Führerschein Mit 17
#1
geschrieben 20. April 2007 - 19:37
ich hab auf so ner seite gelesen das man nur eine fahrerlaubnis bekommt und kein führerschein.
aber bekommt man dann wenn man 18 ist den echten führerschein.
oder muss man noch ne prüfung machen.
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#2 _misteranwa_
geschrieben 20. April 2007 - 19:53
Der Führerschein mit 17 ist nur eine Erlaubnis zum fahren, es muss immer eine eingetragene Person mit Fahren, die Anforderungen dafür erfüllt.
#3
geschrieben 20. April 2007 - 20:04
#4
geschrieben 20. April 2007 - 21:01
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#5
geschrieben 21. April 2007 - 07:04
#6
geschrieben 21. April 2007 - 08:11
#7
geschrieben 21. April 2007 - 08:15
#8 __maggus__
geschrieben 21. April 2007 - 08:58
Ich hab den Lappen selbst mit 17 gemacht, und jetzt diesen rosa Wisch neben mir liegen. An deinem 18ten Geburtsstag gehst du zu deinem zuständigen Landratsamt, und bekommst deinen EU-Führerschein ausgehändigt.
Keine erneute Prüfung notwendig.
#9
geschrieben 21. April 2007 - 09:59
Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass diese Fahrerlaubnis nur in Deutschland gilt und du unter 18 mit dieser Fahrerlaubnis nicht im Ausland fahren darfst, auch nicht in Begleitung.
Die Fahrausbildung ist ganz normal, mit 18 wird die Fahrerlaubnis umgetauscht gegen die bekannte Karte. Keine Extra Prüfung oder so!! Ich gehe davon aus, das der Umtausch der Fahrerlaubnis auch das kostet, weiß es allerdings nicht genau! Wenn du jemanden über 18 hast der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und der sich mit dir in die Fahrerlaubnis eintragen läßt und du auch genug Zeit und Geld dafür hast würde ich dir empfehlen den Führerschein mit 17 i.V.m. dem begleitenden Fahren zu machen! Das wirkt sich nämlich auch bei vielen Versicherungsgesellschaften später sparend auf die Beiträge für dein Auto aus.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte!
Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 21. April 2007 - 10:06
#10
geschrieben 24. April 2007 - 10:13
Zitat (Computer: 21.04.2007, 10:59)
Demzufolge müssen die Begleitpersonen das 30. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (früher 3) sein und höchstens 3 Punkte (in manchen Bundesländern 5 Punkte) im Verkehrszentralregister haben.

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