Urteil zu Web-Auktion: Anbieter muss zahlen
Überraschende Entscheidung aus Frankfurt: Falschangaben im Rahmen einer Online-Versteigerung können dazu führen, dass der Verkäufer dem Käufer Schadensersatz zahlen muss.
Das Landgericht in Bankfurt verurteilte einen eBay-Anbieter, weil er im Rahmen einer Online-Auktion unzutreffende Angaben über den Kaufgegenstand gemacht hatte (Aktenzeichen: 2-16 S 3/06).
Sein Fehler: Er behauptete, sein Teeservice sei aus Silber. Der Käufer zahlte 30 Euro dafür und stellte nach Erhalt fest: kein Silber.
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