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Kaufen Im Internet - Ware Nicht Wie Beschrieben


#1 Mitglied ist offline   CypherLouis 

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  geschrieben 12. Februar 2007 - 17:05

Tachchen,

ich habe mal ne Frage,

Wenn man irgendwas Kauf (im Internet) kann man sich ja nur auf die Beschreibung des Verkäufers verlassen,
man kann ja nicht von zu Hause in die Verpackung schauen! Wenn man nun feststellt dass der Lieferumfang nicht so ist wie die Beschreibung kann man dann verlangen dass er den Rest auch liefern soll?

Oder muss man sich damit abfinden das sie dann sagen "tja schade ist dumm gelaufen ist halt anders"
ist nicht wörtlich so angekommen aber sinngemäß.

THX für Informationen
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#2 Mitglied ist offline   Captain.Blueberry 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 17:20

kommt teilweise drauf an, ob sich das auf einen privaten oder gewerblichen verkäufer bezieht.

#3 Mitglied ist offline   CypherLouis 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 21:33

Es geht um einen Gewerblichen verkäufer.


Dort habe ich eine Festplatte gekauft, im Schop stand das im Lieferumfang


"Software Paragon Alles Mounter (Vollversion) • Software Paragon Partition Manager 6 (Vollversion)"


enthalten ist, ist nun aber nicht mehr dabei finde ich schon ärgerlich!
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#4 Mitglied ist offline   Captain.Blueberry 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 21:39

entweder hat er es "vergessen" oder wollte dich bescheißen.
ich würde auf jeden fall mal telefonisch nachfragen.
was stand den auf dem lieferschein, was in dem paket "enthalten" ist.?

#5 Mitglied ist offline   derblauesauser 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 21:42

schonmal was von 14 tägigem rückgaberecht gehört? lieferumfang nich wie beschrieben = platte zurück und woanders gekauft

#6 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 21:55

Beitrag anzeigenZitat (derblauesauser: 12.02.2007, 21:42)

schonmal was von 14 tägigem rückgaberecht gehört? lieferumfang nich wie beschrieben = platte zurück und woanders gekauft


Ansich keine schlechte Idee!! Es kann dir nur passieren, dass der Händler die bei dir nicht angekommenen Teile ebenfalls nachfordert, einen Ersatz dafür in Geld fordert oder aus diesem Grund den Rücktritt ablehnt. Ach und die Kosten für die Rücksendung hast du auch zu tragen!

Natürlich gibt es keine Gewissheit dass das Geld auch tatsächlich zurückkommt. Beim Onlinekauf ist man irgendwie immer ausgeliefert! Das soll ausdrücklich kein Posting gegen den Onlinehandel sein! Deshalb sollte man nur bei großen bzw. bei zuverlässigen Onlinehändlern kaufen! Restrisiko bleibt!! Noch besser ist der Kauf gegen Rechnung - nur wird das von fast keinem Onlinehändler angeboten.

Meine Äußerung bezieht sich auf die praktische Seite der Angelegenheit!! Die rechtliche Bewertung überlasse ich anderen Experten in diesem Forum!!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 12. Februar 2007 - 21:58


#7 Mitglied ist offline   CypherLouis 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 22:23

14Tage rückgabe Recht habe ich, da ich die Festplatte dringen brauchte ist sie schon mit Daten vollgehauen das alles Ordentlich löschen hmmm habe ich keine Lust.

Der Preis der Platte ist auch OK ob mit oder ohne Software, mir geht es auch mehr um das grundlegende Problem, kann ein Händlich schlicht und einfach sagen "Sorry fehler auf HP etz. ist nicht"
Hat man gennerel das Recht darauf, es so zu bekommen wie beschrieben?

Wenn in einem Laden ein Produckt ausversehen um x € weniger ausgepreisst ist als der Verkäufer es eigentlich vor hatte, hat man doch auch das Recht es so zu Kaufen?!
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#8 Mitglied ist offline   neuropath 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 22:43

Zitat

Wenn in einem Laden ein Produckt ausversehen um x € weniger ausgepreisst ist als der Verkäufer es eigentlich vor hatte, hat man doch auch das Recht es so zu Kaufen?!


Das stimmt so leider nicht ganz - siehe das "Versehen" von Amazon vor ein paar Wochen
(hier gab´s auch nen Thread ´drüber)

Allerdings würde ich mich auch fragen, was der Verkäufer/ Händler, dazu sagt, dass ein Bestandteil seines
angebotes nicht geliefert wurde bzw. die Lieferung unvollständig war!?

#9 Mitglied ist offline   Computer 

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geschrieben 12. Februar 2007 - 22:44

Beitrag anzeigenZitat (CypherLouis: 12.02.2007, 22:23)

Der Preis der Platte ist auch OK ob mit oder ohne Software, mir geht es auch mehr um das grundlegende Problem, kann ein Händlich schlicht und einfach sagen "Sorry fehler auf HP etz. ist nicht"
Hat man gennerel das Recht darauf, es so zu bekommen wie beschrieben?


Recht haben (und das hast du) und Recht bekommen ist leider zweierlei!! Ich würde schon den Versuch unternehmen die fehlenden Teile per Mail nachzufordern! Vielleicht solltest Du vorsorglich mit der Ankündigung einer Klage und der Inanspruchnahme deiner Rechtsschutzversicherung blöffen!? Ob du tatsächlich eine hast oder nicht ist dabei ohne Bedeutung!!

Beitrag anzeigenZitat (CypherLouis: 12.02.2007, 22:23)

Wenn in einem Laden ein Produckt ausversehen um x € weniger ausgepreisst ist als der Verkäufer es eigentlich vor hatte, hat man doch auch das Recht es so zu Kaufen?!


Du hast rechtlich gesehen eindeutig keinen Anspruch auf den niedrigeren falschen Kaufpreis! Kannst aber sagen, für den höheren Preis nehm ich ihn nicht und den Artikel an der Kasse zurücklassen. Der Jurist würde sagen: vom Abschluss des Kaufvertrages zurücktreten!

Dieser Beitrag wurde von Computer bearbeitet: 12. Februar 2007 - 22:46


#10 _asterx_

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geschrieben 12. Februar 2007 - 22:49

Einfach den Dealer anrufen oder mailen, um die im Kaufpreis enthaltene Software nachzufordern. Drucke dir einfach das Angebot mit der Platte + Software aus um es Schwarz auf Weiss zu haben. Notfalls einen Preisabschlag heraus zu handeln falls die Software nicht mehr verfügbar ist. Du solltest ihm eigendlich die Möglichkeit geben nachzubessern.

#11 Mitglied ist offline   CypherLouis 

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  geschrieben 12. Februar 2007 - 22:51

Na das klingt ja alles ganz gut, ich danke euch erstmal für die Hilfe, ich schreibe noch mal ne nette E-Mail und schreibe dann mal wie es ausgegangen ist.

THX
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