Windows 10 deaktiviert nach Hardwarewechsel Öffnungszeiten von MS-Support absurd?
#61
geschrieben 04. Juli 2016 - 20:21
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#62
geschrieben 04. Juli 2016 - 20:37
Ausserdem würde es nicht Deutschem Recht entsprechen. Es darf düe im handel gekaufte Lizenzen keine Hardware bindung geben. Siehe auch hier MS Eula da ist Deutschland klar ausgeklammert und eine Übetragung auf einen neuen Rechner erlaubt.
Dabei beziehe ich mich natürlich nur darauf das der jenige von einem im Handel gekauften Windows 7/8/8.1 Upgradet (Selbst PC Zusammenbauer :-) )und nicht von einem Vorstinallierten Windows mit Recovery DVD (Notebook oder Komplett PC von Aldi / Media Markt / Saturn):-))
Dieser Beitrag wurde von maniac3011 bearbeitet: 04. Juli 2016 - 20:41
#63
geschrieben 04. Juli 2016 - 20:45
Zitat (maniac3011: 04. Juli 2016 - 20:37)
Ausserdem würde es nicht Deutschem Recht entsprechen. Es darf düe im handel gekaufte Lizenzen keine Hardware bindung geben. Siehe auch hier MS Eula da ist Deutschland klar ausgeklammert und eine Übetragung auf einen neuen Rechner erlaubt.
Das stimmt so ja auch. Wenn ich mir demnächst einen neuen Rechner zimmere, besorge ich mir dann auch eine original SB Version dazu. Die "100€" tun nicht weh.
Irgendwie dringt es zu den Leuten nicht durch, dass MS hier Windows 10 kostenlos NUR für die zugänglich macht, die eine echte Windows 7-8.1 Version besitzen und NUR diese Windows 10 Version ist dann Hardware-gebunden. Retail bleibt Retail...
Dieser Beitrag wurde von IXS bearbeitet: 04. Juli 2016 - 20:47
#64
geschrieben 04. Juli 2016 - 21:03
Zitat (maniac3011: 04. Juli 2016 - 20:37)
Warum entspricht es nicht deutschem Recht? Deine Windows-Version, die du gekauft (oder beim Gerät mit erworben hast) hat ja keine Hardwarebindung. Lediglich das kostenlose Upgrade hat eine. Aber du wirst doch nicht gezwungen das zu nutzen? Du kannst jederzeit wieder zurück auf deine gekaufte Version, also 7 oder 8, und die auf anderer Hardware wieder aktivieren.
Andererseits, die Diskussion bringt doch jetzt sowieso nichts mehr. Vielleicht gehts, vielleicht nicht. In ~3,5 Wochen wird man dann genaueres erfahren.
#65
geschrieben 05. Juli 2016 - 19:52
#66
geschrieben 05. Juli 2016 - 19:57
Ich glaube nicht dass sich am Status was ändert. Die Lizenz die man einmal erworben hat darf man ja nach wie vor weiter verwenden. Auch nach einem Hardwaretausch, nur eben nicht mehr in Form von Windows 10. Dann muss man eben wieder 7 oder 8 installieren. Oder eben 10 neu kaufen.
#67
geschrieben 06. Juli 2016 - 20:47
Zitat (maniac3011: 04. Juli 2016 - 20:37)
Lt. Screenshot ist es aber keine eigenständig lizenzierte Version, sondern nur die geschenkte Version. Bei einer lizenzierten Windows 10 Edition mit Windows 10 Key ist die Übertragung auf eine andere Hardware kein Problem. Bei der geschenkten Version, welche sich als Upgrade installiert (eine Neuinstallation mit Windows 7/8.x Key zählt auch dazu) ist das derzeit nicht der Fall.
Zitat (maniac3011: 04. Juli 2016 - 20:37)
Und Du hast Dein Windows 10 gekauft oder doch nur geschenkt bekommen. Derzeit ist es mir noch nicht wirklich klar, ob die derzeitige Rechtssprechung und -auffassung bzw. der Erschöpfungsgrundsatz auch wirklich auf eine geschenkte Edition des Herstellers anwendbar ist. Das konnte mir bis jetzt noch niemand verbindlich beantworten.
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Ich bin ein kleiner, schnickeldischnuckeliger Tiger aus dem Schwarzwald.
Alle haben mich ganz dolle lila lieb.
#68
geschrieben 14. Juli 2016 - 22:10
Frage wie gehe ich vor, um auf meinem neuen Rechner Win 10 installieren zu können ich will wieder witcher 3 spielen.
Bin seit einem halben Jahr auf Witcher Entzug.
#69
geschrieben 14. Juli 2016 - 22:34
Und wann hast Du den Windows-Installationsdatenträger erstellt (geh ich mal davon aus, daß Du das meintest)?
Falls das noch Build 10240 sein sollte (das "Original"): Damit geht es nicht, Du müßtest Dir erst eine aktuellere Build besorgen (die letzten paar Momente noch 10586, bis "Redstone" freigegeben ist). Dazu das Media Creation Tool von Microsoft greifen.
Und, nur zur Sicherheit (nicht daß ich denke, daß das notwendig ist, aber...): *Ein Win7 gibt *ein Win10. Kein Problem wenn der alte Rechner ausgemustert wurde und der neue Ersatz ist; zwei Rechner mit "demselben" Win7 als Grundlage geht aber nicht.
#70
geschrieben 15. Juli 2016 - 04:03
Passt hier so schön rein.. Die upgegradete Version von Win10 ist also weiterhin zu 100% an die Hardware gebunden, richtig?
Gibst also auch keine "Punkteliste"?
Ich hatte vor einigen Tagen leider mal wieder eine Diskussion mit einem Bekannten, welcher mich -wie schon andere zuvor erfolglos- dazu überreden wollte upzugraden. Neben anderen Gründen die für mich dagegen sprechen, nannte ich die Bindung an die Hardware. Er behauptete aber Stock und steif dass man einige Teile tauschen könnte.
#71
geschrieben 15. Juli 2016 - 06:41
Ich habe nämlich meine alte Festplatte gegen eine neue getauscht und meine alte Grafikkarte gegen eine neue.
Mein Windows 10 war danach noch immer aktiviert !
#72
geschrieben 15. Juli 2016 - 08:18
Jetzt kein Upgrade zu machen weil man dann die Hardware nicht tauschen kann ist aber irgendwie albern. Zum einen kann man dann immer noch auf sein altes OS zurück und zum anderen: ein originales Windows 10 kostet bei Amazon knapp 100€. Mit dieser Version kannst du die nächsten 10 Jahre Problemlos neu installieren und es verwenden.