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Nachrichten zum Thema: Internet
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Lebensprognose.com


#1 Mitglied ist offline   Nocki 

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geschrieben 19. Februar 2007 - 10:52

Wenn ihr den Titel liest wisst ihr wahrschienlich auch schon worum es hier geht^^

Naja mein COusin der 13 ist war auf diesr Seite und ist nun reingefallen. Hat heute eine rechnung (65,50€) bekommen und hat sich bei mir Hilfe geholt..oke..er ist 13 nicht vollgeschäftsfähig. Habe eine Email an Lebensprognose.com geschrieben dass er nicht vollgeschäftsfähig ist und blabla und so...und dann kam nach 5 min eine Antwort:

"

Ihr Sohn hätte innerhalb von 14 Tagen fristgerecht widerrufen können.

Bei der Anmeldung muss das korrekte Geburtsdatum angegeben werden. Nach Ihren
Angaben handelt es sich bei dem von Ihrem Sohn eingegebenem Geburtsdatum nicht
um den Tag, an dem dieser tatsächlich geboren wurde. Da nur Erwachsene den
Dienst in Anspruch nehmen können, hat Ihr Sohn ganz bewusst ein falsches
Geburtsdatum angegeben, um unsere Leistung zu nutzen. Dies gilt rechtlich als
Betrug.

Bei entstandenem Schaden, müssen Sie in jedem Falle dafür aufkommen!

Infolgedessen bitten wir Sie noch einmal den Betrag im angegebenen Zeitraum zu
begleichen, da wir den Fall ansonsten dem Inkasso übergeben werden.

"

Naja wahrschienlich hat er wirklich nicht sein Geb.datum angegeben sondern irgendeins damit er 18 ist. Ich habe mich im Inet informiert und fast überal steht dass man nicht zahlen soll, auch nach 2. Mahnung Inkassoschreiben usw.
Nun will ich von euch wissen ob ich das wirklich machen soll, oder gibt es da noch eine andere lösung?

Ich freue mich sehr auch eine Antwort.

MfG
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#2 _Breaker_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 19. Februar 2007 - 11:14

1. Lösung ist nicht zu bezahlen und den Verbraucherschutz einzuschalten.
2. Lösung ist nichts zu bezahlen und den Rechtsanwalt einzuschalten.
3. Lösung ist nichts zu bezahlen und alle Mahnungen abzuwarten bis zum Gerichtsbescheid und dort dann Widerspruch einzulegen.
Aufgrund dessen das dein Cousin noch nicht mal die 14Jahre überschritte hat kann er nichtmal gerichtlich belangt werden, sämtliche Zahlungen sollten also unbedingt vermieden werden.
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#3 _Niedlicher Zwerg_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 19. Februar 2007 - 15:36

Vieleicht hift dieses.

Das Amtsgericht München wies in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage der Betreiberin einer solchen Internetseite zurück. Eine Frau hatte dort ihre Lebenserwartung berechnen lassen und war davon ausgegangen, dass der Service über Werbung finanziert wird.
http://www.focus.de/digital/internet/inter..._nid_44891.html

Dieser Beitrag wurde von Niedlicher Zwerg bearbeitet: 19. Februar 2007 - 15:37

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#4 Mitglied ist offline   TheBrain 

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geschrieben 19. Februar 2007 - 16:27

siehe dazu auch:
http://www.golem.de/0702/50613.html
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#5 Mitglied ist offline   Shamall 

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geschrieben 19. Februar 2007 - 16:29

DIe zocken dich nur ab. Haben sie bei mir porbiert. War nie auf der Seite udn die IP gehört auch nich minem Provider. ANzeige erstattet udn dannw ar Ruhe!
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#6 Mitglied ist offline   Stefan_der_held 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 08:09

Mahl erhlich: Ist es nicht logisch dass jemand abzocken will wenn er sich herausnimmt sagen zu können wie alt man wird? ;D

Watt passiert denn wenn ich älter werde als angegeben? Geld zurück oder wie :huh:

Man merke sich doch einfach: Aufploppende Fenster sind grundsätzlich zu ignorieren^^ ich lese die immer und lach mich schlapp
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#7 Mitglied ist offline   reaper2k 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 21:49

Hatte mich damals bei lebenserwartung. de angemeldet. du musst einfach nerven behalten und blos nicht zahlen (dann tust du ja was die wollen). nach nem schlecht gemachten brief von nem anwalt hab ich nix mehr von denen gehört. die betrüger können sich's einfach nicht leisten einen prozess zu führen, da sie diesen mit sicherheit verlieren würden
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#8 Mitglied ist offline   smite 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 22:05

Nur aus Interesse, haben die einen Grund angegeben wofür du die 65,50€ bezahlen solltest? Weil das läuft bei denen "bestimmt" alles automatisch am.
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#9 Mitglied ist offline   Computer 

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  geschrieben 20. Februar 2007 - 22:11

Die Sache ist aus meiner Sicht noch einfacher! Der Junge ist 13 und damit nicht geschäftsfähig. Er hätte hier die Zustimmung der Eltern gebraucht. Gehe davon aus Eltern haben nicht zugestimmt. Der Vertrag mit dieser Internetfirma ist deshalb von vornherein unwirksam, d.h. es ist nie zustande gekommen! Ist im BGB nachzulesen ! Bei einer Summe von ca. 65 Euro ist auch der sogenannte Taschengeldparagraph nicht anwendbar, der es auch einem Kind erlaubt sich z.B. Eis kaufen zu dürfen ohne die Eltern vorher zu Fragen.

Mail der Eltern, dass sie ihre notwendige Zustimmung zum Vertrag verweigern zusammen mit der Erklärung dass das vorliegende Vertragsverhältnis (dem die ca. 65 Euro zugrunde liegen) unwirksam ist an die Internetfirma zusammen mit der Drohung sich einen Anwalt zu nehmen und der Ankündigung einer Strafanzeige bei weiteren Versuchen das Geld einzutreiben. Wer versucht Geld aus einem unwirksamen Vertrag beizutreiben betrügt und kann angezeigt werden. Zu 80 Prozent dürfte dann Ruhe sein!!

Da von vornherein kein Vertrag zustande gekommen ist, ja kein kein Widerruf damit erkennt man das Vertragsverhältnis ja an. Sollten doch Mahnungen kommen nicht reagieren und Strafanzeige machen. sollte aber vom zuständigen Gericht ein Mahnbescheid kommen, diesem unbedingt mit Einschreiben und Rückschein rechtzeitig widersprechen. Einer mündlichen Verhandlung gelassen entgegenschauen und dort nur die Nichtigkeit des Vertrages mangels Geschäftsuntüchtigkeit des Kindes vortragen!! Man sagt zwar vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand - hier dürfte das Prozeßrisiko gering sein!!

Das das Kind ein falsches Geburtsdatum eingegeben hat ist, was die zivilrechtliche Seite anbelangt völlig irrelevant. Auch der Betrugsvorwurf greift nicht, da Betrug Vorsatz voraussetzt. Wer will dem Jungen beweisen, dass er sich nicht aus versehen vertippt hat. Das Argument greift natürlich nicht, wenn man das Geburtsdatum zweimal eingeben muss!! Und außerdem ist er bis 14 jahre ebenfalls strafunmündich, er kann selbst für einen begangenen Betrug nicht angeklagt und auch nicht belangt werden!

PS: Dem Jungen würde ich trotzdem die Löffel unter vier Augen gewaltig lang ziehen und ihm einen gehörigen Einlauf verpassen!! Bitte nicht vergessen!!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. Februar 2007 - 22:24

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#10 Mitglied ist offline   smite 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 22:28

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 20.02.2007, 22:11)

PS: Dem Jungen würde ich trotzdem die Löffel unter vier Augen gewaltig lang ziehen und ihm einen gehörigen Einlauf verpassen!! Bitte nicht vergessen!!


Ich glaube mal durch den Schreck und den Stress mit dieser Internetseite wird der Junge keine Daten mehr auf Internetseiten eigeben ohne Rücksprache mit den Eltern und die AGBs gelesen zu haben. Also sei mal nicht zu streng mit ihm :blink: , er ist schon gestraft genug und wird froh sein, wenn die Firma Ruhe gegeben hat.
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#11 Mitglied ist offline   Computer 

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  geschrieben 20. Februar 2007 - 22:36

Beitrag anzeigenZitat (smite: 20.02.2007, 22:28)

Ich glaube mal durch den Schreck und den Stress mit dieser Internetseite wird der Junge keine Daten mehr auf Internetseiten eigeben ohne Rücksprache mit den Eltern und die AGBs gelesen zu haben. Also sei mal nicht zu streng mit ihm :blink: , er ist schon gestraft genug und wird froh sein, wenn die Firma Ruhe gegeben hat.


Du hast mich milde gestimmt!! Aber sachlich erklären, was er da für' n Scheiss gemacht hat sollte man ihm schon. Dies sollte und muss natürlich so geschehen, dass er sich auch die nächsten Jahre traut im Internet allein zu surfen! :lol: :lol: ;D :) :huh:

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 20. Februar 2007 - 22:40

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#12 Mitglied ist offline   gufo 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 22:38

...ich mach es kurz zum Thema: Lebenserwartung - ein Urteil und hier der >Link< dazu!!
(Danke Scasi, für den geborgten Link :blink: )
gufo

Dieser Beitrag wurde von gufo bearbeitet: 20. Februar 2007 - 22:38

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#13 Mitglied ist offline   smite 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 22:39

Beitrag anzeigenZitat (Computer: 20.02.2007, 22:36)

Du hast mich milde gestimmt!! Aber sachlich erklären, was er da für' n Scheiss gemacht hat sollte ihm schon. Dies sollte und muss natürlich so geschehen, dass er sich auch die nächsten Jahre traut im Internet allein zu surfen!

Das versteht sich ja von selbst :blink: . Wenn man es ihm erklärt wird er zuhören und es zu 99,999% nie wieder machen. Wenn du ihm dabei gleich noch den Hintergrund von solchen Seiten erklärst, erkennt er diese ja zu einem Großteil von selbst (z. B. nie einen Haken bei AGBs akzeptieren setzen). Insofern kann die Sache auch was gutes haben, nämlich kann er nachdiesem Vorfall bestimmt sicherer im Internet surfen als "mancher" Erwachsener.
smite
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#14 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 20. Februar 2007 - 22:41

Richtig!! Dem ist nichts hinzuzufügen!!
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#15 Mitglied ist offline   Jeklik 

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  geschrieben 08. März 2007 - 14:55

Hallöchen ihr ! Ich (15 Jahre alt) bin auch drauf reingefallen, und sie verhalten sich irgendwie sehr zäh. :) (Die Fett gedruckten Texte gehören logischerweise nicht zur Email ;)

Meine Antwort auf die Rechnung


Sehr geehrte Damen und Herrn,
Sie berühmen sich Zahlungsansprüche gegenüber mir. Sie geben an, ich
hätte mit ihnen einen Vertrag geschlossen, wonach ich zur Zahlung von � 59,00
verpflichtet wäre.
Dies ist nicht der Fall, es entstehen keine Zahlungsansprüche gegen mich.
Ein Vertrag zwischen Ihnen und mir kam nicht zustande!
Vorsorglich widerrufe ich ein etwaig bestehendes Vertragsverhältnis.
Ihre Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft, so dass die Widerrufsfrist
nicht in Lauf gesetzt wurde. Unter anderem ist Ihre Widerrufsbelehrung
nicht textlich gesondert gekennzeichnet oder hervorgehoben.

Höchst vorsorglich wird ein zustande gekommener Vertrag wegen
arglistiger Täuschung angefochten. Mir war nicht
bewusst, ein Vertragsverhältnis zu begründen. Die Art und Weise
Ihres Internetauftritts hat dies absichtlich verschleiert. Ich berufe
mich
insoweit auch auf das aktuelle rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts
München (Urteil vom 16.01.2007, Az.: 161 C 23695/06): �Versteckt sich
die
Zahlungspflicht
in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich
und
überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der
Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.�

Des Weiteren bin ich minderjährig und dadurch noch nicht Geschäftsfähig.
Für eine Gültigkeit hätte es im Übrigen einer Einwilligung meiner
Erziehungsberechtigten als gesetzlichen Vertreters bedurft, die weder
damals vorlag noch nachträglich erteilt wird (§107, § 108 BGB).
Auch der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) ist hier nicht einschlägig, da
ich keinerlei Leistung im Sinne der Vorschrift bewirkt habe.

Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Daten wie IP-Adressen nicht dazu
geeignet sind,
den Inhalt von tatsächlichen oder vermeintlichen Willenserklärungen im
Detail wirksam zu dokumentieren.

Das von Ihnen in Rechnung gestellte Entgelt bin ich daher nicht bereit zu
begleichen, da nach meiner Auffassung kein rechtsverbindlicher Vertrag vorliegt.

Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass keinerlei Ansprüche gegen mich
bestehen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist
und
erwarte eine entsprechende Bestätigung bis zum 19.03.2007.
Sollte dies nicht erfolgen behalte ich mir vor, rechtliche Schritte
einzugehen.
Bei Drohungen mit einer Strafanzeige ihrerseits, werde ich meinerseits
Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.

Mit freundlichen Grüßen

Julian B. alias Reiner B. (Das ist der Name den ich von vornherein angegeben habe... Aber da sie ja anscheinend meine IP Addresse haben, und folglich auch meinen Standort herrausfinden können habe ich auch meinen korrekten Namen angegeben)

PS.
http://youtube.com/watch?v=Lfrwy6ZGl0M , Gratulation zum Fass ohne
Boden(BLIZZ).

Im übrigen betrachte ich es als eine Frechheit, ahnungslose Internet
User
über derart hinterlistige Methoden blindlings ABZUZOCKEN.

Nach einigen Tagen die Antwort:


Sehr geehrte Damen und Herren,

bevor Sie sich anmelden, werden Ihnen unter der Anmeldemaske sowie in den AGB
Ihr Widerrufsrecht und die Kosten erläutert. Genauso werden Sie auch darauf
hingewiesen, dass Ihr Widerrufsrecht von 14 Tagen erlischt, sobald der
Test GESTARTET wurde.

Zudem konnten Sie in den AGB, die Sie ja gelesen und akzeptiert haben, sehr
gut lesen, dass 59 Euro einmalig zu leisten sind.

Daher müssen wir Sie bitten die offene Rechnung zu begleichen.

Ein Auszug aus unseren AGB:
6. Pflichten des Nutzers, Preise, Zahlungsbedingungen
Der Nutzer ist zur Entrichtung des einmaligen Nutzungsentgelts von 59,00
¤ verpflichtet.
Die Mehrwertsteuer ist in diesem Betrag enthalten.
Das Nutzungsentgelt ist vorbehaltlich des Widerrufsrechts des Nutzers unter
Abbedingung von §614, BGB, sofort mit Vertragsschluss fällig.
Über diesen Betrag wird dem Nutzer eine Rechnung zugesandt.
Als Zahlungsbedingung besteht ohne besondere Vereinbarung die Möglichkeit der
Überweisung nach Rechnungsstellung.


------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr lebensprognose.com Support-Team


Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz

Email: [email protected]
> >Telefon: 00 42 36 63 90 39 24
> >Telefax: 00 42 36 63 90 39 23
> >Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von
> >10
> >- 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.
> >------------------------------------

MEINE Antwort:

Wie bereits gesagt besteht momentan ein Rechtskräftiges Urteil des
Amtgerichts München, welches besagt, dass Zahlungspflichten, welche in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt sind überraschend und somit
unwirksam werden.
Ich zitiere:
Amtsgericht München (Urteil vom 16.01.2007, Az.: 161 C 23695/06): �Versteckt
sich die
Zahlungspflicht
in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und
überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der
Website mit
einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.�

Ich bin juristisch im Recht, und falls sie weiterhin auf eine Zahlung
meinerseits beharren werde ich rechtliche Schritte eingehen, was nur weitere
Kosten für sie aufwerfen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Julian B.



Deren Antwort darauf(Erste Drohung mit den Inkassobüros):

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre e-Mail zur Kenntnis genommen, bestehen jedoch weiterhin auf
unserer Forderung und werden Sie somit auch künftig anmahnen.

Falls Sie nicht reagieren, sehen wir uns leider gezwungen die Angelegenheit an
ein Inkassounternehmen zu übergeben.

------------------------------------
Mit freundlichen Grüßen
Ihr lebensprognose.com Support-Team


Internet Service AG
Blegistrasse 1
6343 Rotkreuz
Schweiz

Email: [email protected]
Telefon: 00 42 36 63 90 39 24
Telefax: 00 42 36 63 90 39 23
Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10
- 17 Uhr (ausser feiertags) erreichbar.
------------------------------------

Nun, was soll ich darauf antworten bzw machen?
Wäre sehr gut wenn ihr mir helfen könntet, weiß nichtmehr weiter =(

Danke im vorraus!

Mfg
Julian B.
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