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Nachrichten zum Thema: Notebooks & Tablet PCs
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Garantie Etc Bei Notebooks defekte Taste nach 5 Monaten bei einem Samsung R50 selbst bezahlen?


#1 Mitglied ist offline   ares83 

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geschrieben 20. April 2007 - 09:34

Hallo Leute,

ich hab da folgendes Problem:

Wir haben für meine Schwester vor 7 Monaten bei Saturn ein R50 von Samsung gekauft. Nach ca. 5 Monate fiel das H aus der Tastatur. Ich bestellte mir erstmal ne externe Festplatte für die Datensicherung um es dann zur Reperatur zu Saturn zu bringen. Direkt nach der Datensicherung kams dann besonders dick. Das Notebook lud nicht mehr und bekam keinen Strom. Wir haben nicht lange gefackelt und haben es weil ja noch nichtmal 6 Monate seid dem Kauf vergangen sind zu Saturn gebracht. Das Ergebnis: Der Strom-Defekt wird auch Garantie behoben. Die Taste alledings sollen wir bezahlen: 130€ alles zussammen. Weil hier eine mechnaische Beschädigung vorliegt und Samsung dafür keine Gewährleistung übernimmt. Irre ich mich oder ist es nicht so das ich ein halbes Jahr gesetzlich quasi abgessichert (Sachmängelhaftung) bin und erst danach der Kunde beweisen muss, dass das Notebook defekt das Werk verlassen hat? Das die Taste nicht von der Garantie übernommen wird ist zwar schade, aber halt nicht in der freiwilligen Garantie enthalten. Aber sollte ein Hersteller nicht normalerweise trotzdem hier einspringen?

Was können wir tun?

Dieser Beitrag wurde von ares83 bearbeitet: 20. April 2007 - 10:26

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#2 Mitglied ist offline   SFFox 

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geschrieben 20. April 2007 - 14:29

Kulante Hersteller springen dort meißtens ein, kenne das selbst von z.B. HP Buisness Notebooks. Beim weniger namenhaften Hersteller Dreamcom haben die sich quergestellt den Schaden zu beheben auf Garantie obwohl der Schaden schon da war, als das Notebook zum ersten mal ausgepackt wurde. Da die Tastatur ein wortwörtlicher "Gebrauchsgegenstand" am Notebook ist, ist es für den Hersteller leicht, den Fehler aus falsches Nutzungsverhalten abzutun. Die wirst du leider nicht dazu kriegen, wenn sie nicht freiwillig kulanterweise wollen :-(

mfg
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#3 Mitglied ist offline   elektriker2005 

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geschrieben 23. April 2007 - 18:52

Hi,
ich würde mich mal direkt an Samsung wenden. Also wenn an meinem Lenovo nach 5 Monaten die Tasten rausfallen würden würd ich aber richtig Theater machen. Klar kann des mal passieren, aber dann sollst du es selber zaheln, dass kann net sein...
Ich bin auch der Meinung dass innerhalb von 6 Monaten der Hersteller in der Beweispflicht steht, dass du den Schaden selbst verursacht hast, und dass kann er wohl schlecht.

Ist die Taste nur rausgefallen oder was abgebrochen?, bzw. kannst sie net selber wieder einklipsen?
Aber ehrlich gesagt würde ich schauen dass ich das NB wieder loskriege, wenn du nach 5 Monaten auch schon problem mit dem AC Anschluss hast...

Gruß
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#4 Mitglied ist offline   ares83 

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geschrieben 28. April 2007 - 11:30

Hi, Der Service bei Samsung hat auf unser schreiben geantwortet das es bei mechanischen keine Gewährleistung gibt, Jetzt wollen wir uns an ne höhere Stelle wenden.

Ein Gerät von Samsung kommt mir so schnell nicht mehr ins Haus.
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#5 Mitglied ist offline   SFFox 

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geschrieben 28. April 2007 - 23:20

Versuchen kannst du es aber du kannst schlecht beweisen, dass eine Taste auf der "du" herumgedrückt hast nicht dadurch kaputtgegangen ist, dass "du" darauf herumgedrückt hast, sondern einzig und allein durch einen Produktionsfehler. Wenn du damit durchkommst, dann wurdest du mit Glück gesegnet. Ich befürchte aber du hattest mit der Tasta einfach nur Pech und der Aufwand wird sich jetzt nicht lohnen (und das sag ich einfach aus Erfahrung).

mfg
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#6 Mitglied ist offline   flo 

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geschrieben 28. April 2007 - 23:37

Beitrag anzeigenZitat (SFFox: 29.04.2007, 00:20)

Versuchen kannst du es aber du kannst schlecht beweisen, dass eine Taste auf der "du" herumgedrückt hast nicht dadurch kaputtgegangen ist, dass "du" darauf herumgedrückt hast, sondern einzig und allein durch einen Produktionsfehler. Wenn du damit durchkommst, dann wurdest du mit Glück gesegnet. Ich befürchte aber du hattest mit der Tasta einfach nur Pech und der Aufwand wird sich jetzt nicht lohnen (und das sag ich einfach aus Erfahrung).

mfg
SFFox



In den ersten 6 Monaten muss doch der Verkäufer nachweisen das der Defekt vom Käufer verursacht wurde.

Und die Garantie spielt doch gar keine Rolle, der Verkäufer muss 2 Jahre Gewährleistung geben , unabhängig von der Garantie, und da muss in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen das der Mangel beim Kauf noch nicht da war, erst dannach muss der Käufer nachweisen das der Mangel da war (Beweislastumkehr).

Wer sagt denn das die Taste nicht seit Anfang an nen knacks hatte?

Normalerweise muss das Saturn bezahlen, denn wenn nach 5 Monaten ne Taste rausfällt dann ist das scherlich nicht unter ${Gebrauchsschäden,Abnutzung,Verschleiß} zu verbuchen.

Dieser Beitrag wurde von Flo bearbeitet: 28. April 2007 - 23:40

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#7 Mitglied ist offline   SFFox 

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geschrieben 29. April 2007 - 11:21

Ja Flo da bin ich ganz deiner Meinung, das ist auch sicherlich das Recht des Kunden, aber bei mechanischen Beschädigungen ist es trotzdem so gut wie unmöglich sich dort durchzusetzen. Ich sag das ja nicht, weil ich es richtig finde, sondern weil ich das leider schon 2mal miterleben durfte. Da ging es einmal um den weniger Namenhaften hersteller Dreamcom sowie einmal um Medion. Der Kunde, der gegen Dreamcom dann geklagt hat, hat leider verloren, was er uns mitgeteilt hatte, während er bei uns einkauft. Das ist für den ehrlichen Kunden natürlich Käse, aber ich wolllte nur von Anfang an darauf hinweisen, damit ares83 sich vllt viel unnötigen Stress erspart.
Aus Sicht der Hersteller entgegen schätze ich, dass auf einen Kunden, dessen Tastatur einen Produktionsfehler hat etwa 10 Kunden kommen, die wirklich die Schuld an einem Schaden der Tastatur tragen wegen z.B. unsachgemäßer Behandlung und auf Garantie bestehen.
Ist wirklich nicht schön, das Ganze, aber leider ist das jetzt kein Einzelfall.

mfg
SFFox

EDIT:
Das Dreamcom Notebook war 2 Tage alt / in Gebrauch, als der Tastaturschaden auftrat.
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