"Das Strafrecht darf nur das letzte Mittel gegen nicht-gewerbliche Raubkopierer sein. Hier muss der Staat eine angemessene zivilrechtliche Verfolgung ermöglichen, die eine Verwarnung der Täter zulässt, ohne diese zu kriminalisieren oder in den finanziellen Ruin zu treiben", so Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des Interessenverbandes des Video- und Medienfachhandels.
Für die zivilrechtliche Verfolgung benötigten die Vertreter der Wirtschaft ein Auskunftsrecht gegenüber den Internetprovidern; damit diese, ähnlich der Halterabfrage beim PKW-Kennzeichen, zu den IP-Adressen die Anschriften der Nutzer herausgeben. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco empfehle stattdessen die strafrechtliche Verfolgung. Ein Verzicht auf das für die zivilrechtliche Verfolgung notwendige Auskunftsrecht hätte massive Folgen, meinen nun hingegen die Verbände: Die deutsche Medienbranche würde weiterhin schwer geschädigt, die Justizbehörden würden in Bergen von Anzeigen ersticken und die Tauschbörsianer hätten mit Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren zu rechnen.
Quelle: Heise.de
Dieser Beitrag wurde von EDragon bearbeitet: 18. März 2004 - 23:26

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