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Darf Man Das? vertrag verweigern


#1 Mitglied ist offline   Sheggy 

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geschrieben 17. April 2007 - 12:05

hi, ich hab ne frage

also mein vater hat eine wohnung gefunden und der vermieter hat gesagt wir können sie haben.
der vertrag war schon bei uns und mein vater hat ihn unterschrieben. aber er noch nicht!!!!!!

dann hat er gesagt das er die wohnung lieber verkauft.






?

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#2 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 17. April 2007 - 12:15

das interessiert mich auch - also ohne gewähr würde ich sagen, es kommt darauf an, wie fest die zusage war, dass vielleicht die feste absprache vorher schon als mündlicher vertrag gilt, der durch den schriftlichen vertrag nur nochmal fixiert werden sollte. auf der anderen seite bringt es ja nix, sich nun mit aller gewalt in die wohnung zu klagen. vor dem vermieter hat man dann ja nie ruhe.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
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#3 _Breaker_

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geschrieben 17. April 2007 - 15:49

Ich würde sagen man darf es auf jeden Fall, ja, da immer mindestens 2 Parteien und somit auch 2 Unterschriften für einen rechtsgültigen (Miet)Vertrag benötigt werden.
Sonst könnt sich ja im Endeffekt jeder im Schreibwarenhandel einen vorgefertigten Mietvertrag kaufen und sich dann einfach so in jede Wohnung reinklagen, die ihm gefällt...

#4 Mitglied ist offline   wertzui 

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geschrieben 17. April 2007 - 16:08

die frage ist, ob vorher schon ein mündlicher vertrag zustande gekommen ist.
sollte dem so sein, dann ist es afaik nicht rechtens.

#5 Mitglied ist offline   König Chris 

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geschrieben 17. April 2007 - 16:15

mündliche Verträge sind in Deutschland nicht rechtens
"Shame on...Shame on you" George W. Bush (seines Zeichen "gewählter" US-Präsident)


"Warum seit ihr hier" "Na zum saufen..." Stefan (Abiturient)

#6 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 17. April 2007 - 16:16

Beitrag anzeigenZitat (Breaker: 17.04.2007, 16:49)

...
Sonst könnt sich ja im Endeffekt jeder im Schreibwarenhandel einen vorgefertigten Mietvertrag kaufen und sich dann einfach so in jede Wohnung reinklagen, die ihm gefällt...


noja aber dann dürfte auch nie ein mündlicher vertrag gelten, da könnte ja auch jeder sagen, dass haben wir ausgemacht.
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#7 _Publisher_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 17. April 2007 - 17:09

Zitat

mündliche Verträge sind in Deutschland nicht rechtens

mit Handschlag sind sie das sehr wohl

#8 Mitglied ist offline   wertzui 

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geschrieben 17. April 2007 - 17:16

mündliche verträge sind durchaus rechtens
wenn du z.b. in einem kiosk eine zeitung kaufst, gehst du auch einen mündlichen vertrag ein udn diese sind sehr wohl rechtens.
afaik gibts aber ausnahmen, wo die schriftliche vertragsform vorgeschrieben ist, könnte sein, dass ein mietvertrag darunter fällt.

#9 Mitglied ist offline   schrämp 

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geschrieben 17. April 2007 - 17:19

klar kann er das, wenn nicht müsste es ja andersrum auch nicht gehn, der kommt mit nem kaufvertrag, der er unterschriebe hat zu dir und du MUSST ihn dann unterschreiben, das wär ja noch schöner
I will never have what others have
there never was to be
but i made a sacrifice
in the cause o f liberty

You have your normal lifes to live
and thats as it should be
for you have some leisure time
please pause and think of me.


#10 Mitglied ist offline   GroovyG 

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geschrieben 17. April 2007 - 17:28

Grundsätzlich sind Mietverträge formfrei. Jetzt müsste man halt wissen, ob tatsächlich schon eine Vertrag geschlossen ist, oder ob der Vermieter nur generelll seine Bereischaft erklärt hat, zu vermieten. Wenn schon geklärt war, wann ihr da reindürft, was ihr zahlt usw. würde viel für einen Vertrag sprechen. Müsstet ihr aber beweisen.
Abgesehen davon könnte der Vermieter die Wohnung aber trotzem verkaufen. Der Mietvertrag läuft dann mit dem Käufer weiter.
(Keine Rechtsberatung, nur meine allgemeine Meinung)

#11 Mitglied ist offline   Sheggy 

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geschrieben 17. April 2007 - 20:23

mietverträge die länger als 1 jahr laufen müssen schriftlich sein.
unter 1 jahr kanns auch mündlich sein.
ich hab den vertrag gelesen und es war keine genaue angabe da.

#12 Mitglied ist offline   shiversc 

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geschrieben 17. April 2007 - 20:27

Für einen Mietvertrag besteht keine zwingende Formvorschift. Mündlich Verträge sind in Deutschland vollständig gültig, wenn keine besondere Form vom Gesetz verlangt wird. Wer kann die mündliche Übereinkunft bezeugen?
Admin akbar

#13 Mitglied ist offline   GroovyG 

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geschrieben 18. April 2007 - 07:05

Beitrag anzeigenZitat (Sheggy: 17.04.2007, 21:23)

mietverträge die länger als 1 jahr laufen müssen schriftlich sein.
unter 1 jahr kanns auch mündlich sein.


Ist nicht ganz richtig. Mietverträge, die länger als 1 Jahr laufen und mündlich geschlossen wurden, sind nicht unwirksam. Sie gelten nur als auf unbestimmte Zeit (aber mindestens 1 Jahr) abgeschlossen (§§ 550 BGB).

#14 Mitglied ist offline   radyr 

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geschrieben 18. April 2007 - 08:33

Beitrag anzeigenZitat (shiversc: 17.04.2007, 21:27)

Für einen Mietvertrag besteht keine zwingende Formvorschift. Mündlich Verträge sind in Deutschland vollständig gültig, wenn keine besondere Form vom Gesetz verlangt wird. Wer kann die mündliche Übereinkunft bezeugen?

Vollkommen richtig! Ihr braucht einen Zeugen für den "mündlich" abgeschlossenen Vertrag, sonst wird's schwierig! ;)

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