WinFuture-Forum.de: Führerschein Mit 17 - WinFuture-Forum.de

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Führerschein Mit 17


#1 Mitglied ist offline   Sheggy 

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geschrieben 20. April 2007 - 19:37

hi, ich weist das man mit 17 schon führerschein (bzw. fahrerlaubnis) machen kann .
ich hab auf so ner seite gelesen das man nur eine fahrerlaubnis bekommt und kein führerschein.
aber bekommt man dann wenn man 18 ist den echten führerschein.
oder muss man noch ne prüfung machen.

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#2 _misteranwa_

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geschrieben 20. April 2007 - 19:53

Soweit ich weis, muss man am Ende nochmal ein praktische Prüfung machen, dannach bekommste dann den normalen Führerschein für 2 Jahre Probe.
Der Führerschein mit 17 ist nur eine Erlaubnis zum fahren, es muss immer eine eingetragene Person mit Fahren, die Anforderungen dafür erfüllt.

#3 Mitglied ist offline   derblauesauser 

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geschrieben 20. April 2007 - 20:04

so ein schwachsinn, in meinen augen, mit 18 reicht doch. ich hab erst mit 25 gemacht.

#4 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 20. April 2007 - 21:01

da es hier ja scheinbar erstmal um die definition der begriffe geht. die fahrerlaubnis ist die berechtigung zum führen eines kraftfahrzeuges und der führerschein ist die urkunde, mit der dem kraftfahrer die fahrerlaubnis bestätigt wird.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#5 Mitglied ist offline   Sheggy 

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geschrieben 21. April 2007 - 07:04

aber man muss dann nur einmal zahlen und nich die 2 praktische prüfung auch.

#6 Mitglied ist offline   Major König 

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geschrieben 21. April 2007 - 08:11

Guckst Du hier

http://de.wikipedia....leitetes_Fahren

#7 Mitglied ist offline   Stan 

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geschrieben 21. April 2007 - 08:15

du kriegst so nen rosa wisch und wenn du 18 bist dann deine normale Karte.

#8 __maggus__

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geschrieben 21. April 2007 - 08:58

Genau.

Ich hab den Lappen selbst mit 17 gemacht, und jetzt diesen rosa Wisch neben mir liegen. An deinem 18ten Geburtsstag gehst du zu deinem zuständigen Landratsamt, und bekommst deinen EU-Führerschein ausgehändigt.

Keine erneute Prüfung notwendig.

#9 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 21. April 2007 - 09:59

Meine große Tochter hat gerade (vor 1/2 Wochen) eine solche Fahrerlaubnis für PKW gemacht. Es ist ein Rosa Schein in dem meine Frau als Person mit eingtetragen ist! Nur in Begleitung meiner Frau darf meine Tochter selber fahren.

Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese Fahrerlaubnis nur in Deutschland gilt und du unter 18 mit dieser Fahrerlaubnis nicht im Ausland fahren darfst, auch nicht in Begleitung.

Die Fahrausbildung ist ganz normal, mit 18 wird die Fahrerlaubnis umgetauscht gegen die bekannte Karte. Keine Extra Prüfung oder so!! Ich gehe davon aus, das der Umtausch der Fahrerlaubnis auch das kostet, weiß es allerdings nicht genau! Wenn du jemanden über 18 hast der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und der sich mit dir in die Fahrerlaubnis eintragen läßt und du auch genug Zeit und Geld dafür hast würde ich dir empfehlen den Führerschein mit 17 i.V.m. dem begleitenden Fahren zu machen! Das wirkt sich nämlich auch bei vielen Versicherungsgesellschaften später sparend auf die Beiträge für dein Auto aus.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. April 2007 - 10:06


#10 Mitglied ist offline   Major König 

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geschrieben 24. April 2007 - 10:13

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 21.04.2007, 10:59)

Wenn du jemanden über 18 hast der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und der sich mit dir in die Fahrerlaubnis eintragen läßt




Demzufolge müssen die Begleitpersonen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3) sein und höchstens 3 Punkte (in manchen Bundesländern 5 Punkte) im Verkehrszentralregister haben.

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