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Urteil Zu Web-auktion: Anbieter Muss Zahlen


#1 Mitglied ist offline   Großer 

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  • Beiträge: 3.851
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  • Reputation: 0

geschrieben 20. April 2007 - 16:31

Urteil zu Web-Auktion: Anbieter muss zahlen

Überraschende Entscheidung aus Frankfurt: Falschangaben im Rahmen einer Online-Versteigerung können dazu führen, dass der Verkäufer dem Käufer Schadensersatz zahlen muss.

Das Landgericht in Bankfurt verurteilte einen eBay-Anbieter, weil er im Rahmen einer Online-Auktion unzutreffende Angaben über den Kaufgegenstand gemacht hatte (Aktenzeichen: 2-16 S 3/06).
Sein Fehler: Er behauptete, sein Teeservice sei aus Silber. Der Käufer zahlte 30 Euro dafür und stellte nach Erhalt fest: kein Silber.

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