Darf Man Das? vertrag verweigern
#1
geschrieben 17. April 2007 - 12:05
also mein vater hat eine wohnung gefunden und der vermieter hat gesagt wir können sie haben.
der vertrag war schon bei uns und mein vater hat ihn unterschrieben. aber er noch nicht!!!!!!
dann hat er gesagt das er die wohnung lieber verkauft.
?
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#2
geschrieben 17. April 2007 - 12:15
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#3 _Breaker_
geschrieben 17. April 2007 - 15:49
Sonst könnt sich ja im Endeffekt jeder im Schreibwarenhandel einen vorgefertigten Mietvertrag kaufen und sich dann einfach so in jede Wohnung reinklagen, die ihm gefällt...
#4
geschrieben 17. April 2007 - 16:08
sollte dem so sein, dann ist es afaik nicht rechtens.
#5
geschrieben 17. April 2007 - 16:15
"Warum seit ihr hier" "Na zum saufen..." Stefan (Abiturient)
#6
geschrieben 17. April 2007 - 16:16
Zitat (Breaker: 17.04.2007, 16:49)
Sonst könnt sich ja im Endeffekt jeder im Schreibwarenhandel einen vorgefertigten Mietvertrag kaufen und sich dann einfach so in jede Wohnung reinklagen, die ihm gefällt...
noja aber dann dürfte auch nie ein mündlicher vertrag gelten, da könnte ja auch jeder sagen, dass haben wir ausgemacht.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#7 _Publisher_
geschrieben 17. April 2007 - 17:09
Zitat
mit Handschlag sind sie das sehr wohl
#8
geschrieben 17. April 2007 - 17:16
wenn du z.b. in einem kiosk eine zeitung kaufst, gehst du auch einen mündlichen vertrag ein udn diese sind sehr wohl rechtens.
afaik gibts aber ausnahmen, wo die schriftliche vertragsform vorgeschrieben ist, könnte sein, dass ein mietvertrag darunter fällt.
#9
geschrieben 17. April 2007 - 17:19
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty
You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.
#10
geschrieben 17. April 2007 - 17:28
Abgesehen davon könnte der Vermieter die Wohnung aber trotzem verkaufen. Der Mietvertrag läuft dann mit dem Käufer weiter.
(Keine Rechtsberatung, nur meine allgemeine Meinung)
#11
geschrieben 17. April 2007 - 20:23
unter 1 jahr kanns auch mündlich sein.
ich hab den vertrag gelesen und es war keine genaue angabe da.
#12
geschrieben 17. April 2007 - 20:27
#13
geschrieben 18. April 2007 - 07:05
Zitat (Sheggy: 17.04.2007, 21:23)
unter 1 jahr kanns auch mündlich sein.
Ist nicht ganz richtig. Mietverträge, die länger als 1 Jahr laufen und mündlich geschlossen wurden, sind nicht unwirksam. Sie gelten nur als auf unbestimmte Zeit (aber mindestens 1 Jahr) abgeschlossen (§§ 550 BGB).
#14
geschrieben 18. April 2007 - 08:33
Zitat (shiversc: 17.04.2007, 21:27)
Vollkommen richtig! Ihr braucht einen Zeugen für den "mündlich" abgeschlossenen Vertrag, sonst wird's schwierig!

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