Geschützen Namen Als Nutzernamen Registrieren
#1
geschrieben 29. März 2007 - 09:49
dürfte ich mir zb einen geschützen Namen wie "Sony" oder "Windows" etc. als Nutzernamen registrieren oder vormerken lassen, um mich damit später in Foren einzuwählen, oder könnte es da Ärger mit Abmahnungen etc. geben (bitte mit Nennung der Paragraphen).
Herzlichen Dank Arthur
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#2
geschrieben 29. März 2007 - 10:04
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#3 _Benji_
geschrieben 29. März 2007 - 11:55
#4
geschrieben 29. März 2007 - 11:58
Zitat (Benji: 29.03.2007, 12:55)
ja eben nicht. wenn man sich in einem windows-forum "windows-chef", dann gibt das eher probleme als wenn man das in einem apfelsinenforum macht, weil man zum beispiel in der entsaftungshalle dafür verantwortlich ist, zum feierabend immer die fenster zuzumachen.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#5 _Benji_
geschrieben 29. März 2007 - 12:16
wenn ich einen namen in eine domain setze der einem größerem unternehmen gehört und ich dort seine hergestellten produkte diskutiere, modde, etc. ist das in so weit nicht gefährlich da es als werbung angesehen wird.
setze ich allerdings werbung, erotische inhalte oder allgemein inhalte die mit dem namen bzw der produktpalette nichts zu tun haben auf die domain kann es durchaus zu stress kommen.
#6
geschrieben 29. März 2007 - 12:19
Zitat (Benji: 29.03.2007, 13:16)
wenn ich einen namen in eine domain setze der einem größerem unternehmen gehört ...
und genau das darfst du schonmal gar nicht.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#7 _Benji_
geschrieben 29. März 2007 - 12:21
Zitat (Gitarremann: 29.03.2007, 13:19)
http://www.audi-speed.com/
nur so als beispiel ...
#8 _Breaker_
geschrieben 29. März 2007 - 12:25
Du könntest dir jetzt also zwar eine Domain mit dem Namen registrieren, wenns dem Rechteinhaber aber dann nicht passt schickt er dir eine Unterlassungsverfügung, du zahlst ein paar tausend Euro und bist auch noch die Domain los.
Dasselbe zählt natürlich auch in Foren. Wenn sich ein Mitglied mit einem Markennamen registriert kann der Urheber verlangen dass das Mitglied sofort umbenannt oder gelöscht wird, wenn ihm irgendwas daran nicht passt.
Dein Beispiel mit Audi-Speed wäre ein Streitfall, da der geschützte Name dazu Audi lautet, und nicht Audi-Speed. Ich könnt die Website ja auch Audio nennen, da is das Audi auch enthalten, dennoch wird keiner auf die Idee kommen mir deswegen eine Klage anzuhängen
#9
geschrieben 29. März 2007 - 12:26
Zitat (Benji: 29.03.2007, 13:21)
nur so als beispiel ...
könnte ärger geben. allerdings steht da auch im impressum extra drin, dass das schweizer recht gilt. da weiß ich nicht, inwieweit sich das vom deutschem markenrecht unterscheidet.
Dieser Beitrag wurde von Gitarremann bearbeitet: 29. März 2007 - 12:29
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#10 _Benji_
geschrieben 29. März 2007 - 12:28
Zitat (Gitarremann: 29.03.2007, 13:26)
davon gibt es aber auch nur ein paar millionen webseiten. mal von den ganzen windows-help windows-administration, blablubb domains abgesehen. so lange die namen mit den themen 1zu1 übereinstimmen sehen die hersteller das als werbung an und nicht als straftat.
ist halt eine grauzone in der man sich bewegt.
Dieser Beitrag wurde von Benji bearbeitet: 29. März 2007 - 12:29
#11
geschrieben 29. März 2007 - 12:34
Zitat (Benji: 29.03.2007, 13:28)
so einfach ist das nicht. man muß nachfragen, die genehmigung bekommen und gegebenenfalls eine gebühr bezahlen. nur der umstand, dass man ja werbung macht zählt nicht.
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"
#12
geschrieben 29. März 2007 - 15:08
Gattungsbezeichnungen überhaupt schützen lassen?
Egal ob Fenster-Verkäufer oder Apfel-Sorten ?
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#13
geschrieben 29. März 2007 - 16:28
Zitat
Selbst die Farbe des Telecom-Logos ist ja schon länger geschützt und darf teilweise selbst mit völlig anderen Symbolen nicht genutzt werden.
Ich für meinen Teil warte ja immer noch auf meine Abmahnung, gab doch mal so einen komischen Kauz, der Domains abgemahnt hat, weil dort Vorwahlen und/oder PLZ vorkamen.
Dieser Beitrag wurde von ph030 bearbeitet: 29. März 2007 - 16:30
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#14
geschrieben 29. März 2007 - 16:36
#15
geschrieben 29. März 2007 - 16:45
Zitat (^L^: 29.03.2007, 16:08)
Gattungsbezeichnungen überhaupt schützen lassen?
Egal ob Fenster-Verkäufer oder Apfel-Sorten ?
alle wörter kann man sich auch nicht schützen lassen. bzw. kann man nicht einen trivialen begriff wie "tisch" benutzen um seine tischmarke so zu nennen, dass dann schützen lassen und dann allen verbieten ihren tisch auch "tisch" zu nennen. das geht nicht. es gibt aber eben wörter, die sind geschützt, besonders eben markennamen und auch namen von existierenden personen stehen da unter einem besonderen schutz, vor allem wenn die in der öffentlichkeit stehen. und diese wörter kann man eben nicht einfach so benutzen wie man will.
Zitat (Kenny: 29.03.2007, 17:36)
ich glaub da gabs mal irgendwie auch mal ärger mit den gelben seiten.
nee schwarz kann man sich nicht einfach so registrieren. aber du kannst dir ein besonderes schwarz "entwickeln" also ein ganz ganz ganz dunkles grau oder blau oder so und nennst das kennyblack und das "kennyblack" definiert durch deine farbentwicklung kannst du dir dann schützen lassen.
Dieser Beitrag wurde von Gitarremann bearbeitet: 29. März 2007 - 16:47
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"