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Gewährleitung Grafikkarte Wertverlust und all das...


#1 Mitglied ist offline   3l*b4rt0 

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  geschrieben 15. Februar 2007 - 20:18

hallo,

ich habe folgendes problem. habe mir vor knapp 2 jahren eine gefore 6600GT gekauft für den preis von 230€. diese ist mir dann, kurz vor ablauf der gesetzlichen frist, kaputt gegangen. ohne einwirkung meinerseits. kein übertakten oder ähnliches. habe die karte dann innerhalb der gewährleistungsfrist zum händler gebracht.

der händler hat dann, geschickterweise, die fristen vom hersteller versäumt und dieser weigert sich nun ersatz zu liefern. aus "kulanz" will man mir nun folgende angebote machen.

GEFORCE ASUS EN7600GS/HTD/256M AGP
256MB DDR AGP8X DVI TVO

Aufpreis: 85€ + 2 Jahre Gewährleistung

oder

GEFORCE FX 6200 256MB TV+DVI AGP

max. Auflösung 2048x1536, 2D & 3D Beschleuniger,
DVI, D-Sub, TV-Out, AGP 8x, TreiberCD,
original verpackt !

Ohne Aufpreis + Garantiezeit wird übertragen

oder

ATI RADEON Gigabyte 9250 128MB DDR AGP

Radeon 9250 128MB DDR 64BIT AGP8X DVI TVO ZollBULK Zoll Heat-Sink/Passiv Kühlung

Ohne Aufpreis + Garantiezeit wird übertragen


keine der beiden letzten karten kommt an die leistung der 6600GT ran und die zuzahlung für die erste ist so hoch, dass ich diese fast günstiger komplett neu bestellen könnte. ich habe irgendwie das gefühl tierisch über den tisch gezogen zu werden, bin aber leider auch nicht wirklich bewandert wie es mit wertverlust, beweislast und all dem relevanten zeugs in so einem fall aussieht. vll. hat ja einer von euch ideen, tips oder sonstige vorschläge, was ich in diesem fall machen kann.


mfg
3l*b4rt0

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#2 Mitglied ist offline   derblauesauser 

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geschrieben 15. Februar 2007 - 21:27

na zum anwalt, weil du hast doch sicherlich vom händler nen schriftstück das belegt wann du sie abgegeben hast, und wenn der das verpeilt hat er halt pech! lass dich nich übern löffel ziehn, die 76er muss min. drin sein hehe

#3 _asterx_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 15. Februar 2007 - 23:47

Im Notfall sollte Zeitwert der Karte gelten, bei manchen Dealern ist die Karte um 110 € noch zu bekommen. Also eine 7600GT plus 50 € würde noch in in Ordnung gehen. Die Karten ohne Zuzahlung sind ja nur Gehhilfen. Frag mal beim Verbraucherschutz nach, die haben meist Tipps auf Lager. Wenns nicht hilft kann man mit dem Anwalt drohen wegen Garantieverschleppung oder so. Hauptsache Du hast was schwarz auf weiss, so wie einen Einlieferungsschein beim Händler und die Kaufquittung.

#4 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 16. Februar 2007 - 00:02

Ich wiederhole mich hier gerne Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Soweit du keine Rechtsschutzversicherung hast die auch zahlt, kann ich nur warnen dafür einen Anwalt in Anspruch zu nehmen. Du zahlst ganz schnell drauf !! ;D :D :) :)

Wenn man vom Zeitwert der Grafikkarte ausgeht, steht dein Kosten- und Zeitaufwand für den Anwalt, unterstellt die erste Beratung kostet 50 Euro und es kommen nochmals 50 Euro dazu, wenn der Anwalt das erste mal überlegt, ob er den Stift in die Hand nimmt. Inzu kommt, wenn es hart auf hart kommt, dass es gerade bei Grafikkarten nach fast zwei Jahren schwierig sein dürfte nachzuweisen, das der Fehler von Anfang an Bestand und nicht auf die Benutzung zurückzuführen ist. Der Anwalt würde dazu Beweislastumkehr sagen :) :) ;D :D

Vor dem Hintergrund: Nochmal scharf nachverhandeln, mit dem Anwalt und der nicht vorhandenen Rechtsschutzversicherung drohen, aber dann das verbesserte Kulanzangebot annehmen wenns hinkommt!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 16. Februar 2007 - 00:04


#5 Mitglied ist offline   Only-P 

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geschrieben 16. Februar 2007 - 07:11

Also hast Du einen Beleg für Deine fristgerechte Reklamation?
Ansonsten siehts schlecht aus...

Eigentlich wollte ichs nie verraten, aber nur für Dich - ALLE ANDEREN WEGGUCKEN ;D :
Wenn mir jemand was net zurücknehmen will dann lass ich mir immer ein Schriftstück aufsetzen vom Geschäftsführer, incl. Gründe versteht sich. Wenn die sagen das geht nicht, dann erkläre ich dass das aber mein Recht sei und ich sonst die Polizei rufen müsse (Recht auf's Schriftstück). Dann wird der Geschäftsführer geholt bzw. angerufen (oh, doch da? :) ) und "aus Kulanz" die Reklamation akzeptiert.

Das hat bis jetzt immer geklappt, musste auch bis jetzt nur einmal das mit der Polizeidrohung anwenden.

Viel Gück!!!
MfG Olli

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#6 Mitglied ist offline   3l*b4rt0 

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geschrieben 16. Februar 2007 - 08:29

hi,

danke erst mal für eure tips. einen beleg für das ganze habe ich natürlich. steht drauf wann ich die karte gekauft und wann ich sie zurück gebracht habe. wie gesagt alles fristgerecht. die einzigen die fristen versäumt haben isind die, bei denen ich die karte gekauft habe. das mit dem anwalt schwirrt mir auch schon ne weile im kopf rum. glücklicherweise habe ich davon genügend im freundeskreis, von daher sollte das mit den anwaltskosten nicht das grösste problem darstellen.

ich habe mir nun folgendes überlegt. ich mache den gegenvorschlag, dass ich die 7200er für eine zuzahlung von max. 20-30€ nehme oder das ganze über meinen anwalt laufen lassen. ist das zu "dreist" meinerseits? denn die beiden schlechten karten bekommt man ja schon ab 30-40€, die bessere für knapp über 100€. also könnte ich mir die bessere, ohne deren sogenannte "kulanz", fast gleich neukaufen und würde minimal mehr zahlen.

mfg
3l*b4rt0

#7 _asterx_

  • Gruppe: Gäste

geschrieben 16. Februar 2007 - 10:38

Als Minimumkarte sollte es wenigstens die NV 7300GT sein, mit der Zuzahlung. Hier ist die Grafikhitliste wo man in etwa die Karten von der Leistung vergleichen kann -> http://www.3dchip.de...stung_Graka.htm ( deine Karte Platz 43 ). Die neue Karte sollte wenigstens in etwa das gleiche Potenzial haben, da man sich ja sonst ( besonders wenn man spielt ) gleich eine Neue kaufen müsste.

#8 Mitglied ist offline   Only-P 

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geschrieben 17. Februar 2007 - 06:10

Naja, die sind dazu verpflichtet Dir das GENAU GLEICHE Modell oder aber ein MINDESTENS GLEICHWERTIGES bzw. BESSERES Modell zu geben - UND ZWAR KOSTENFREI! Also nix mit Zuzahlung, wenns kein guter deal fuer Dich ist. Da kommt ehr Geld zurück fuer Dich in Frage.
Das kann man uebrigens schoen ausnutzen, wenn man die Karte kaum noch bekommt (ich könnte frecherweise jetzt noch mit Revisionsnummern anfangen).

OK, wie Du sicher schon gemerkt hast bin ich da schon recht fies aber ich sage immer:
"Der Ärger und die 'rumrennerei deswegen muss ja auch vergütet werden :D !"
Und wenn Du nicht so schlagfertig bist wie ich, dann lass es doch von Deinen Anwaltkumpels regeln. Die müssten eigentlich sowas drauf haben...
MfG Olli

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