe - Betrug Bei Ebay - WinFuture-Forum.de

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Hilfe - Betrug Bei Ebay wurde nun 2 mal "ausgenommen". Hilfe?!


#1 Mitglied ist offline   Julielle 

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  geschrieben 02. Mai 2007 - 11:53

Hi ... Hiiilfe!

Ich bin gerade übelst am Boden. Brauche dringen Rat o.ä.!

Habe mir Ende März ein Handy ersteigert(Bei Ebayer mit 98% pos. Bewertungen) bei Ebay - überwiesen - Nach 4 Wochen immer noch keine Ware erhalten - E-mail vom Verkäfer: Geschäftsaufgabe (nicht fähig Ware zu schicken bzw. Geld zurück zu überweisen) FRUST! Verkäufer nicht zu erreichen - Käuferschutz beantragt bei Ebay - Eeewiges Warten und wenns durchgeht vll. Chance auf max. 50 %! - Einige Zeit später noch mal umgeschaut (brauch dringend ein Handy) - hab auch ein sehr gutes Angebot gefunden (Ebay mit 100 % pos. Bewertungen) - Sofort kauf - Überwiesen(25.04.) - Heute seh ich in das Bew.Profil des/der jenigen - 5 negat. Bewertungen (u.a. seit 4 wochen keine ware erhalten/Geld weg/ Betrug) :rolleyes:

OMG!!! O.o Jetzt habe ich 2 x ca. 250 € durch sch*** ebay verloren! :rolleyes:
Wollte/Kann ja nun nur Anzeige gegen beide erstatten! Bringt das denn was? Ich bin echt mega fertig jez! Ich kann mir keinen Anwalt leisten! (das obige Geld stammt von einer Ansparung bish. Löhne!)

Was kann ich nur effektives machen? ;) Hab ich denn ü-haupt keine Chance? Das ist echt sowas von unfair und unsicher. Mit Sicherheit werd ich nie wieder bei Ebay was kaufen!!! ;)

Dieser Beitrag wurde von Julielle bearbeitet: 02. Mai 2007 - 11:59

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#2 Mitglied ist offline   Salam 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 12:17

Ich würde definitiv gegen beide Anzeige erstatten. Somit bleibt dir immer der Weg über das Amtsgericht dein Geld/Titel zu bekommen.

urne sagte:

Mach das mal. Wenn Du mich weiter reizen magst, dann tu das solange Dir Zeit dafür hier bleibt.

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#3 Mitglied ist offline   Julielle 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 12:22

Danke, ja werd ich wohl auch auf alle Fälle machen. Aber es dauert halt imens lang bis man "überhaupt" was wieder bekommt! :rolleyes:
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#4 Mitglied ist offline   Salam 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 12:27

 Zitat (Julielle: 02.05.2007, 13:22)

Danke, ja werd ich wohl auch auf alle Fälle machen. Aber es dauert halt imens lang bis man "überhaupt" was wieder bekommt! :rolleyes:


Ja das ist wohl wahr. Du solltest auch deine Anprüche schnellstmöglich geltend machen.
Denn wenn es viele Geschädigte gibt wird das vorhandene Vermögen des Schuldners an die Geschädigten später ausgeschüttet. Meist prozentual (evt. Verteilungsschlüssel?) und dann halt an die, die auf der "Liste" ganz oben auftauchen. Also wer zuerst kommt malt zuerst. Es ist nicht selten das du zwar anspruch hast, aber einfach nichts mehr da ist. Du solltest keine Zeit mehr verlieren.

Dieser Beitrag wurde von Salam bearbeitet: 02. Mai 2007 - 12:37

urne sagte:

Mach das mal. Wenn Du mich weiter reizen magst, dann tu das solange Dir Zeit dafür hier bleibt.

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#5 Mitglied ist offline   shadar.logoth 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 12:38

Das greift bei Ebay immer mehr um sich.
Anzeigen!

#6 Mitglied ist offline   Hoshie 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 12:49

Ich denke,das man heuzutage Rechtschutzversichert sein MUSS! Is zwar traurig,aber hilft doch schon ab und zu..
Kostet doch höchstens 3-5 Euro im Monat!!

#7 Mitglied ist offline   bartii 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 12:50

Man hat doch nur Benutzernamen und Kontonummer oder irre ich mich da?

Und soweit ich weiß rückt Ebay keine Benutzerdaten raus.
Software is like sex. It is better when it's free.. (Linus Torvalds)

#8 Mitglied ist offline   lamagra123 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 12:57

@bartii

Du kannst bei ebay die Adressdaten des Benutzers anfordern. Der erhält dann eine email, das du seine Daten angefordert hast.

Hier der Link: Kontaktdaten
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#9 Mitglied ist offline   Julielle 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 13:04

Ich habe Konto Nummer /BLZ und Vor/-zunamen dieser Person.

die Polizei kann allerdings mittels der Kontonummer etc. die Adresse dieser P. ausfindig machen. Oder?
Kann ich denn schon zur Polizei gehen, weil ich am 25.04. überwiesen habe und es erst der 02.05. ist!
Habe, wie gesagt, durch Zufall die neg. Bewertungen heute morgen entdeckt!

-> Bewertungsprofil des Verkäufers
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#10 Mitglied ist offline   NightTiger 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 13:14

 Zitat (Julielle: 02.05.2007, 14:04)

Ich habe Konto Nummer /BLZ und Vor/-zunamen dieser Person.

die Polizei kann allerdings mittels der Kontonummer etc. die Adresse dieser P. ausfindig machen. Oder?
Kann ich denn schon zur Polizei gehen, weil ich am 25.04. überwiesen habe und es erst der 02.05. ist!
Habe, wie gesagt, durch Zufall die neg. Bewertungen heute morgen entdeckt!


Ja, die sollten die Adresse aus der Kontonummer, BLZ und Namen rausfinden.. Aber das nur, wenn du diese Person anklagst! Ich weiss nicht, wie lange es in Deutschland dauert mit dem Geld überweisen, aber das ist ja jetzt auch schon eine Woche her. Aber es ist ja nicht gesagt, dass du die Ware nicht bekommen wirst, aber die negativen Bewertungen sind nicht einfach so da.. Meiner Meinung nach solltest du noch bis morgen warten, wenn du bist morgen keine Ware erhalten hast, würde ich zur Polizei gehen. Meldet sich der Verkäufer vom 2. Angebot denn nicht per eMail?

#11 Mitglied ist offline   KirillSp 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 13:15

Also soweit ich das weiß, gibt es eine gewisse Frist, innerhalb der du auf dein Geld warten kannst/sollst.
Allerdings würde ich schnell handeln, da schon über 5 neg. Bewertungen Beweis genug sein sollten!!

#12 Mitglied ist offline   Julielle 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 13:19

Ja, mache ich so. Werde morgen, wenn nichts gekommen ist zur Polizei gehen. *hoff* Bringts was! :/
Also ich habe schon 4-6 Mails an die Person geschrieben - Keine Reaktion!
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#13 Mitglied ist offline   KirillSp 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 13:30

Also ehrlich gesagt würde ich auch nicht mehr mit Mails von dem Verkäufer rechnen, aber ich habe das Gefühl er wird sein blaues Wunder schon sehr bald erleben! ^^

Viel Glück und schreib wie es ausgegangen ist!!

#14 Mitglied ist offline   Salam 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 14:55

 Zitat (NightTiger: 02.05.2007, 14:14)

...wenn du diese Person anklagst!...

eher anzeigen, anklagen (=Staatsanwaltschaft)

 Zitat (KirillSp: 02.05.2007, 14:15)

Also soweit ich das weiß, gibt es eine gewisse Frist, innerhalb der du auf dein Geld warten kannst/sollst.
Allerdings würde ich schnell handeln, da schon über 5 neg. Bewertungen Beweis genug sein sollten!!


Moment, also den 1. Verkäufer (Transaktion 4 Wochen her) kannst du ohne weiteres anzeigen. Bei der 2. Geschichte sollte man noch etwas warten. Das ist ja erst ein paar Tage her. Der Eindruck kann auch täuschen und Lieferzeiten sind auch nicht zu unterschätzen. Evt. sollte auch eine Nachfrist gesetzt werden.
Aber evt. ist die Person der 2. Geschichte schon Aktenkundig in ähnlichen Fällen, dann kannst du da auch gleich aktiv werden.

Nicht aufgeben!

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#15 Mitglied ist offline   Leshrac 

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geschrieben 02. Mai 2007 - 15:05

Sehr aergerlich, vor allem zwei mal hintereinander. In so einem fall MUSS eBay die anschriften der uebeltaeter doch herausgeben, und sich auch um eine klaerung bemuehen (das mit dem "kaeuferschutz" hattest du ja bereits erwaehnt, sollte international gleich sein). Wenn die deutschen behoerden sich dem nicht sinngemaess annehmen, schalte eventuell privat ermittler/anwaelte ein, die kosten sollten bei einer verurteilung dem verursacher (sprich dem betrueger) auferlegt werden. Darauf aber keine garantie, ich kenne mich im deutschen rechtssystem nicht aus.

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