Wollte mal fragen, ob ein Arbeitgeber negative Maßnahmen , für Straftaten vor dem Abreitsverhältnis, ergreifen kann?
Die Sachen gehen bzw. treffen ja nicht den Arbeitgeber.
Es kann natürlich aber sein, dass dieser denn ein negatives Bild von dem Betroffenen bekommt und daraus eventuelle Konsequenzen zieht.
MfG
Dieser Beitrag wurde von Stad bearbeitet: 06. März 2007 - 21:15

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