WinFuture-Forum.de: Evtl. Negativen Maßnahmen Eines Arbeitgebers - WinFuture-Forum.de

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Evtl. Negativen Maßnahmen Eines Arbeitgebers


#1 Mitglied ist offline   Stad 

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geschrieben 06. März 2007 - 21:09

HI!

Wollte mal fragen, ob ein Arbeitgeber negative Maßnahmen , für Straftaten vor dem Abreitsverhältnis, ergreifen kann?

Die Sachen gehen bzw. treffen ja nicht den Arbeitgeber.
Es kann natürlich aber sein, dass dieser denn ein negatives Bild von dem Betroffenen bekommt und daraus eventuelle Konsequenzen zieht.


MfG

Dieser Beitrag wurde von Stad bearbeitet: 06. März 2007 - 21:15


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#2 Mitglied ist offline   Gitarremann 

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geschrieben 06. März 2007 - 21:35

das kommt auf den arbeitgeber an. wenn man etwas verheimlicht, was dann später doch rauskommt, kann es genauso gut sein, dass er "maßnahmen ergreift" weil man nicht ehrlich war. dann wäre es besser gewesen gleich zu sagen was los ist.
Der Pessimist sagt: "Das Glas ist halb leer,"
Der Optimist sagt: "Das Glas ist halb voll."
Der Realist sagt: "Bedienung, zwei Neue!"

#3 Mitglied ist offline   Stad 

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geschrieben 06. März 2007 - 21:38

Beitrag anzeigenZitat (Gitarremann: 06.03.2007, 21:35)

das kommt auf den arbeitgeber an. wenn man etwas verheimlicht, was dann später doch rauskommt, kann es genauso gut sein, dass er "maßnahmen ergreift" weil man nicht ehrlich war. dann wäre es besser gewesen gleich zu sagen was los ist.

Widerrum ist es doch doof, was zu sagen, obwohl das Verfahren noch läuft, auch wenn es schlecht aussieht, kann es ja passiern, dass ein Freispruch kommt.

Dann ist es nicht von Vorteil.

hmm....

#4 _MCDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 06. März 2007 - 21:41

Beitrag anzeigenZitat (Gitarremann: 06.03.2007, 21:35)

das kommt auf den arbeitgeber an. wenn man etwas verheimlicht, was dann später doch rauskommt, kann es genauso gut sein, dass er "maßnahmen ergreift" weil man nicht ehrlich war. dann wäre es besser gewesen gleich zu sagen was los ist.

Muss aber nicht als Kündigungsgrund greifen, würde ich mal meinen.


@Stad
Dann sagt man es sobald das Urteil gefällt ist.

Schliesslich hat man dann so nen hübschen, kleinen Eintrag im Strafregister...

#5 Mitglied ist offline   Stad 

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geschrieben 06. März 2007 - 21:49

Beitrag anzeigenZitat (MCDX: 06.03.2007, 21:41)

Muss aber nicht als Kündigungsgrund greifen, würde ich mal meinen.
@Stad
Dann sagt man es sobald das Urteil gefällt ist.

Schliesslich hat man dann so nen hübschen, kleinen Eintrag im Strafregister...

JA und das ist so ein Risiko.

Entweder es geht gut oder nicht.

Man weiß es eben nicht.

#6 _MCDX_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 06. März 2007 - 21:59

Müsste selber nachfragen in wie fern der Mitarbeiter Informationspflicht an die Personalabteilung hat...

Schliesslich ist der Arbeitgeber für über einen Drittel des Tages für den Mitarbeiter verantworltich.

Dieser Beitrag wurde von MCDX bearbeitet: 06. März 2007 - 22:00


#7 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 07. März 2007 - 00:43

Das das Verfahren ja anscheinend noch läuft musst du dem Arbeitgeber nix sagen. Was anderes wäre es, wenn du schon vorher vorbestraft gewesen wärst und es bei der Einstellung verheimlicht hättest.

Dienst ist Dienst + Schnaps ist Schnaps. :smokin:

#8 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 07. März 2007 - 08:50

Naja, ich würde sagen es kommt auch drauf an wo du beschäftigt bist, und ob die Strafsache den Arbeitnehmer betreffen könnte. Wenn für deine Arbeit z.b. ein polizeiliches Führungszeugnis nötig ist oder du in einer vorherigen Firma wegen Unterschlagung angezeigt wurdest würd ich lieber gleich mit der Wahrheit rausrücken. Selbst wenn du freigesprochen werden solltest wirft das einfach ein schlechtes Bild, dass nichts gesagt wurde. Das Vertrauen ist dann nämlich erstmal weg. Wenn du weisst dass du unschuldig bist hättest du ja nichts zu befürchten.

#9 Mitglied ist offline   Witi 

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geschrieben 07. März 2007 - 09:26

Eine Straftat ist ein Kündigungsgrund!

Was viele sogar gar nicht wissen...
Mehrmaliges Schwarzfahren ist ein Kündigungsgrund!

Aber hier mehr...
http://ra-joergzahn.de/index.php?id=105&am...Hash=320647397f

Ich würde es meinem Arbeitgeber auf jeden Fall sagen.
So stehst du einfach besser da, als wenn er es hintenrum erfahren würde...

#10 Mitglied ist offline   Stad 

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  • Reputation: 0

geschrieben 07. März 2007 - 14:01

Beitrag anzeigenZitat (Witi: 07.03.2007, 09:26)

Eine Straftat ist ein Kündigungsgrund!

Was viele sogar gar nicht wissen...
Mehrmaliges Schwarzfahren ist ein Kündigungsgrund!

Aber hier mehr...
http://ra-joergzahn.de/index.php?id=105&am...Hash=320647397f

Ich würde es meinem Arbeitgeber auf jeden Fall sagen.
So stehst du einfach besser da, als wenn er es hintenrum erfahren würde...

Zitat

Auch Straftaten außerhalb der Arbeitszeit können zu einer Kündigung führen.

...aber das war ja vor der Arbeitszeit und die Verhandlung kommt während der Arbeitszeit.

Auch wenn ich weiß ich bin unschuldig, heißt das nicht das ich nicht unschuldig verurteilt werde- es sieht nämlich schlecht aus...

Egal ob ich unschuldig bin, wenn ich verurteilt werde, werde ich immer schudlig in allen Augen wirken.

#11 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 07. März 2007 - 14:13

Beitrag anzeigenZitat (Stad: 07.03.2007, 14:01)

...aber das war ja vor der Arbeitszeit und die Verhandlung kommt während der Arbeitszeit.


Das ist egal. Fakto: du hast es verschwiegen. Wie damit der Cheff umgeht ist seine sache...

Entweder ist "nur" das Vertrauen gestörrt oder er meint, dir daher niemehr vertrauen zu können und wird sich deiner entledigen (kündigen).


Zitat

Egal ob ich unschuldig bin, wenn ich verurteilt werde, werde ich immer schudlig in allen Augen wirken.


ebend nicht gaaanz richtig. Es kommt drauf an wie der Cheff damit umgeht. Wenn du zb. von Beginn an ihn unterrichtest was passiert (aus deiner Sicht) warumm es passiert kannst du Missverständnisse vermeiden und Wogen im vorraus glätten <_<

Anbei: Es ist alles meine Meinung/Einstellung zu dieser Sache

#12 Mitglied ist offline   Stad 

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geschrieben 07. März 2007 - 14:51

Du magst natürlich Recht haben, aber es ist ein gewisses Risiko dabei.

#13 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 07. März 2007 - 14:59

Das Risiko ist immens grösser wenn du schweigst.
Selbst wenn es dann für dich gut ausgeht und du freigesprochen wirst, sollte der Chef davon erfahren wird er sich immer fragen: Hm, seltsam, warum hat er nie was gesagt? War da vielleicht doch was dran? Für ihn ist es im Endeffekt ein Schuldeingeständnis von dir, eben aus diesem Grund weil du nie etwas sagtest.
Wenn du aber einfach frei mit der Wahrheit rüberkommst hast du alle Chancen es so zu erklären wie es wirklich war.
Ehrlich währt am längsten...

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